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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Beschlossen: Keine Rundfunklizenz mehr für Streamer im neuen Medienstaatsvertrag!

5. Dezember 2019
in Recht im Internet, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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beschlossen keine rundfunklizenz mehr fuer streamer im neuen medienstaatsvertrag

Eine sehr gute Nachricht gibt es heute für Streamer. Endlich wurde der Medienstaatsvertrag beschlossen, der voraussichtlich im nächsten Herbst in Kraft tritt.

Wichtigste Punkte
  • Der Medienstaatsvertrag wurde beschlossen und tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft.
  • Deutschland ist einer der ersten Mitgliedsstaaten, der die AVMD-Richtlinie umsetzt und nimmt eine Vorreiterrolle in Europa ein.
  • Der Vertrag regelt die Verantwortung von großen Video-Sharing-Plattformen wie YouTube im Jugendmedienschutz.
  • Für Gamingstreams gilt keine Zulassungspflicht, sofern weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht werden.
  • Die Zulassungspflicht für die meisten Anbieter wird abgeschafft, und die Rundfunkregulierung wird fokussiert.
  • Der Vertrag stärkt die Verantwortung neuer Anbieter im Netz durch Selbstkontrolleinrichtungen.
  • Über 1.300 Eingaben von verschiedenen Gruppen wurden bei der Erstellung des Vertrags berücksichtigt.

Neben dem klassischen Rundfunk haben sich Medien im digitalen Zeitalter sehr vielfältig entwickelt. Audiovisuelle Mediendienste, wie Plattformen oder Streamingdienste, sind allein aufgrund der Reichweite wichtige und einflussreiche Größen im Medienmarkt geworden. Deswegen ist es wichtig, dass der Medienstaatsvertrag die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, kurz AVMD-Richtlinie umsetzt. Deutschland ist hier einer der ersten Mitgliedsstaaten und nimmt damit in Europa eine Vorreiterrolle ein.

Mit Anpassungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag nimmt der neue Medienstaatsvertrag auch die großen Video-Sharing-Plattformen, wie zum Beispiel YouTube mit in die Verantwortung.

Mit dem Medienstaatsvertrag nehmen sich die Länder aber auch der vielen neuen Medienschaffenden, der Kreativen, der Influencer, der YouTuber und der Gamer an.

Für Streams von Esport Teams oder sonstigen Gamingstreams gilt in Zukunft, dass es keiner Zulassung bedarf, wenn  man im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen wird.

Zwar dürften Fragen offen bleiben, wie sich die Nutzerzahlen genau berechnen lassen, gerade auf YouTube, aber auch das dürfte sich noch klären. Und selbst wenn dies dazu führt, dass wirklich große Streamer, mit hunderttausenden Abonnenten nach Rechtskraft des Medienstaatsvertrages nun doch, bzw. erst recht, unter die Zulassungspflicht fallen, dürfte die Regelung für die allermeisten „normalen“ Streamer, YouTuber und Esport Teams  aber eine große Erleichterung sein.

Es werden damit wohl die Zulassungspflicht für die allermeisten Anbieter abgeschafft und man fokussiert die Rundfunkregulierung wieder auf die Bereiche, in denen sie sinnvoll und notwendig ist. Die Länder wurden damit gleichzeitig die Verantwortung neuer Anbieter im Netz stärken, indem  die Möglichkeit geschaffen wird, sich zu Selbstkontrolleinrichtungen zusammenzuschließen, um ein Gegengewicht zu den großen, zumeist US-amerikanischen, Konzernen zu schaffen. Damit sollen europäischen Standards besser Rechnung getragen werden.

Insgesamt wurden übrigens über 1.300 Eingaben von Rundfunkveranstaltern, Kabelnetzbetreibern, Pressehäusern, Behindertenverbänden, der Filmwirtschaft, Neue Medien, Gamern, Jugendschutzeinrichtungen, Sport- und Journalistenverbänden, Gesundheitseinrichtungen und vor allem viele normalen Menschen beachtet und berücksichtigt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungDigitalEntwicklungEsportGamingInfluencerJugendschutzLizenzRegulierungYouTubeYouTuber

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