• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Beschlossen: Keine Rundfunklizenz mehr für Streamer im neuen Medienstaatsvertrag!

Beschlossen: Keine Rundfunklizenz mehr für Streamer im neuen Medienstaatsvertrag!

5. Dezember 2019
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Beschlossen: Keine Rundfunklizenz mehr für Streamer im neuen Medienstaatsvertrag!

5. Dezember 2019
in Recht im Internet, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
beschlossen keine rundfunklizenz mehr fuer streamer im neuen medienstaatsvertrag

Eine sehr gute Nachricht gibt es heute für Streamer. Endlich wurde der Medienstaatsvertrag beschlossen, der voraussichtlich im nächsten Herbst in Kraft tritt.

Wichtigste Punkte
  • Der Medienstaatsvertrag wurde beschlossen und tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft.
  • Deutschland ist einer der ersten Mitgliedsstaaten, der die AVMD-Richtlinie umsetzt und nimmt eine Vorreiterrolle in Europa ein.
  • Der Vertrag regelt die Verantwortung von großen Video-Sharing-Plattformen wie YouTube im Jugendmedienschutz.
  • Für Gamingstreams gilt keine Zulassungspflicht, sofern weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht werden.
  • Die Zulassungspflicht für die meisten Anbieter wird abgeschafft, und die Rundfunkregulierung wird fokussiert.
  • Der Vertrag stärkt die Verantwortung neuer Anbieter im Netz durch Selbstkontrolleinrichtungen.
  • Über 1.300 Eingaben von verschiedenen Gruppen wurden bei der Erstellung des Vertrags berücksichtigt.

Neben dem klassischen Rundfunk haben sich Medien im digitalen Zeitalter sehr vielfältig entwickelt. Audiovisuelle Mediendienste, wie Plattformen oder Streamingdienste, sind allein aufgrund der Reichweite wichtige und einflussreiche Größen im Medienmarkt geworden. Deswegen ist es wichtig, dass der Medienstaatsvertrag die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, kurz AVMD-Richtlinie umsetzt. Deutschland ist hier einer der ersten Mitgliedsstaaten und nimmt damit in Europa eine Vorreiterrolle ein.

Mit Anpassungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag nimmt der neue Medienstaatsvertrag auch die großen Video-Sharing-Plattformen, wie zum Beispiel YouTube mit in die Verantwortung.

Mit dem Medienstaatsvertrag nehmen sich die Länder aber auch der vielen neuen Medienschaffenden, der Kreativen, der Influencer, der YouTuber und der Gamer an.

Für Streams von Esport Teams oder sonstigen Gamingstreams gilt in Zukunft, dass es keiner Zulassung bedarf, wenn  man im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen wird.

Zwar dürften Fragen offen bleiben, wie sich die Nutzerzahlen genau berechnen lassen, gerade auf YouTube, aber auch das dürfte sich noch klären. Und selbst wenn dies dazu führt, dass wirklich große Streamer, mit hunderttausenden Abonnenten nach Rechtskraft des Medienstaatsvertrages nun doch, bzw. erst recht, unter die Zulassungspflicht fallen, dürfte die Regelung für die allermeisten „normalen“ Streamer, YouTuber und Esport Teams  aber eine große Erleichterung sein.

Es werden damit wohl die Zulassungspflicht für die allermeisten Anbieter abgeschafft und man fokussiert die Rundfunkregulierung wieder auf die Bereiche, in denen sie sinnvoll und notwendig ist. Die Länder wurden damit gleichzeitig die Verantwortung neuer Anbieter im Netz stärken, indem  die Möglichkeit geschaffen wird, sich zu Selbstkontrolleinrichtungen zusammenzuschließen, um ein Gegengewicht zu den großen, zumeist US-amerikanischen, Konzernen zu schaffen. Damit sollen europäischen Standards besser Rechnung getragen werden.

Insgesamt wurden übrigens über 1.300 Eingaben von Rundfunkveranstaltern, Kabelnetzbetreibern, Pressehäusern, Behindertenverbänden, der Filmwirtschaft, Neue Medien, Gamern, Jugendschutzeinrichtungen, Sport- und Journalistenverbänden, Gesundheitseinrichtungen und vor allem viele normalen Menschen beachtet und berücksichtigt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungDigitalEntwicklungEsportGamingInfluencerJugendschutzLizenzRegulierungYouTubeYouTuber

Weitere spannende Blogposts

Künstliche Intelligenz (KI) zur Prozessautomatisierung

ai generated g63ed67bf8 1280
2. Juli 2024

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse bietet enorme Chancen zur Effizienzsteigerung und Wettbewerbsfähigkeit, stellt Unternehmen jedoch auch vor...

Mehr lesenDetails

Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Januar 2020

Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...

Mehr lesenDetails

Alterskennzeichnung für Apps im neuen Jugendmedienschutzgesetz

Alterskennzeichnung für Apps im neuen Jugendmedienschutzgesetz
23. April 2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat für das Jahr 2020 ein neues Jugendmedienschutzgesetz angekündigt, um die Regelungen aus der Zeit der...

Mehr lesenDetails

MiCAR – viel Lesestoff für Blockchain-Unternehmen

Standard-NFT und MiCAR
10. November 2022

Vermutlich die finale Fassung von MiCAR findet man aktuell hier. Dies ist wirklich viel Lesestoff und aktuell streiten sich zahlreiche...

Mehr lesenDetails

OLG Celle: Deckelung von Abmahnungkosten bei Filesharing

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
22. Mai 2019

Aktuell gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Celle bzgl. Abmahnungen und Klagen im Bereich Filesharing. Dabei geht es um...

Mehr lesenDetails

Werbung bei kostenloser Email keine unzumutbare Belästigung

Prüfung Onlineshop
4. Februar 2019

Ich hatte in den letzten Blogbeiträgen ein paar Mal bzgl. dem Trennungsgebot von Werbung und Inhalte, insbesondere bei Influencer, Streamer...

Mehr lesenDetails

Filesharing: Haftung bei Familienanschluss

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
30. Januar 2019

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing haftet, auch wenn nicht sicher ist,...

Mehr lesenDetails

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?
13. November 2020

Eines der größten Themen hier auf dem Blog ist sicher die Frage, wann Influencer, Streamer etc. Werbung kennzeichnen müssen. Dazu...

Mehr lesenDetails

BayLDA geht gegen Webseiten mit Google Analytics vor

BayLDA geht gegen Webseiten mit Google Analytics vor
2. Dezember 2019

Wer einen Webauftritt betreibt, möchte in der Regel wissen, wie häufig diese besucht wird,  ob es regelmäßige Nutzer gibt, aus...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

Mehr lesenDetails
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung