Das OLG Köln hat die Nutzung der Domain www.wir-sind-afd.de untersagt und dabei eine Berufung gegen das gleichlautende Urteil des Landgericht Köln zurückgewiesen. Das OLG Köln führt dazu aus: Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die Kurzbezeichnung „B-Partei“ als Name nach § 12 BGB geschützt. Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin nach § 1 Satz…