- Geoblocking-Verordnung stellt Herausforderungen für Steam und andere Anbieter in Europa dar.
- Ein französisches Gericht entschied, dass Steam den Weiterverkauf von Lizenzen ermöglichen muss.
- Das "First Sale"-Prinzip entspricht dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz.
- UFC-Que Choisir gewann den Rechtsstreit am 17. September gegen Steam.
- Künftige Anpassungen bei Steam hängen von den rechtlichen Entwicklungen in Frankreich ab.
- Valve plant, gegen das Urteil vorzugehen und keine Änderungen vorzunehmen.
- Deutsche Gerichte unterstützen den Erschöpfungsgrundsatz für digitale Produkte nicht.
Steam und weitere Anbieter von Computerspiellizenzen stehen aktuell in Europa unter Druck, gegen die Geoblocking-Verordnung zu verstoßen (siehe diesen Artikel). Jetzt gibt es weiteren „Ärger“ für die Anbieter, denn ein französisches Gericht hat entschieden, dass Steam Nutzern die Möglichkeit anbieten müsse, Lizenzen weiterzuverkaufen. Relevant ist dabei das sogenannte „First Sale“- Prinzip, was in etwa dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz entspricht. Das Pariser Tribunal de Grande Instance hat am 17. September demnach der französischen Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir recht gegeben.
Beide Rechtsauffassung zusammengenommen würde faktisch bedeuten, dass Steam Plattform als solches für den Drittmarkt öffnen müsste, denn würden diese wiederum nur französischen Nutzern den Wiederverkauf erlauben, könnten dies ein Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung darstellen. Jedenfalls so lange es nicht ein explizites französisches Steam gibt, bei dem sich allerdings auch z.B. deutsche Nutzer registrieren können müssten.
Valve, als Anbieter von Steam, will gegen das Urteil jedoch vorgehen und bis dahin keine Änderungen vornehmen. Deutsche Gerichte werden hier auch nicht behilflich sein, denn diese schließen den Erschöpfungsgrundsatz bei digitalen Produkten aus. Hierzulande hat sich der BGH schon zur Unverkäuflichkeit von Steamspielen positioniert (siehe diesen Post) und gerade sehr aktuell erst zum Keyselling eine Entscheidung gefällt (siehe diesen Post – auch wenn nicht explizit zu Computerspielen).
Das Ergebnis in Frankreich muss also wohl abgewartet werden, bevor man sagen kann, ob die Entscheidung eine Auswirkungen auf andere Anbieter hat.