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Häufige Rechtsfehler von Startups – und wie sie sich 2025 vermeiden lassen

20. Juni 2025
in Sonstiges
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
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ChatGPT Image 20. Juni 2025 08 51 37 1

Gründungseuphorie, innovative Ideen, technisches Know-how – das sind die Zutaten vieler Startup-Erfolgsgeschichten. Was jedoch regelmäßig unterschätzt wird, sind die rechtlichen Herausforderungen, die von Beginn an auf Gründerinnen und Gründer warten. Wer hier Nachlässigkeit zeigt, riskiert Abmahnungen, kostenintensive Korrekturen, Streit unter den Beteiligten und schlimmstenfalls das Scheitern der Geschäftsidee.
Mit Blick auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die jüngste Rechtsprechung folgt ein Überblick über die häufigsten juristischen Fallstricke, die sich speziell bei jungen Unternehmen zeigen – inklusive praxisnaher Hinweise zur Vermeidung.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was sind die häufigsten Fehler?
1.1. 1. Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben auf der Website (Impressum & Co.)
1.2. 2. Markenrecht und Unternehmenskennzeichen werden ignoriert
1.3. 3. Gesellschaftsverträge und Gründervereinbarungen: Form und Inhalt unzureichend
1.4. 4. Falsche oder veraltete Angaben bei der Geschäftsadresse, Register- und Meldepflichten
1.5. 5. Datenschutz wird vernachlässigt – insbesondere beim Einsatz von KI und Cloud-Services
1.6. 6. Verspätete oder fehlerhafte Handelsregistereintragungen
1.7. 7. Geistiges Eigentum: Rechte an Software, Designs und Inhalten nicht gesichert
1.8. 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen unvollständig oder fehlerhaft
1.9. 9. Sozialversicherungsrecht und arbeitsrechtliche Pflichten werden nicht eingehalten
1.10. 10. Keine oder unzureichende Haftungsbegrenzungen und Versicherungen
1.11. Bonus: Weitere typische Fehlerquellen im Startup-Alltag
2. Ausführliche Checkliste für rechtssichere Startup-Gründung und -Entwicklung
2.1. Vor Gründung
2.2. Im laufenden Betrieb
2.3. Regelmäßige Überprüfung
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Rechtliche Herausforderungen sind oft unterschätzte Hürden für Gründer; sie können zum Scheitern der Geschäftsidee führen.
  • Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) erfordert vollständige Pflichtangaben auf Websites und sozialen Medien ab Juli 2024.
  • Markenrechtliche Recherchen sind essenziell; fehlende Absicherung kann zu Abmahnungen und Schadenersatzforderungen führen.
  • Gesellschaftsverträge sollten klar und schriftlich fixiert werden, um Streit über Verantwortlichkeiten zu vermeiden.
  • Datenschutz ist wichtig, insbesondere bei KI und Cloud-Services; DSGVO-konforme Prozesse sind erforderlich.
  • Handelsregistereintragungen müssen rechtzeitig erfolgen, um persönliche Haftung der Gründer zu vermeiden.
  • Haftungsbegrenzungen und Versicherungen sind entscheidend, um finanzielle Risiken in der Startphase abzusichern.

Was sind die häufigsten Fehler?

1. Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben auf der Website (Impressum & Co.)

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) im Juli 2024 wurden die Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung neu geregelt. Die klassische Impressumspflicht (§ 5 TMG) ist in § 5 DDG aufgegangen. Besonders häufig fehlt die vollständige Angabe der verantwortlichen Personen oder die korrekte Eintragung von Register- und Umsatzsteuerdaten. Dies gilt nicht nur für klassische Webseiten, sondern auch für Social-Media-Auftritte, Apps und Online-Shops.

Lösung:

  • Pflichtangaben gemäß § 5 DDG vollständig und gut auffindbar bereitstellen.
  • Impressum und Datenschutzerklärung immer aktuell halten, auch bei Änderung der Rechtsform oder Adresse.
  • Pflichtangaben auch bei LinkedIn-, Instagram- und anderen Profilen nicht vergessen.

Praxistipp:
Viele Startups nutzen Baukastensysteme oder Agenturen. Hier sollte geprüft werden, ob die bereitgestellten Impressums-Generatoren wirklich den aktuellen gesetzlichen Anforderungen genügen.

2. Markenrecht und Unternehmenskennzeichen werden ignoriert

Unternehmensnamen, Produktbezeichnungen, Logos – häufig werden diese ohne jede Markenrecherche oder strategische Absicherung genutzt. Wird später festgestellt, dass identische oder ähnliche Zeichen bereits geschützt sind, drohen Abmahnungen, Unterlassung und sogar Schadensersatzforderungen. Gerade in der Seed-Phase wird dieses Risiko oft vernachlässigt.

Lösung:

  • Vor der Wahl des Firmennamens und des Logos eine Recherche in den Registern des DPMA und des EUIPO durchführen.
  • Frühzeitig Marken anmelden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
  • Auch internationale Klassen und Schutzrechte für spätere Expansion berücksichtigen.

Praxistipp:
Bereits die Registrierung der Domain ist kein Indiz für die Verfügbarkeit des Namens aus markenrechtlicher Sicht. Domain und Marke sind getrennt zu betrachten.

3. Gesellschaftsverträge und Gründervereinbarungen: Form und Inhalt unzureichend

Viele Startups starten mit mündlichen oder nur oberflächlich schriftlich festgehaltenen Absprachen. Streit um Anteile, Vesting oder Verantwortlichkeiten ist in der Wachstumsphase dann häufig vorprogrammiert. Bei Eintritt von Investoren oder dem Exit fallen diese Versäumnisse schmerzhaft auf.

Lösung:

  • Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen klar und schriftlich fixieren.
  • Vesting-Regelungen, Ausscheidensszenarien, Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsklauseln aufnehmen.
  • Frühzeitig Regelungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen treffen.

Praxistipp:
Nicht nur das Ob, sondern vor allem das Wie einer Gründervereinbarung entscheidet über die spätere Rechtssicherheit.

4. Falsche oder veraltete Angaben bei der Geschäftsadresse, Register- und Meldepflichten

Adressänderungen, Wechsel des Geschäftssitzes oder Umfirmierungen müssen nicht nur im Handelsregister, sondern auch bei Finanzamt, Gewerbeamt und auf allen Online-Präsenzen aktualisiert werden. Hier kommt es regelmäßig zu Versäumnissen.

Lösung:

  • Bei jeder Änderung sofortige Mitteilung an alle relevanten Behörden.
  • Prüfung, ob auch AGB, Impressum und Verträge angepasst werden müssen.

Praxistipp:
Viele Förderprogramme, Banken oder Partner prüfen die Korrektheit der Registerdaten, bevor sie Verträge abschließen.

5. Datenschutz wird vernachlässigt – insbesondere beim Einsatz von KI und Cloud-Services

Mit der DSGVO und den aktuellen Urteilen (z.B. zur Einbindung von Tracking-Tools, KI-Diensten oder internationalen Cloud-Anbietern) sind die Anforderungen nochmals gestiegen. Besonders bei innovativen, datengetriebenen Geschäftsmodellen ist die rechtssichere Gestaltung der Prozesse essenziell.

Lösung:

  • Verarbeitungsverzeichnis führen und Datenschutzfolgeabschätzung durchführen.
  • Datenschutzerklärung individuell auf das Geschäftsmodell zuschneiden.
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit sämtlichen Dienstleistern abschließen.
  • Datenschutz auch bei der Entwicklung neuer Produkte (Privacy by Design) berücksichtigen.

Praxistipp:
Auch beim Einsatz von Open-Source-Software, Chatbots oder KI-Diensten sollten die Datenschutzrisiken frühzeitig identifiziert werden.

6. Verspätete oder fehlerhafte Handelsregistereintragungen

Gerade Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) dürfen erst nach erfolgter Handelsregistereintragung im Rechtsverkehr auftreten. Wird dies missachtet, können Gründer persönlich haften und Verträge sind in der Gründungsphase oft schwebend unwirksam.

Lösung:

  • Die Eintragung beim Handelsregister und die ordnungsgemäße Veröffentlichung abwarten.
  • Keine Geschäfte im Namen der Gesellschaft vor Eintragung tätigen.

Praxistipp:
Auch Änderungen bei Geschäftsführung, Sitz oder Unternehmensgegenstand müssen umgehend eingetragen werden.

7. Geistiges Eigentum: Rechte an Software, Designs und Inhalten nicht gesichert

Besonders problematisch ist, wenn Freelancer, Agenturen oder Werkstudenten an der Entwicklung beteiligt sind. Fehlt eine klare Übertragung der Nutzungsrechte, verbleiben diese beim Urheber.

Lösung:

  • In allen Verträgen mit externen Entwicklern und Agenturen die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte schriftlich regeln (§ 31 UrhG).
  • Nachträgliche Klärung ist meist aufwendig und teuer.

Praxistipp:
Auch bei Open-Source-Lizenzen muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang die gewerbliche Nutzung und Modifikation zulässig ist.

8. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen unvollständig oder fehlerhaft

Gerade im Onlinehandel bestehen umfangreiche Informations- und Belehrungspflichten. Fehlerhafte oder veraltete AGB, unklare Haftungsregelungen oder fehlende Widerrufsbelehrungen führen zu Abmahnrisiken und Rechtsunsicherheiten.

Lösung:

  • Individuell angepasste AGB erstellen lassen.
  • Mustertexte an das jeweilige Geschäftsmodell und die Zielgruppe (B2B/B2C) anpassen.
  • Verbraucherrechte und Fernabsatzregelungen einhalten.

Praxistipp:
Kostenlose Muster aus dem Internet sind selten aktuell und fast nie auf das eigene Geschäftsmodell zugeschnitten.

9. Sozialversicherungsrecht und arbeitsrechtliche Pflichten werden nicht eingehalten

Beschäftigte müssen korrekt angemeldet und abgerechnet werden. Besonders häufig wird die Scheinselbständigkeit bei freien Mitarbeitenden nicht erkannt oder das Mindestlohngesetz nicht beachtet. Die Folgen sind Nachzahlungen, Bußgelder und im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Lösung:

  • Prüfung des Status (Arbeitnehmer vs. Selbständiger) bei allen Mitarbeitenden.
  • Einhaltung der Meldepflichten zur Sozialversicherung, Finanzamt und Berufsgenossenschaft.
  • Arbeitsverträge klar und eindeutig formulieren.

Praxistipp:
Auch Praktikanten und Werkstudenten sind (je nach Art der Tätigkeit) anzumelden.

10. Keine oder unzureichende Haftungsbegrenzungen und Versicherungen

In der Anfangsphase werden Haftungsrisiken häufig unterschätzt. Fehler bei der Entwicklung, fehlerhafte Produkte oder Vertragsverletzungen können schnell existenzbedrohend werden.

Lösung:

  • Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht prüfen und abschließen.
  • Haftungsbeschränkungen in Verträgen und AGB klar regeln.
  • Risiken regelmäßig neu bewerten, insbesondere bei Produktanpassungen oder Expansion.

Praxistipp:
Bei der GmbH schützt die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen nur, wenn formelle und tatsächliche Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen konsequent eingehalten werden.

Bonus: Weitere typische Fehlerquellen im Startup-Alltag

  • Nichtbeachtung von steuerlichen Pflichten: Fristen für Umsatzsteuervoranmeldung, Gewinnermittlung und Jahresabschluss werden häufig versäumt.
  • Fehlerhafte Fördermittelanträge: Falsche oder verspätete Angaben können zur Rückforderung von Fördermitteln führen.
  • Unzureichende Dokumentation bei Investorenrunden: Cap Tables, Gesellschafterlisten und Wandeldarlehen müssen transparent geführt werden.

Ausführliche Checkliste für rechtssichere Startup-Gründung und -Entwicklung

Vor Gründung

  • Gesellschaftsvertrag/Gründervereinbarung ausgearbeitet und notariell beurkundet (bei GmbH/UG)
  • Firmenname, Marke und Domain geprüft und gesichert
  • Geschäftsadresse registriert und überall konsistent eingetragen
  • Datenschutzprozesse und Datenschutzerklärung vorbereitet

Im laufenden Betrieb

  • Impressum und Pflichtangaben nach DDG umgesetzt
  • AGB und Widerrufsbelehrungen aktuell und branchenspezifisch
  • Rechteübertragungen (IP, Software, Content) vertraglich geklärt
  • Verträge mit Mitarbeitenden, Freelancern und Dienstleistern eindeutig geregelt
  • Sozialversicherung und Finanzamt: alle Mitarbeitenden angemeldet
  • Versicherungen abgeschlossen und Haftungsregelungen überprüft
  • Buchhaltung, Steuertermine und Fördermittel im Blick behalten

Regelmäßige Überprüfung

  • Updates von Datenschutz und Impressum bei Gesetzesänderungen
  • Prüfung, ob neue Produkte oder Märkte zusätzliche Anforderungen auslösen
  • Monitoring von Markenrechten und Domains
  • Anpassung von AGB, Datenschutz, Verträgen bei Expansion oder Geschäftsmodellanpassung

Fazit

Wer die typischen rechtlichen Fehlerquellen kennt, kann von Anfang an Strukturen und Prozesse etablieren, die teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Rechtliche Risiken lassen sich nicht vollständig ausschließen, aber durch professionelle Begleitung, kontinuierliche Weiterbildung und konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben minimieren. Der Aufbau eines Startups ist anspruchsvoll – juristische Sorgfalt zahlt sich am Ende immer aus.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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