- Hamburger Sportjugend unterstützt Sportvereine, Esport als steuerlich gültiges Spielangebot zu etablieren.
- Zusammenarbeit mit der Hamburger Behörde für Arbeit und der Finanzbehörde war entscheidend für den Erfolg.
- § 11 SGB VIII definiert Jugendarbeitsschwerpunkte in Sport, Spiel und Geselligkeit.
- Regelung bringt Klarheit für die e-Football-Liga des Hamburger Fußball-Verbandes.
- Esport ist bis auf Weiteres Teil der Jugendhilfe, bis neue Entscheidungen auf regionaler oder Bundesebene getroffen werden.
- Informationen zur Jugendförderung und Vereinsgründung werden in separaten Beiträgen behandelt.
- Vereinsgründer müssen klären, ob sie kommerziellen oder gemeinnützigen Absichten nachgehen.
In Zusammenarbeit mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Senioren sowie der Finanzbehörde ist es der Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V. gelungen, Sportvereinen und -verbänden eine Brücke zu bauen und Esport bis auf Weiteres in Hamburg steuerrechtlich als Spielangebot geltend zu machen und im Rahmen der Jugendhilfe gemeinnützig umzusetzen. Vor noch wenigen Monaten sah dies noch anders aus.
Durch das enge Zusammenwirken der obengenannten Organisationen konnte für Hamburger Sportvereine- und verbände Abhilfe i.S. der Abgabenordnung geschaffen werden. Ausgangspunkt stellt hier § 11 SGB VIII dar, das einen Schwerpunkt der Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit definiert.
Auch für die e-Football-Liga des Hamburger Fußball-Verbands sorgt diese Regelung für Klarheit bei den beteiligten Vereinen.
Die Zuordnung von Esport zur Jugendhilfe soll so lange gelten, bis zum Phänomen eSports auf regionaler oder Bundesebene eine anderslautende Entscheidung getroffen wird.
Die genauen Voraussetzungen findet man hier. Zum Thema Jugendförderung habe ich bereits in diesem Beitrag etwas geschrieben, generelle Informationen zur Vereinsgründung kann man in diesem Beitrag nachlesen. Dabei muss man sich aber im Klaren sein, ob man kommerzielle Absichten hegt oder nicht.