• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

23. Februar 2019
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

23. Februar 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
risk 1027880 1280

Heutzutage nutzen extrem viele Google Ads, um die eigenen Dienstleistungen, Webshops und dergleichen zu bewerben. Sei es im Werbenetzwerk und/oder direkt auf der Google-Suche.

Wichtigste Punkte
  • Viele Unternehmen nutzen Google Ads zur Werbung, was neue Haftungsrisiken mit sich bringt.
  • Werbeleistungen von inländischen Unternehmen unterliegen der deutschen Steuerpflicht.
  • Die Einkommenssteuer ist kompliziert, insbesondere § 49 EStG zur beschränkten Steuerpflicht.
  • Finanzverwaltung argumentiert, dass Google Ads als Nutzungsüberlassung betrachtet wird.
  • Unternehmen müssen eventuell 15% Quellensteuer auf Google-Zahlungen in Deutschland abführen.
  • Ignorieren der Quellensteuer kann zu erheblichen Haftungsbescheiden führen.
  • Das Problem betrifft auch andere Internetdienstleistungen und gefährdet große Werbeagenturen.

Aktuell ist jedoch eine große Haftungsfalle sich am Entwickeln, die vor allem große Werbetreibende bei Google, also Marketingagenturen, Startups und dergleichen betrifft und die potenziell sehr, sehr teuer für diese Unternehmen werden kann.

Aber als Einführung:

Werden Werbeleistungen durch im Inland ansässige Unternehmen erbracht, unterliegen diese Einkünfte der deutschen Steuerpflicht. Werden Steuerausländer im Sinne von § 1 IV Einkommenssteuergesetz bzw. im Sinne von § 2 Körperschaftssteuergesetz tätig, bedarf es hierfür eines Inlandsbezuges entsprechend § 49 Einkommenssteuergesetz. Diese sind dann beschränkt steuerpflichtig. Wenn die Erhebung der Steuer beim inländischen Werbetreibenden erfolgen soll, bedarf es einer Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Steuer nach § 50a Einkommenssteuergesetz.

Zunächst ist fraglich, ob Google überhaupt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist? Der § 49 EStG ist lang und kompliziert und da das Steuerrecht grundsätzlich dem Zivilrecht folgt, sind hier Einzelheiten und der genaue Tatbestand sehr wichtig. Nach § 49 I 2a EStG könnte eine inländische Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist schwer zu beurteilen. Google Ads wird jedenfalls, rein rechtlich von der Niederlassung in Irland betrieben. Google Deutschland in Hamburg ist angeblich nur ein Vertriebsbüro und gerade kein ständiger Vertreter. Ob dies nun wirklich so ist, mag fraglich sein. Infrage kommen könnte jedoch § 49 I Nr. 9 EStG.

Betroffen davon sind:

sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 3, auch wenn sie bei Anwendung dieser Vorschrift einer anderen Einkunftsart zuzurechnen wären, soweit es sich um Einkünfte aus inländischen unterhaltenden Darbietungen, aus der Nutzung beweglicher Sachen im Inland oder aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, handelt, die im Inland genutzt werden oder worden sind; dies gilt nicht, soweit es sich um steuerpflichtige Einkünfte im Sinne der Nummern 1 bis 8 handelt;

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes betrifft dies unter anderem Erfahrungswissen, dessen Überlassung dem Vergütungsschuldner Kosten und Zeit erspart. Dies soll nach ersten Rechtsmeinungen im Falle automatisierter Werbeplattformen wie Google Ads zutreffen.

Dies würde nach § 50a EStG dazu führen, dass die Vergütungen dem Steuerabzugsverfahren gemäß § 50a V, II EStG, §§ 73a-73g EStDV unterliegen würden. Man wäre daher verpflichtet 15 % der Summe, die man an Google für die Werbung bezahlt, als sogenannte Quellensteuer in Deutschland zu bezahlen. Dies ist die Steuer von Google in Deutschland, die der deutsche Steuerschuldner für Google einbehalten.  muss. Im Detail gibt es hier noch sehr viele komplizierte Abgrenzungsfragen dazu, ob eine Überlassung von Software oder nur Algorithmen vorliegen und ob es sich bei der Leistung von Google-Ads um einen Dienst- oder einen Werkvertrag handelt. Bisher gibt es zu ähnlichen Fragen nur wenigen Urteile des Bundesfinanzhofes und kaum welche des Bundesgerichtshofes. Ich möchte im Rahmen dieser Warnung nicht zu tief in den steuerrechtlichen Abgrenzungsprobleme eingehen, auch um möglichen Gerichtsverfahren in Zukunft vielleicht nichts vorwegzunehmen.

Nur so viel: Die Finanzverwaltung ist wohl inzwischen in Bayern der Meinung, dass es bei Google-Ads sich um eine Nutzungsüberlassung handelt, da der zivilrechtlich vereinbarte Vorteil in der Ausführung von Werbung durch einen von einem Computerprogramm gesteuerten Prozess liegt und das Stammrecht von Google-Ads an den Werbeplätzen nach der Überlassung der Werbeplätze fortbesteht.

Nun kommen wir aber zu dem wahren Problem: Es dürfte, nach aktueller Konstruktion, natürlich illusorisch sein, dass man Google sagt: „Ich habe 1000 Euro bei dir ausgeben, ich überweise dir aber nur 850 Euro. Die Quellensteuer habe ich für dich einbehalten“. Davon ab, dass Google sich das Geld selber über die Kreditkarte oder eine SEPA-Lastschrift abbucht, würde eine nicht vollständige Zahlung schlicht zur Schließung des Accounts führen. Die einzige Möglichkeit ist also aktuell, die an Google gezahlten Beträge als Netto-Beträge anzusehen und zumindest damit zu rechnen, dass Quellensteuer zusätzlich zu zahlen wäre. In München gibt es bereits erste Haftungsbescheide der Finanzverwaltung dazu und es ist davon auszugehen, dass sich andere Finanzämter und oder sogar Oberfinanzdirektionen sich dieser Meinung anschließen. Die Intention ist hier wohl klar, denn es geht den deutschen Finanzbehörden darum, Steuereinnahmen internationaler Internetunternehmen einzusammeln, da diese sich in Europa – bislang – beharrlich der Besteuerung entziehen. Das sieht man auch daran, dass die Steuerbehörden wohl gleichzeitig der Meinung sind, dass Google für einbehaltene Quellensteuer kein Erstattungsanspruch nach § 50d I EStG zustehen würde, da die wirkliche Geschäftsführung und Kontrolle nicht in Irland, sondern in den USA (einem Drittstaat), stattfinden würde und Google daher nicht die Voraussetzungen des § 50d III EStG erfüllen würde.

Warum rede ich also von einer Haftungsfalle? Nun, es handelt sich hierbei wieder um ein Problem bei Betriebsprüfungen. Siehe meinen anderen Artikel hier. Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten für Betroffene. Man schließt sich der Meinung der Finanzverwaltung und einiger Personen im Schrifttum an (Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht), legt 15% zurück, gibt diese Summe bei der Steuererklärung an und zahlt diese später. Das verteuert Google-Werbung signifikant und man hat einen Wettbewerbsnachteil. Ist man streitlustig, könnte man diese Summe natürlich gegenüber Google geltend machen. Das dürfte aber gerichtlicher Hilfe benötigen und lohnt daher erst ab relevanten Summen. Wirklich relevant ist, wenn man die Situation ignoriert, keine Quellensteuer abführt, bis zur Einkommensteuerprüfung wartet und sich die Summe dann in zwei Jahren vom Betriebsprüfer festsetzen lässt. Dieser dürfte wenig Skrupel haben, einfach Haftungsbescheide zu erlassen, die bei Internetunternehmen und gerade auch Social Media Agenturen schnell 6stellige Summe bedeuten könnten. In Bayern gibt es erste Haftungsbescheide im Millionenbereich. Gegen diese Haftungsbescheide kann man sodann klagen oder andere bekannte Rechtsmittel nutzen. Wie erfolgversprechend das ist, wird wohl der Verlauf der aktuellen Verfahren zeigen. Im Zweifel müssen diese Summen zunächst gezahlt werden. Durchaus ein Problem 😉

Ach übrigens: Google-Ads ist hier im Zweifel nur ein Beispiel. Das Problem betrifft viele weitere Internetdienstleistungen und Anbieter wie Facebook, Twitter, US-Werbenetzwerk und so weiter. Besonders relevant und haftungsträchtig ist die Frage also für große Werbeagenturen, Social Media Unternehmen, Onlineshops und alle, die viel Geld in Onlinedienstleistungen, Werbung und dergleichen investieren. Diese riskieren in einigen Jahren sehr hohe Steuernachzahlungen, die im Zweifel schnell existenzgefährdend sein können.

Das Thema ist brandheiß und jeder, aus der oben genannten Zielgruppe.sollte sich mit dem Thema beschäftigen. Ich kann in Zusammenarbeit mit einem versierten Steuerberater in dieser Fragestellung meinen Mandanten aus dem Social-Media-Bereich und Mandanten wie Werbeagenturen und sonstige Werbetreibende sowohl rechtlich als auch unternehmerisch beraten. Kontaktieren Sie mich über mein Kontaktformular oder via E-Mail an haertel@rahaertel.com für eine Erstauskunft. In dieser kann geklärt werden, ob das Problem einen überhaupt betrifft und wie betriebswirtschaftlich relevant es sein kann. Sie sollten NICHT warten. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBrandBundesfinanzhofBundesgerichtshofComputerComputerprogrammDienstleistungE-MailFacebookGoogleHaftungHamburginternetKIKlageKreditkarteMailMarketingRechtsmittelRechtsprechungSchuldnerSoftwareStartupsSteuerberaterTwitterUrteileZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Die Macht der Schiedsgerichtsbarkeit: Schlüsselvorteile und mögliche Fallstricke für Verträge

Die Macht der Schiedsgerichtsbarkeit: Schlüsselvorteile und mögliche Fallstricke für Verträge
26. Juni 2023

Die Schiedsgerichtsbarkeit spielt eine wesentliche Rolle in der modernen Geschäftswelt. Durch Schiedsgerichtsbarkeit können Streitigkeiten zwischen Parteien außerhalb des staatlichen Gerichtssystems...

Mehr lesenDetails

Sollte man jemals eine Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
17. September 2019

Heute möchte ich einmal ein Thema ansprechen, da viele kaum auf dem Radar haben. Und zwar die Frage, ab man...

Mehr lesenDetails

OLG Köln: Cloudflare haftet als Täter

OLG Köln: Cloudflare haftet als Täter
9. November 2023

Einleitung Das Oberlandesgericht Köln hat in einer richtungsweisenden Entscheidung die Haftung von Dienstleistern im Bereich des Urheberrechts neu justiert. Im...

Mehr lesenDetails

KI in Webdesign-Verträgen

Verlauf
26. Juni 2024

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Webdesign und in der Programmierung eröffnet viele neue Möglichkeiten. Als Webdesigner oder Programmierer kann man mittels KI...

Mehr lesenDetails

EuGH: „Adresse“ ist nicht E-Mailadresse oder IP-Adresse

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
14. Juli 2020

Bei  illegalem Hochladen eines Films auf YouTube kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums...

Mehr lesenDetails

OLG Brandenburg: Elektronische Daten sind keine Sachen!

OLG Brandenburg: Elektronische Daten sind keine Sachen!
19. November 2019

Das Problem Ein für ITler interessantes, wenn auch nicht allzu überraschendes Urteil hat das OLG Brandenburger gefällt und dabei das...

Mehr lesenDetails

Umverpacken von Arzneimitteln ist Markenverletzung!

Achtung mit Black Friday Werbung!
17. Oktober 2019

Im einstweiligen Verfügungsverfahren um das Umpacken eines Krebsmedikaments durch einen Arzneimittelimporteur hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Folgen von Verstößen gegen Poaching Regeln im E-Sport

Rechtliche Folgen von Verstößen gegen Poaching Regeln im E-Sport
31. Januar 2023

Einleitung Esport ist ein wachsendes Phänomen, das weltweit immer mehr Anhänger findet. Mit zunehmender Popularität tauchen jedoch auch verschiedene rechtliche...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg haut Inkassobranche fiktive Kosten „um die Ohren“

OLG Hamburg haut Inkassobranche fiktive Kosten „um die Ohren“
19. Juni 2023

Künstliche Inkassokosten: vzbv klagt erfolgreich gegen EOS Investment GmbH Die EOS Investment GmbH, ein Inkassounternehmen, das offene Forderungen für die...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

Mehr lesenDetails
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024
86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung