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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
in Intern
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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marianregel

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte und die Frage, was in der öffentlichen Debatte als „Fakt“ behauptet wird und was tatsächlich belastbar ist. Vor diesem Hintergrund ist ein Nebenprojekt gelauncht worden: InformationCheck.de – eine eigenständige Faktencheck-Plattform, die auf die Prüfung von Behauptungen aus sozialen Medien ausgerichtet ist.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Worum es bei InformationCheck.de geht
2. Struktur: Archiv und Themenbereiche
3. Einordnung aus Sicht einer IT- und Medienrechts-Praxis
4. Beteiligung und Verbreitung
4.1. Author: Marian Härtel

Worum es bei InformationCheck.de geht

InformationCheck.de versteht sich als Angebot zur unabhängigen Faktenprüfung von Aussagen, die in sozialen Netzwerken kursieren. Der Fokus liegt auf der Einordnung einzelner Behauptungen: Was wird konkret behauptet? Welche Quellenlage gibt es? Welche Bestandteile sind belegbar, welche sind unklar, und an welchen Stellen werden Zusammenhänge verkürzt oder verändert dargestellt? Der Ansatz wird auf der Seite als transparent, neutral und quellenbasiert beschrieben.

Die Plattform ist dabei ausdrücklich auf typische Verbreitungswege zugeschnitten – unter anderem Facebook, X und WhatsApp – also Kanäle, in denen Inhalte häufig in stark verdichteter Form geteilt werden und sich Behauptungen schnell wiederholen oder in Varianten wieder auftauchen.

Struktur: Archiv und Themenbereiche

Ein zentraler Bestandteil ist das Faktencheck-Archiv, in dem bereits geprüfte Behauptungen gesammelt und auffindbar gemacht werden. Damit wird ein wiederkehrendes Problem adressiert: Viele Debatten werden nicht durch „neue“ Behauptungen ausgelöst, sondern durch wiederkehrende Narrative, die erneut viral gehen – teils mit identischem Wortlaut, teils in abgewandelter Form. Das Archiv bildet dafür eine strukturierte Ablage.

Ergänzend gibt es thematische Einstiege (z. B. „Technologie & Digital“), die Faktenchecks nach Bereichen bündeln. Das erleichtert die Orientierung, wenn nicht ein einzelner Post, sondern ein Themenkomplex im Vordergrund steht.

Einordnung aus Sicht einer IT- und Medienrechts-Praxis

Der Launch von InformationCheck.de ist kein „Kanzleiprojekt“ im engeren Sinne, sondern ein Nebenprojekt neben lawomate.com. Anlass ist die praktische Beobachtung, dass viele Auseinandersetzungen im digitalen Raum nicht an juristischen Feinheiten scheitern, sondern an einer sehr frühen Frage: Welche Tatsachenbehauptung steht überhaupt im Raum – und worauf stützt sie sich? Genau an dieser Stelle setzt ein quellenbasierter Check an, ohne dass damit bereits eine rechtliche Bewertung verbunden sein muss.

Für die Praxis im IT- und Medienrecht ist das ein vertrautes Spannungsfeld: Veröffentlichungen, Reposts, Zitate, Screenshots und Kontextverschiebungen sind häufig der Ausgangspunkt für rechtliche Prüfungen – etwa im Bereich Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht (bei werblicher Kommunikation), Plattform-Beschwerden oder taktischer Kommunikation in Konfliktlagen. Ein strukturiertes, nachvollziehbares Sammeln und Einordnen von Behauptungen kann hier als Vorstufe dienen, bevor überhaupt über Ansprüche, Verfahren oder taktische Schritte nachgedacht wird.

Beteiligung und Verbreitung

InformationCheck.de ist so angelegt, dass Beteiligung die Abdeckung erweitert: Hinweise, Themenvorschläge, Behauptungen, die geprüft werden sollen, sowie ergänzende Quellen, die eine Einordnung ermöglichen oder präzisieren. Ebenso gehört zur Sichtbarkeit des Projekts, dass Inhalte geteilt werden – nicht als „Meinungsstatement“, sondern als Verweis auf eine dokumentierte Einordnung.

Wer die Plattform testen oder unterstützen möchte, findet den Einstieg direkt unter informationcheck.de sowie im Faktencheck-Archiv.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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