Marian Härtel
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Medienanstalten halten Influencer Gesetz für sinnlos

Auch die Medienanstalten halten das von der Bundesregierung angekündigte Influencer-Gesetz für sinnlos. Ich hatte den Vorstoß am Dienstag auch in diesem Beitrag kritisiert.

Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten Cornelia Holsten zeigte sich ebenfalls verwundert darüber: “Die Rechtssicherheit für Influencer wird durch ein neues Gesetz nicht verbessert, denn schon heute gilt eine Kennzeichnungspflicht, wenn eine Werbeabsicht vorliegt. Gesetzlich geregelt ist dieser Grundsatz gleich dreimal: im Rundfunkstaatsvertrag, im Telemediengesetz sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Gebot der Werbekennzeichnung gilt unabhängig davon, wo ich werbe – in TV, Hörfunk oder eben online über Instagram oder YouTube. Für die Aufsicht darüber sind alleine die Landesmedienanstalten (mit Ausnahme von Niedersachsen und Sachsen) zuständig, d. h. Gesetzgebung, die Medienregulierung betrifft, dürfte Länderaufgabe sein. Was wir wollen, ist Fairness im Markt und gleiche Regeln für alle, egal ob sie im TV, auf Instagram oder YouTube werben. Da hilft ein besonderes Gesetz für Influencer voraussichtlich wenig.”

Wichtig wäre endlich eine Aufklärung von Influencer, Esport-Teams, Streamer und vielen weiteren Akteuren. Nehmen wir z.B. diese Posts auf Twitter vom Esport Team “Team Prismatic

Eigentlich sind dies klassische Beispiele. Die Sponsoren von Team Prismatic sind Omen, der Energidrink Gamer und Technomarkt. Diese bezahlen dem Team Geld, monatlich, per Post oder wie auch immer. Nur so ist dieser Post zu verstehen. Erst müsste daher nach aktueller Rechtsprechung UND nach dem Leitfaden der Medienanstalten gekennzeichnet werden. In der aktuellen Art und Weise könnte ein andere Esport-Team über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung verschicken UND dabei sogar Auskunft und Schadensersatz fordern. Bevor dieser Konzept gefühlt 90% der beteiligten Kreise auf Sozialen Netzwerken, YouTube, Twitch oder auf anderen Seiten nicht verstehen, braucht es auch kein Influencer-Gesetz.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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