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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

„So kann Online-Gaming richtig teuer werden“

13. August 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 1 min lesen
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safe 30110 1280

Zur Frage ob Lootboxen als Glücksspiel zu werten sind, habe ich bereits hier etwas geschrieben. Ein paar provokante Rechtsausführungen zum Free2Play Modell hingegen findet man in diesem Artikel.

Wichtigste Punkte
  • Lootboxen sind umstritten und werden diskutiert, ob sie als Glücksspiel gelten.
  • Rechtsanwalt Marian Härtel: Keine aktuelle verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu Lootboxen.
  • Gerichte könnten gegen Lootboxen entscheiden, basierend auf bestehenden Gesetzen zu Poker.
  • Der Artikel von Nedžad Hurabašić bietet tiefergehende Einblicke in das Thema.
  • Google fordert die Offenlegung von Chancen bei Lootboxen.
  • Zugang zu weiteren Informationen erfordert einen Tagespass aus der Bildzeitung.
  • Das Thema bleibt umstritten und ist rechtlich schwer zu fassen.

Vor kurzem habe ich zusätzlich dem geschätzten Kollegen Nedžad Hurabašić Rede und Antwort gestanden und dieser hat daraus einen Artikel bei Bild+ gezaubert. Den Artikel kann man hier nachlesen, man braucht jedoch z.B. einen Tagespass aus der Bildzeitung dafür.

„Bislang gibt es zu dem Thema keine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, soweit es mir bekannt ist“, erklärt IT-Rechtsanwalt Marian Härtel. „Die gesetzlichen Definitionen und Entscheidungen zu Poker und den Greifarmspielen lassen aber vermuten, dass Gerichte wohl contra Lootboxen entscheiden würden.“

Übrigens hat zu dem Thema nun auch Google reagiert und verlangt ebenso die Offenlegung der Chancen bei Lootboxen. Siehe dazu diesen Artikel.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntscheidungenGamingGoogleIT-RechtLootboxModel

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