- Lootboxen sind umstritten und werden diskutiert, ob sie als Glücksspiel gelten.
- Rechtsanwalt Marian Härtel: Keine aktuelle verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu Lootboxen.
- Gerichte könnten gegen Lootboxen entscheiden, basierend auf bestehenden Gesetzen zu Poker.
- Der Artikel von Nedžad Hurabašić bietet tiefergehende Einblicke in das Thema.
- Google fordert die Offenlegung von Chancen bei Lootboxen.
- Zugang zu weiteren Informationen erfordert einen Tagespass aus der Bildzeitung.
- Das Thema bleibt umstritten und ist rechtlich schwer zu fassen.
Zur Frage ob Lootboxen als Glücksspiel zu werten sind, habe ich bereits hier etwas geschrieben. Ein paar provokante Rechtsausführungen zum Free2Play Modell hingegen findet man in diesem Artikel.
Vor kurzem habe ich zusätzlich dem geschätzten Kollegen Nedžad Hurabašić Rede und Antwort gestanden und dieser hat daraus einen Artikel bei Bild+ gezaubert. Den Artikel kann man hier nachlesen, man braucht jedoch z.B. einen Tagespass aus der Bildzeitung dafür.
„Bislang gibt es zu dem Thema keine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, soweit es mir bekannt ist“, erklärt IT-Rechtsanwalt Marian Härtel. „Die gesetzlichen Definitionen und Entscheidungen zu Poker und den Greifarmspielen lassen aber vermuten, dass Gerichte wohl contra Lootboxen entscheiden würden.“
Übrigens hat zu dem Thema nun auch Google reagiert und verlangt ebenso die Offenlegung der Chancen bei Lootboxen. Siehe dazu diesen Artikel.