Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass innerhalb des engsten Familienkreises ein ehrschutzfreier Raum besteht, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen, so dass dem Schwiegersohn bei Behauptungen der Schwiegermutter gegenüber ihrer Schwester und ihrer Tochter, dass er seine Familienmitglieder misshandle, kein Unterlassungsanspruch zusteht. Der Kläger ist der Schwiegersohn der Beklagten….