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Home Recht im Internet

Werbung für Schönheitsoperationen im Internet?

4. Februar 2020
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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werbung fuer schoenheitsoperationen im internet 1
Wichtigste Punkte
  • Die Wettbewerbszentrale überprüft Werbung für Schönheitsoperationen bei Jugendlichen.
  • Im Mai 2019 wurde die Werbung beanstandet; Klage folgte im August.
  • Die Ärzte werben unter dem Titel „Young Aesthetics“ für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen.
  • Werbung wurde als berufsrechtlich problematisch eingestuft, mit Verstößen gegen Berufsordnung.
  • Die Wettbewerbszentrale sieht Werbung als irreführend und minimalisiert Risiken der Operationen.
  • Ärzte argumentieren, sie haben das Recht, junge Menschen als Zielgruppe anzusprechen.
  • Der Bundesgesundheitsminister plant ein Verbot für Werbung, die sich an Jugendliche richtet.

Die Wettbewerbszentrale will in einem Verfahren gegen zwei Ärzte klären lassen, ob und inwieweit Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen erlaubt ist. Sie hat die entsprechende Werbung im Mai 2019 beanstandet und im August Klage beim Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 360/19) eingereicht. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht gibt es noch nicht.

Die beiden Mediziner betreiben eine Praxis für ästhetisch-plastische Chirurgie in Hessen. Unter der Rubrik „Young Aesthetics“ warben sie für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen für junge Frauen:

„Prickelnde Augenblicke, knisternde Erotik und eine außergewöhnliche Ausstrahlung: Bewusst weiblich zu sein, ist einfach aufregend. Dabei spielen ein praller Busen und sinnliche Lippen eine große Rolle und gelten als Verführung pur im selfie, Instagram und co – Zeitalter. Nicht umsonst lässt sich Kylie Jenner, die Schwester von Kim Kardashian, bereits seit dem zarten Alter von 17 Jahren die Lippen aufspritzen. Auch Du kannst mit Deinen Reizen spielen …“

so hieß es wörtlich im Internetauftritt der beiden Mediziner. Die Werbung endete mit dem Hinweis auf eine „0,0 % Finanzierung“.

Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten

Die Wettbewerbszentrale hat die Klage unter anderem auf einen Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften gestützt. Die Berufsordnung für die hessischen Ärztinnen und Ärzte verbietet berufswidrige Werbung. Darunter fällt eine nach Inhalt und Form anpreisende oder irreführende Werbung. Dazu gehört nach Auffassung der Wettbewerbszentrale jede Werbung, mit der medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen als Lifestyle-Produkt für junge Frauen dargestellt werden. Bei jungen Frauen wird der Eindruck erweckt, eine Brustvergrößerung oder Lippenmodellierung sei völlig normal, um in den sozialen Medien möglichst vorteilhaft auszusehen. Zugleich liegt damit nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ein Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot der Irreführung vor, da die Operationen bagatellisiert werden.

Die Gegenseite hat sich vorgerichtlich darauf berufen, es sei ihr nicht verwehrt, sich an ein junges Publikum als eigene „Marktzielgruppe“ zu wenden. Zudem finde vor den Eingriffen eine sehr ausführliche und den Erfordernissen einer ästhetischen Operation entsprechende Aufklärung statt.

Nach einer Mitteilung vom 16.10.2019 will Bundesgesundheitsminister Spahn Werbung für Schönheitsoperationen verbieten lassen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richtet. Die neue Regelung soll laut Mitteilung des BMG als Änderungsantrag im parlamentarischen Verfahren an das geplante „Masernschutzgesetz“ angehängt werden.

Tags: FinanzierungFrankfurtInstagraminternetKIKlageModelWettbewerbsrecht

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