Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht München hat entschieden, dass die Bezeichnung als „Gollum“ eine Beleidigung darstellen kann.
- Die Beleidigung verletzt das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person.
- Die Romanfigur Gollum wird als nicht positiv besetztes und herabsetzendes Wesen angesehen.
- Ein fehlender satirischer Kontext war für die Gerichtsentscheidung relevant.
Als bekennender „Herr der Ringe“-Fan musste ich zu einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München einfach einen Blogbeitrag einstellen.
Das Gericht hat nämlich das entschieden, dass ein beleidigend sein kann und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt, wenn eine Person als »Gollum« bezeichnet wird. (25 O 12738/22).
Der betroffene Wissenschaftler sei von einer Bürgerbewegung in einem Flyer entsprechend bezeichnet worden, so die Meldung. Der Grund dafür sei, dass die Tokien-Romanfigur Gollum aus dem „Der Herr der Ringe“ kein positiv besetztes Wesen sei. Daher sei die Bezeichnung „Gollum“ im konkreten Fall herabsetzend gewesen. Auch habe in dem Sachverhalt kein satirischer Kontext vorgelegen.
Wieder einmal eine News in Sachen „Womit deutsche Gerichte sich nicht alle beschäftigen müssen“.