Hinter jedem
erfolgreichen Projekt
steht ein starker Partner
ESPORT & RECHT
Ich erstelle und korrigiere Spielerverträge und Sponsorenverträge, berate bzgl. der Teamgründung, Spielertransfers und alles was sonst zu einem erfolgreichen Profi-Esport Team gehört.
Social Media & Recht
Ich unterstütze beim rechtssicheren Auftreten als Influencer, erstelle und korrigiere faire und sichere Agentur- oder Sponsoringverträge. Dabei unterstütze ich in allen relevanten Fragen des Wettbewerb-, Marken-, oder Urheberrechts auf YouTube, Twitch und sonstigen Plattformen.
Spieleentwicklung & Recht
Ich helfe bei der Erstellung und Verhandlung von Publishingverträgen, berate in Fragen der Förderungen und bei Investments, helfe bei Vereinbarungen für und mit Freelancern und unterstütze in allen Fragen, die bei einem Entwickler von Computerspielen aufkommen.
Tokens, Coins und Games
Ich berate und erstelle Verträge an der Schnittstelle von Computerspielen, Esport und Blockchain-Instrumenten wie Token, Coins, und sonstigen Blockchain-Mechaniken und helfe bei der Planung von ICO-basierten Geschäftsmodellen oder Unternehmensstrukturen, um nicht nur juristische Sicherheit zu bieten, sondern die zukunftsträchtigen Möglichkeiten von Kryptowährungen zu nutzen.
E-Commerce & Recht
Ob Agentur, Onlineshop oder Community. Ich helfe Stolperfallen zu entdecken und gestalte die entsprechenden Verträge für Shops, Werbeagenturen, Projektpitches oder sonstige Dienstleister im Internet.
Softwareentwicklung & RECHT
Ich betreue Softwareentwickler, die Apps auf entwickeln und veröffentlichen. Dabei erstelle ich AGB, Datenschutzerklärungen oder Publishingverträge und berate bzgl. der juristischen Machbarkeit und zu innovativen Geschäftsmodellen.
Startups & Recht
Ich berate junge Startups bei den ersten Schritten der Professionalisierung von der Unternehmensgründung bis hin zu den ersten Investments und verbinde dabei Unternehmensberatung, Rechtsberatung und Steuerberatung, um den Gründern zu ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
Outsourcing
Ich helfe Investoren und IT- oder E-Commerce fokussierte Startups als Rundumberater für juristische Angelegenheiten während des Aufbaus und berate zu Strategien zum Aufbau von Strukturen, Finanzierungen und dem rechtssicheren Auftreten. Dabei biete ich durch Pauschalen und schnell Reaktion einen Ersatz für eigene Inhouse-Juristen oder arbeite als "Lawyer on Demand".
Der Beste Grund für mich als Ihr Partner
Vertrauen Sie einem Rechtsanwalt, der moderne Kommunikationsformen, das Internet, soziale Medien und innovative Geschäftsmodelle nicht nur kennt, schätzt und regelmäßig dazu berät, sondern Digitalisierung auch selber lebt!
Zwetan L.
Marian Härtel hat mein vollstes Vertrauen. Die Zusammenarbeit mit Ihm umfasst mittlerweile eine Dekade. Er hat in dieser Zeit exponentiell sein Wissen gesteigert und ist, im nicht mehr Nischenbereich, E-Sports und Gaming, aber darüber hinaus natürlich auch im Urheberrecht, Vertragsrecht und in UWG Fragen einfach nur uneingeschränkt empfehlenswert.
In allen anderen Bereichen hat er ebenso das Wissen um seine Mandanten vor, mitten oder nach einem Rechtsstreit qualitativ zu begleiten.
Benjamin Schlotzauer
Marian ist ein untypischer Anwalt. Er sticht vor allem durch seine überaus schnelle Verfügbarkeit und durch erstaunlich unkomplizierte Kommunikation heraus. Zudem erhält man stets eine fachkundige Meinung, die auf jahrelanger Erfahrung basierend gebildet wurde. Mit Marian findet man eigentlich immer einen Weg, selbst bei Themen wie der Finanzierung der Leistung, wobei wir nie angefangen haben nach der Stechuhr abzurechnen. Sehr sympatisch!
Mandantin
Ich würde Herrn Härtel jederzeit weiterempfehlen und ihn auch künftig bei auftretenden Problemen in der IT/Gaming-Branche konsultieren, da er mich in diesem Bereich jederzeit umfassend/umfangreich und kompetent beraten hat, bei Terminen flexibel ist und darüber hinaus über Telefon/Email jederzeit erreichbar war. Dies ist, gerade in Berlin, nicht üblich und daher besonders positiv bei mir in Erinnerung geblieben. Im Hinblick auf zu zahlendes Honorar konnte eine für beide Seiten angemessene Vereinbarung getroffen werden. Schließlich verfolge ich den Facebook-Blog von RA Härtel, auf welchem täglich sehr informative selbstverfasste Artikel veröffentlicht werden und auf aktuelle Rechtsprechung im IT-Bereich Bezug genommen wird, sodass man täglich "Up-To-Date" bleibt.
Mandant aus der Gamingbranche
Marian Härtel ist immer schnell und unkompliziert erreichbar sowie äußerst kompetent in seinem Fachbereich, von GbR-Gründung bis Publishing-Vertrag und darüber hinaus. Er beantwortet alle Fragen bis ins Detail und erklärt geduldig jede Unklarheit. während er bei der Abrechnung sehr fair und transparent ist. Die Zusammenarbeit mit ihm ist stets angenehm und aufgrund seiner lockeren, fröhlichen Art gibt es auch immer etwas zu lachen. Wir werden ihn auch bei zukünftigen Anliegen gerne konsultieren und möchten ihn uneingeschränkt empfehlen.
Julian Koch
Herr Härtel ist Spezialist im Bereich Gaming. Wir haben mit vielen Anwälten gesprochen, doch wenige hatten so viel Ahnung wie Herr Härtel in diesem Bereich. Herr Härtel ist absolut zu empfehlen! Außerdem sehr sympatisch: Es wird erst dann etwas berechnet, wenn tatsächlich eine Leistung erbracht wird und nicht, wenn man ihn einfach nur mal anruft.
Unternehmensmandant
Marian Härtel ist immer schnell und unkompliziert erreichbar sowie äußerst kompetent in seinem Fachbereich, von GbR-Gründung bis Publishing-Vertrag und darüber hinaus. Er beantwortet alle Fragen bis ins Detail und erklärt geduldig jede Unklarheit. während er bei der Abrechnung sehr fair und transparent ist. Die Zusammenarbeit mit ihm ist stets angenehm und aufgrund seiner lockeren, fröhlichen Art gibt es auch immer etwas zu lachen. Wir werden ihn auch bei zukünftigen Anliegen gerne konsultieren und möchten ihn uneingeschränkt empfehlen.
NFT / Metaverse / Blockchain-Recht Vortrag in Zürich
Hinter dem Begriff Metaverse verbirgt sich eine digitale Welt, die von realen Individuen kontrolliert, geformt und gelebt wird. Was für viele nach dem Stoff eines
Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Gunsten von Bothersteller
Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten meines Mandanten eine sehr kontroverse Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden revidiert und einer Verfassungsbeschwerde des Mandanten stattgegeben. In dem rechtskräftig abgeschlossenen Erkenntnisverfahren,
NFT und Prospektpflichtigkeit
Das Thema, ob und wann der Verkauf oder der Handel mit NFT der Prospektpflicht unterliegt, ist brandneu und im Detail schwer zu beantworten. Es kommt
Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in zahlreichen größeren Projekten als General
Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte
Vor allem Kinder und Jugendliche werden vom Bildschirm angezogen, wobei Online-Spiele, die nie enden und bei denen man virtuell Freunde trifft, oft die Gefahr eines
Bundesgerichtshof zur Influencer-Werbung
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von
Esport-Organisationen mit Token und/oder NFT finanzieren?
Die redaktionellen Arbeiten an der September-Ausgabe der SpoPrax – Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis sind abgeschlossen. Auch ich habe einen interessanten Artikel beitragen, der
Alternative Finanzierungsmethoden für Startups – eine Übersicht
Nachdem ich vor Kurzem ausführlich dargestellt habe, wie man sein Startup oder seine Esport-Organisation etc. mithilfe von Blockchain-Instrumenten finanzieren könnte, möchte ich heute kurz eine
Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends & Family, viel Arbeit und Entbehrung
Umzug der Kanzlei und sonstige Updates
In den letzten zwei Monaten war es etwas ruhiger auf dem Blog und der Webseite. Der Hauptgrund liegt daran, dass ich in einem sehr großen
Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für unterschiedliche Produkte sind zulässig
Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren)
BGH: Paarship hat Vergütungsanspruch trotz Widerruf
Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass § 656 Abs. 1 BGB, nach dem durch einen Heiratsvermittlungsvertrag ein