Über Marian Härtel
Marian Härtel ist seit über zehn Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und blickt auf mehr als 28 Jahre eigene Unternehmertätigkeit in der Games-, Tech- und Internetwirtschaft zurück. Eigene Studio-Gründung, Exit, jahrelange Tätigkeit als CEO digitaler Unternehmen — diese Doppelperspektive aus Anwalt und Gründer prägt jede Beratung.
Schwerpunkte
- IT-Recht, Software- und SaaS-Verträge, Lizenzrecht
- Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung, Beteiligungsverträge, Investorenrunden
- Vertragsrecht für digitale Geschäftsmodelle
- Games-Recht: Publisher-Verträge, In-Game-Economies, Jugendschutz
- KI-Regulierung (AI Act), Datenschutz, DSGVO-Compliance
- Blockchain, Web3, Token- und NFT-Recht
Kennzahlen
- 28+ Jahre Erfahrung in Games und Tech
- Über 1.600 veröffentlichte Fachartikel
- Eigene Gründung und erfolgreicher Exit
- Kanzlei in Falkensee bei Berlin, deutschlandweit tätig
Kontakt
Telefon: +49 3322 5078053 · E-Mail: info@itmedialaw.com · Kontaktformular
Rechtsberatung & Leistungen
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- KI & SaaS Recht — AI Act Compliance, SaaS-Verträge, Datenschutz bei KI-Anwendungen und Haftungsfragen. Die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz…
- Blockchain & Web3 Recht — Token-Klassifizierung, NFT-Recht, DeFi-Regulierung, MiCA-Compliance. Ihr Weg zur rechtssicheren Blockchain-Lösung1Erstkontakt &…
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- Influencer & Creator Recht — Werbekennzeichnung, Kooperationsverträge, Agenturrecht für Content Creator. Die rechtssichere Gestaltung von Werbeinhalten ist für…
- Rechtsberatung für Agenturen — Juristische Beratung für Werbe-, Digital-, PR-, Social-Media-, Film- und Tech-Agenturen. Verträge, Nutzungsrechte, AGB, DSGVO, KI-Tools und…
- E-Commerce Recht — AGB-Erstellung, Fernabsatzrecht, DSA/DMA-Compliance, Verbraucherschutz. Das E-Commerce Recht ist ein weitreichendes und sich ständig…
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- KI-Output in Kreativagenturen: Nutzungsrechte gegenüber dem Kunden, wenn der Output gar nicht schutzfähig ist — Wenn KI-generierter Output nicht urheberrechtlich geschützt ist, können Agenturen keine klassischen Nutzungsrechte einräumen. Dieser…
- Preferred Shares bei Series-A: Liquidationspräferenzen, Anti-Dilution und die stillen Founder-Fallen — Die Series A bringt Preferred Shares mit komplexen Klauseln. Wir analysieren Liquidationspräferenzen, Anti-Dilution und Drag-Along-Rechte…