Hinter jedem erfolgreichen Projekt
steht ein starker Partner

ESPORT & RECHT
Ich erstelle und korrigiere Spielerverträge und Sponsorenverträge, berate bzgl. der Teamgründung, Spielertransfers und alles was sonst zu einem erfolgreichen Profi-Esport Team gehört.
Social Media & Recht
Ich unterstütze beim rechtssicheren Auftreten als Influencer, erstelle und korrigiere faire und sichere Agentur- oder Sponsoringverträge. Dabei unterstütze ich in allen relevanten Fragen des Wettbewerb-, Marken-, oder Urheberrechts auf YouTube, Twitch und sonstigen Plattformen.
Spieleentwicklung & Recht
Ich helfe bei der Erstellung und Verhandlung von Publishingverträgen, berate in Fragen der Förderungen und bei Investments, helfe bei Vereinbarungen für und mit Freelancern und unterstütze in allen Fragen, die bei einem Entwickler von Computerspielen aufkommen.
E-Commerce & Recht
Ob Agentur, Onlineshop oder Community. Ich helfe Stolperfallen zu entdecken und gestalte die entsprechenden Verträge für Shops, Werbeagenturen, Projektpitches oder sonstige Dienstleister im Internet.
Softwareentwicklung & RECHT
Ich betreue Softwareentwickler, die Apps auf mobilen Endgeräten entwickeln und veröffentlichen. Dabei erstelle ich AGB, Datenschutzerklärungen oder Publishingverträge und berate bzgl. der juristischen Machbarkeit vor allem von innovativen Geschäftsmodellen.
Startups & Recht
Ich berate junge Startups in den ersten Schritten der Professionalisierung von der Unternehmensgründung bis hin zu den ersten Investments und verbinde dabei Unternehmensberatung, Rechtsberatung und Steuerberatung.
Der Beste Grund für mich als Ihr Partner
Vertrauen Sie einem Rechtsanwalt, der moderne Kommunikationsformen, das Internet, soziale Medien und innovative Geschäftsmodelle nicht nur kennt, schätzt und regelmäßig dazu berät, sondern Digitalisierung auch selber lebt!
Zwetan L.
Marian Härtel hat mein vollstes Vertrauen. Die Zusammenarbeit mit Ihm umfasst mittlerweile eine Dekade. Er hat in dieser Zeit exponentiell sein Wissen gesteigert und ist, im nicht mehr Nischenbereich, E-Sports und Gaming, aber darüber hinaus natürlich auch im Urheberrecht, Vertragsrecht und in UWG Fragen einfach nur uneingeschränkt empfehlenswert.
In allen anderen Bereichen hat er ebenso das Wissen um seine Mandanten vor, mitten oder nach einem Rechtsstreit qualitativ zu begleiten.
Benjamin Schlotzauer
Marian ist ein untypischer Anwalt. Er sticht vor allem durch seine überaus schnelle Verfügbarkeit und durch erstaunlich unkomplizierte Kommunikation heraus. Zudem erhält man stets eine fachkundige Meinung, die auf jahrelanger Erfahrung basierend gebildet wurde. Mit Marian findet man eigentlich immer einen Weg, selbst bei Themen wie der Finanzierung der Leistung, wobei wir nie angefangen haben nach der Stechuhr abzurechnen. Sehr sympatisch!
Mandantin
Ich würde Herrn Härtel jederzeit weiterempfehlen und ihn auch künftig bei auftretenden Problemen in der IT/Gaming-Branche konsultieren, da er mich in diesem Bereich jederzeit umfassend/umfangreich und kompetent beraten hat, bei Terminen flexibel ist und darüber hinaus über Telefon/Email jederzeit erreichbar war. Dies ist, gerade in Berlin, nicht üblich und daher besonders positiv bei mir in Erinnerung geblieben. Im Hinblick auf zu zahlendes Honorar konnte eine für beide Seiten angemessene Vereinbarung getroffen werden. Schließlich verfolge ich den Facebook-Blog von RA Härtel, auf welchem täglich sehr informative selbstverfasste Artikel veröffentlicht werden und auf aktuelle Rechtsprechung im IT-Bereich Bezug genommen wird, sodass man täglich "Up-To-Date" bleibt.
Mandant aus der Gamingbranche
Marian Härtel ist immer schnell und unkompliziert erreichbar sowie äußerst kompetent in seinem Fachbereich, von GbR-Gründung bis Publishing-Vertrag und darüber hinaus. Er beantwortet alle Fragen bis ins Detail und erklärt geduldig jede Unklarheit. während er bei der Abrechnung sehr fair und transparent ist. Die Zusammenarbeit mit ihm ist stets angenehm und aufgrund seiner lockeren, fröhlichen Art gibt es auch immer etwas zu lachen. Wir werden ihn auch bei zukünftigen Anliegen gerne konsultieren und möchten ihn uneingeschränkt empfehlen.
Julian Koch
Herr Härtel ist Spezialist im Bereich Gaming. Wir haben mit vielen Anwälten gesprochen, doch wenige hatten so viel Ahnung wie Herr Härtel in diesem Bereich. Herr Härtel ist absolut zu empfehlen! Außerdem sehr sympatisch: Es wird erst dann etwas berechnet, wenn tatsächlich eine Leistung erbracht wird und nicht, wenn man ihn einfach nur mal anruft.
Unternehmensmandant
Marian Härtel ist immer schnell und unkompliziert erreichbar sowie äußerst kompetent in seinem Fachbereich, von GbR-Gründung bis Publishing-Vertrag und darüber hinaus. Er beantwortet alle Fragen bis ins Detail und erklärt geduldig jede Unklarheit. während er bei der Abrechnung sehr fair und transparent ist. Die Zusammenarbeit mit ihm ist stets angenehm und aufgrund seiner lockeren, fröhlichen Art gibt es auch immer etwas zu lachen. Wir werden ihn auch bei zukünftigen Anliegen gerne konsultieren und möchten ihn uneingeschränkt empfehlen.

OLG Köln mit differenzierter Influencer- Entscheidung
Lange hat man nichts aus dem Bereich Influencer-Rechtsprechung gehört und weiterhin gibt es auch keine BGH-Rechtsprechung zu dem Thema. So langsam sammeln sich aber die

Neuer Sachmangelbegriff und Computerspiele – was muss man ab 2022 beachten?
In einem etwas längeren Blogartikel habe ich gerade erst Informationen zum neuen Sachmangelbegriff für digitale Inhalte berichtet, der wohl ab 1. Januar 2022 in Deutschland

Gibt es bald Sachmängel für digitale Inhalte? Aktualisierungspflicht für Software kommt!
Ab 2022 könnte es Sachmängel im Sinne des BGB auch für digitale Inhalte geben. Dann dürfte nämlich die Umsetzung der Anfang 2019 verabschiedeten Warenkaufrichtlinie (EU)2019/711)

Ist der fliegende Gerichtsstand doch tot?
Vor ein paar Tagen habe ich darüber berichtet, dass das Landgericht Düsseldorf den fliegenden Gerichtsstand für Rechtsfragen auf YouTube am Leben gehalten hat (siehe diesen

Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?
Das Esport-Team “Team 33” hat jüngst bekannt gegeben, dass es einen der jüngsten eSports-Spieler der Welt, Joseph Deen (in der Gaming-Community als 33 Gosu bekannt),

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen
Da ich mich diese Woche mit einigen größeren Spielerverträgen beschäftigten musste bzw. diese für internationale Teams neu erstellt habe, möchte ich zum Ende der Woche

Fliegender Gerichtsstand für Youtube nicht am Ende?
Das Landgericht Düsseldorf hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass mit der UWG-Novelle von Dezember 2020 der sogenannte “fliegende” Gerichtsstand doch nicht vollständig abgeschafft wurde.

Streamer, Marketingagenturen und die Künstlersozialkasse
In letzter Zeit passiert es vermehrt, dass sich größere Streamer aber vor allem auch Marketingagenturen, Influenceragenturen oder Manager mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die

Keine Abmahnungen mehr wegen fehlerhaftem Impressum?
Gerade von meinen Influencer-Mandanten oder Streamern, die auf Twitch, YouTube oder ähnlichen Social Media Plattformen tätig sind, bekomme ich immer wieder die Frage, ob man

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?
Achtung: Aufgrund der Brisanz der aktuellen Situation darf dieser Blogpost nicht als konkrete Rechtsberatung verstanden werden – wie auch eigentlich jeder Blogartikel hier. Es gilt

OLG Köln zur Kenntlichmachung von Affiliate-Links
Zu Frage ob und wie Affiliate-Links auf Webseiten kenntlich gemacht werden müssen, gab es in der jüngeren Vergangenheit schon einige Entscheidungen, so z.B. vom Landgericht

Mandantenportal als PWA
Das Mandantenportal von mir kann nun auch als Mobile-App genutzt werden und so beispielsweise als Icon auf den Homescreen des eigenen Handys hinzufügt werden. Natürlich