Das Wichtigste in Kürze
- Professionelle Verträge und rechtliche Beratung sind im Esport unerlässlich, um langfristigen Erfolg zu sichern.
- Schadensersatzansprüche bei Spielerwechseln unterscheiden sich grundlegend, je nachdem ob der Spieler als Arbeitnehmer oder Auftragnehmer eingestuft wird.
- Im deutschen Arbeitsrecht sind direkte Schadensersatzansprüche bei Leistungsmängeln von Arbeitnehmern schwer durchsetzbar und unterliegen strengen Bedingungen.
- Vertragsstrafenklauseln können eine effektive Lösung sein, müssen jedoch klar, transparent und angemessen formuliert werden, um rechtlich Bestand zu haben.
- Esport-Teams sollten präventiv handeln, eine gute Teamatmosphäre fördern und Ersatzspieler einsetzen, um unternehmerische Risiken zu minimieren.
Schadensersatzanspruch bei Spielerwechsel im Esport: Eine rechtliche Analyse
Die Frage, ob einem Team oder einer Organisation bei einem Spielerwechsel ein Schadensersatzanspruch gegen den Spieler oder das neue Team zusteht, beschäftigt die Esport-Branche immer wieder. In den letzten Monaten wurde ich mehrfach mit dieser komplexen Thematik konfrontiert.
Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen im Kontext des Esport.
Die rechtliche Situation im Esport: Professionelle Beratung und Vertragsgestaltung
Wie regelmäßige Leser meines Blogs wissen, plädiere ich regelmäßig dafür, dass Esport-Teams mit professionellen Verträgen arbeiten und sich professionell beraten lassen.
Andernfalls wird es kaum möglich sein, als Team einen größeren wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Das größte Problem besteht darin, Verträge zu gestalten und mit den Spielern zu verhandeln, die auch eine längerfristige Perspektive für das Team und damit auch für Sponsoren bieten.
Leider gibt es hier im Esport eine ganze Reihe rechtlicher Unklarheiten. Für weitere Details sind dieser Artikel über Transfersummen und dieser Artikel über Bootcamps und Spielerverkäufe geeignet.
Es stellt sich also die Frage, wie lange ein Spielervertrag laufen darf (siehe diesen Artikel), was auch stark davon abhängt, ob ein Esport-Spieler als Angestellter oder als Auftragnehmer betrachtet wird. Bei der großen Anzahl von Spielerverträgen, die ich in den letzten Jahren aufgesetzt habe, habe ich mir natürlich viele Gedanken über diese Probleme gemacht.
Doch was ist, wenn Sie als Esport-Organisation nicht einmal die Möglichkeit haben, mit Spielern oder einem neuen Team über Dinge wie Ablösesummen oder andere Kooperationsvereinbarungen zu sprechen oder zu verhandeln? Was ist, wenn ein Spieler einfach vertragsbrüchig wird und einen neuen Vertrag bei einem konkurrierenden Team unterschreibt, ungeachtet der möglichen Bedingungen eines bestehenden Vertrags?
Schadensersatzansprüche im Esport: Eine Differenzierung
Wer kann dann für Schäden haftbar gemacht werden? Auch hier muss zwischen Arbeitnehmern und Auftragnehmern unterschieden werden.
Schadensersatz bei Arbeitnehmern
Natürlich kann ein Team einen Spieler fristlos kündigen, wenn dieser sich zum Beispiel weigert, für ein ausländisches Team zu arbeiten und zu spielen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Gehalts entfällt dann, doch dies sollte nicht der Hauptgrund für das Team sein.
Die Nichterfüllung beseitigt zunächst nur den Anspruch des Arbeitnehmers auf Bezahlung. Sie begründet aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz.
- Kein Bezug zum Erfolg der Arbeitsleistung im deutschen Arbeitsrecht, daher schwer, Entschädigung bei mangelnder Leistung zu bejahen.
- Schadensersatz ist schwer zu konstruieren und würde durch die Differenzhypothese gemindert (z.B. Anrechnung ersparter Aufwendungen).
- Arbeitsgerichte könnten dem Team vorwerfen, keinen Ersatzspieler gehabt zu haben.
- Ein Spieler könnte auch krankheits- oder unfallbedingt ausfallen, was die Argumentation für Schadensersatz erschwert.
Falls überhaupt, würde die Summe durch die Anwendung der Differenzhypothese (nach der sich der Arbeitgeber zum Beispiel ersparte Aufwendungen anrechnen lassen müsste) weiter gemindert. Darüber hinaus könnten die Arbeitsgerichte dem Team vorwerfen, keinen Ersatzspieler gehabt zu haben. Schließlich könnte der Spieler regelmäßig krank gewesen sein oder einen Unfall gehabt haben und der Mannschaft nicht zur Verfügung stehen.
Die einzige realistische Möglichkeit ist daher, sich auf eine Schadensersatzforderung zu einigen. Solche Vereinbarungen sind im Prinzip zulässig. Allerdings müssen die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen beachtet werden.
Die Klausel muss daher klar formuliert und transparent sein, und die Höhe der Geldstrafe darf nicht überzogen sein. Die Vergütung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist richtet sich in der Regel nach der Vergütung des Arbeitnehmers. Deutlich höhere Beträge werden oft als unangemessen angesehen.
Mir sind jedoch noch keine Urteile für den Esport bekannt. Dennoch sollte die Verwendung einer Vertragsstrafenklausel in Erwägung gezogen werden, da sie oft zu einer besseren Vertragstreue der Arbeitnehmer fördert. Theoretisch besteht auch die Möglichkeit eines Wettbewerbsverbots nach Ablauf der Kündigungsfrist, das allerdings Entschädigungszahlungen des ursprünglichen Teams beinhalten würde und ansonsten strengen Grenzen unterliegt.
Schadensersatz bei Vertragspartnern (Freelancern)
- Ansprüche für vergeblich gezahlte Auslagen (z.B. Reisekosten) oder für den Ersatz von Spielern sind möglich.
- Schadensersatz bei abspringenden Sponsoren oder verpassten Turnierteilnahmen ist problematischer.
- Der Schaden muss konkret beziffert werden, was bei hypothetischen Turniergewinnen schwierig ist.
Problematischer wird der Schadensersatz, wenn ein Sponsor abspringt oder das Team nicht an einem Turnier teilnehmen kann. In der Regel muss der Schaden konkret beziffert werden. Das könnte schwierig sein, wenn lediglich behauptet wird, dass ein Turnier gewonnen hätte werden können.
Hier kommt es auf die konkrete Situation und die Struktur der Verträge an. Vertragsstrafenklauseln sind natürlich auch in Marketingverträgen und in Verträgen mit Freiberuflern möglich; auch diese müssen angemessen sein.
Außerdem ist bei solchen Verträgen zu beachten, dass diese oft als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eingestuft werden und daher nicht alle Klauseln möglich sind (siehe diesen und diesen Artikel). Bei Vertragsstrafenklauseln sind pauschale Vertragsstrafen nur schwer umsetzbar, und dem Spieler muss in der Regel die Befugnis eingeräumt werden, sie einzusetzen, damit solche Strafen zulässig sind.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Aufgrund der Unwägbarkeiten sollten Teams vor allem vorbeugen. Eine gute Atmosphäre im Team ist immer noch das Wichtigste. Teams sollten zudem verstärkt mit Ersatzspielern arbeiten, um unternehmerische Risiken zu mindern und auf unvorhergesehene Spielerwechsel vorbereitet zu sein.