Das Wichtigste in Kürze
- Ein österreichisches Gericht hat das FIFA FUT-System als Glücksspiel eingestuft, da die Inhalte der Kartenpacks zufällig sind.
- Obwohl das Urteil auf österreichischem Recht basiert, sind Aspekte wie Verkaufsweise und Zweitmarkt auch für die deutsche Rechtslage relevant.
- Die rechtliche Situation in Deutschland ist eine Grauzone, aber ähnliche Urteile wie in Österreich sind nicht ausgeschlossen.
- Entwickler von Spielen mit Lootbox-ähnlichen Mechaniken sollten unbedingt rechtlichen Rat einholen.
Passend zu den zahlreichen Urteilen und Entwicklungen im Glücksspielrecht, die man hier auf dem Blog ausreichend findet, gibt es nun auch Bewegung in der Frage, ob bestimmte Funktionen in Computerspielen als Glücksspiel anzusehen sein könnten. Dazu hat sich nun das Bezirksgericht Hermagor in Kärnten (Österreich) geäußert und entschieden, dass das FUT-System in FIFA als Glücksspiel zu werten sei, weil es reiner Zufall sei, was in den Kartenpacks ist. Zur Unterscheidung von Glücksspiel und Skillgaming habe ich übrigens hier einen Artikel.
- wie Dinge verkauft werden
- was genau verkauft wird
- ob es für die Inhalte einen Zweitmarkt gibt
Ich halte es wegen der konkreten Ausgestaltung, und den zahlreichen Urteilen zum Thema unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland, nicht für abwegig, dass ähnliche Urteile auch in Deutschland möglich sind. Es ist aber eine Grauzone und – noch – mit Unsicherheiten belegt.
Will man aber ein Spiel oder eine Mobileapp mit derartigen Mechaniken entwickeln, sollte man aus zahlreichen Erwägungsgründen eine rechtsanwaltliche Beratung nicht vernachlässigen.