GeschGehG: Müssen NDA überarbeitet werden? | IT-Medienrecht

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das GeschGehG erfordert eine Überprüfung bestehender NDAs, insbesondere bezüglich Whistleblower-Klauseln.
  • NDAs ohne Ausnahmen für Whistleblower könnten unwirksam sein, vor allem wenn sie als AGB gelten.
  • Eine Ergänzung von NDAs um Formulierungen wie „ohne dazu berechtigt zu sein“ oder Ausnahmen bei rechtlich zwingender Weitergabe ist ratsam.
  • Auch NDA-artige Klauseln in Arbeits-, Publishing- und Agenturverträgen sollten auf Konformität mit dem GeschGehG geprüft werden.

Müssen NDAs wegen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen überarbeitet werden?

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen stellt sich die Frage, ob Non-Disclosure Agreements (NDAs) angepasst werden müssen. Die Diskussion unter Rechtsanwälten konzentriert sich insbesondere auf das Verhältnis zwischen dem neuen Gesetz und bestehenden Verschwiegenheitsvereinbarungen.

Dies betrifft vor allem die Notwendigkeit, NDAs um spezielle Ausnahmen für Whistleblower zu ergänzen.

Neuerungen durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Unternehmen können weiterhin gegen die unerlaubte Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen vorgehen. Bei schweren Verstößen drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen, ähnlich wie es bereits aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) bekannt war.

Das GeschGehG bringt jedoch entscheidende Neuerungen mit sich:

Die Rolle von Whistleblower-Klauseln in NDAs

Wenn ein NDA keine spezifische Ausnahme für Whistleblower vorsieht, stellt sich die Frage nach dessen Gültigkeit. Ist eine solche Vereinbarung fehlerhaft oder gar nichtig? Könnte sie sogar als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) abmahnbar sein?

Gerade bei NDAs zwischen Agenturen oder Startups und größeren Unternehmen kann diese Thematik sehr relevant werden. Die Rechtslage in diesem Bereich ist derzeit noch umstritten und wirft viele Fragen auf.

Rechtliche Einschätzung und Handlungsbedarf bei NDAs

Ursprünglich waren die in § 5 GeschGehG geregelten Fälle als gesetzliche Rechtfertigungsgründe konzipiert. Später wurden diese Punkte in eine Ausnahme vom Tatbestand umgewandelt. Dennoch bleibt die Frage, ob NDAs, die die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen ausdrücklich verbieten, im Zweifel auch das Whistleblowing untersagen.

Ein solches Verbot könnte nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Nr. 2 GeschGehG zur Unwirksamkeit der Klauseln führen. Dies wäre der Fall, wenn nicht zugleich vorgesehen wird, dass nach gesetzlichen Ausnahmen erlaubtes Handeln vom vertraglichen Verbot nicht erfasst sein soll.

Die Norm ist zumindest dann anwendbar, wenn ein NDA als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu qualifizieren ist, was in den meisten Fällen zutreffen dürfte. In AGB sind von der gesetzlichen Norm abweichende Regelungen unzulässig. Allerdings sehen viele den Anwendungsbereich des § 5 GeschGehG enger, sodass argumentiert werden könnte, dass eine Information über einen rechtswidrigen Vorgang schon kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 GeschGehG wäre.

Fazit und Empfehlungen für die Vertragsgestaltung

Obwohl die Bedeutung von NDAs oft überschätzt wird und sie mitunter als „zahnlose Tiger“ gelten, ist es ratsam, entsprechende Vereinbarungen zu überprüfen. Eine Ergänzung wie „ohne dazu berechtigt zu sein“ oder die Aufnahme von Ausnahmen bei rechtlich zwingender Weitergabe kann sinnvoll sein.

In diesem Sinne sollten Vertragsentwürfe wie alleinstehende NDAs, aber auch NDA-artige Klauseln in:

kritisch überprüft werden. So lässt sich das Risiko einer möglicherweise sinnlosen Abmahnung schnell vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Müssen NDAs wegen des GeschGehG überarbeitet werden?
Ja, seit Inkrafttreten des GeschGehG stellt sich die Frage, ob NDAs angepasst werden müssen, insbesondere hinsichtlich spezieller Ausnahmen für Whistleblower, um deren Gültigkeit zu gewährleisten.
Welche entscheidenden Neuerungen bringt das GeschGehG mit sich?
Das GeschGehG führt unter anderem eine Privilegierung für Whistleblower, die Gestattung des Reverse Engineering, eine gesetzliche Konkretisierung von Ansprüchen und spezielle Verfahrensvorschriften zur Sicherstellung der Geheimhaltung in gerichtlichen Verfahren ein.
Was passiert, wenn ein NDA keine Whistleblower-Ausnahme vorsieht?
Ein NDA ohne spezifische Whistleblower-Ausnahme könnte fehlerhaft oder sogar nichtig sein, insbesondere wenn es als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) qualifiziert wird und gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Nr. 2 GeschGehG verstößt.
Welche Verträge sollten aufgrund des GeschGehG überprüft werden?
Neben alleinstehenden NDAs sollten auch NDA-artige Klauseln in Arbeitsverträgen, Publishingverträgen und Agenturpitches kritisch überprüft werden, um das Risiko einer möglicherweise sinnlosen Abmahnung zu vermeiden.