OLG Karlsruhe zur Veröffentlichung privater Chats

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Wochenzeitung „KONTEXT“ einstweilen wieder über Inhalte aus privaten Chats berichten darf. Ein…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das OLG Karlsruhe erlaubte der Wochenzeitung „KONTEXT“, über private Chats eines AfD-Mitarbeiters zu berichten, in denen dieser sich rassistisch und demokratiefeindlich geäußert haben soll.
  • Das Gericht stufte die vorgelegten Chat-Protokolle als hinreichend authentisch ein.
  • Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt in diesem Fall das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit sowie die Vertraulichkeitssphäre des Mitarbeiters.
  • Die Eilentscheidung ist nicht anfechtbar, aber ein Hauptsacheverfahren ist noch möglich.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Wochenzeitung „KONTEXT“ einstweilen wieder über Inhalte aus privaten Chats berichten darf. Ein namentlich benannter wissenschaftlicher Mitarbeiter zweier Abgeordneter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag hat sich laut der Zeitung rassistisch und demokratiefeindlich geäußert und sei früher Mitglied der NPD gewesen.

Gegen diese Berichterstattung ist der Mitarbeiter mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorgegangen, mit der er begehrt hat, der Zeitschrift  zu untersagen, identifizierend über ihn zu berichten und u.a. zu behaupten, er sei Mitglied der NPD gewesen und habe sich in der zitierten Weise geäußert. Er machte u.a. geltend, die angeblichen Zitate stammten nicht von ihm, sie seien nachträglich in die Chat-Protokolle hinein manipuliert worden.

Das OLG sah es jedoch als hinreichend glaubhaft gemacht an, dass die im Rechtsstreit vorgelegten Chat-Protokolle authentisch sind. Somit war es für das Gericht überwiegend wahrscheinlich, dass der Mitarbeiter sich in der zitierten Weise menschenverachtend, rassistisch und demokratiefeindlich geäußert hat und früher NPD-Mitglied gewesen ist, wie er dies gegenüber verschiedenen Chat-Partnern selbst angegeben hatte.

Zudem entschied das Gericht, dass die Berichterstattung auch nicht deshalb verboten gewesen sei, weil die Chat-Protokolle möglicherweise widerrechtlich „geleakt“ wurden. Der Mitarbeiter konnte nicht glaubhaft machen, dass die Zeitung den etwaigen Rechtsbruch selbst begangen oder in Auftrag gegeben hat. Deshalb überwiege das verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit und der Schutz der Vertraulichkeitssphäre des Mitarbeiters.

Die Eilentscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist nicht anfechtbar. Dem Mitarbeiter steht jedoch die Möglichkeit offen, die Angelegenheit in einem Hauptsacheverfahren endgültig gerichtlich klären zu lassen. Die Vorinstanz, das Landgericht Mannheim, hatte noch zugunsten des Klägers entschieden und das beantragte einstweilige Verbot der Berichterstattung erlassen.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in der Entscheidung des OLG Karlsruhe?
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Wochenzeitung „KONTEXT“ weiterhin über Inhalte aus privaten Chats eines wissenschaftlichen Mitarbeiters berichten darf, der sich rassistisch und demokratiefeindlich geäußert haben soll und früher NPD-Mitglied gewesen sein soll.
Warum durfte die Zeitung die privaten Chats veröffentlichen?
Das OLG Karlsruhe sah das Informationsinteresse der Öffentlichkeit als überwiegend an, da die Authentizität der Chat-Protokolle als hinreichend glaubhaft gemacht wurde und der Mitarbeiter nicht beweisen konnte, dass die Zeitung den etwaigen Rechtsbruch der Beschaffung selbst begangen oder in Auftrag gegeben hat.
Welche Argumente brachte der Mitarbeiter vor?
Der Mitarbeiter machte geltend, die angeblichen Zitate stammten nicht von ihm und seien nachträglich in die Chat-Protokolle manipuliert worden. Er beantragte ein Verbot der identifizierenden Berichterstattung.
Ist die Entscheidung des OLG Karlsruhe endgültig?
Die Eilentscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist nicht anfechtbar. Dem Mitarbeiter steht jedoch die Möglichkeit offen, die Angelegenheit in einem Hauptsacheverfahren endgültig gerichtlich klären zu lassen.