Herstellergarantie: Informationspflicht Onlinehändler | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wann Onlinehändler über eine Herstellergarantie informieren müssen. Wichtige Urteile und Abmahnfallen zur Informationspflicht. Jetzt…

Das Wichtigste in Kürze

  • Onlinehändler müssen aktiv über Herstellergarantien informieren, auch ohne explizite Werbung dafür.
  • Es besteht eine weitreichende Nachforschungspflicht für Händler bezüglich der Garantien ihrer Produkte.
  • Die rechtliche Grundlage bildet § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB.
  • Trotz des Urteils des LG Bochum besteht weiterhin Rechtsunsicherheit aufgrund abweichender Gerichtsurteile (z.B. LG Hannover).
  • Eine umfassende Informationspolitik ist unerlässlich, um Abmahnfallen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Informationspflicht für Onlinehändler: Herstellergarantien auch ohne Werbung

Das Landgericht Bochum hat eine wichtige Entscheidung für Onlinehändler getroffen: Sie müssen aktiv über bestehende Herstellergarantien informieren, selbst wenn nicht explizit mit diesen geworben wird. Dies bedeutet eine weitreichende Nachforschungspflicht, da Händler sich eigenständig über etwaige Herstellergarantien für die angebotenen Produkte erkundigen müssen.

Die rechtliche Einordnung: Nachforschungspflicht für Onlinehändler

Die Kammer des LG Bochum stützt ihre Auffassung auf § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB. Diese Vorschriften legen dem Verkäufer eine aktive Informationspflicht auf.

Nach Auffassung der Kammer (vom OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2019-4 U 22/19 – ausdrücklich offengelassen) verpflichtet § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB den Verkäufer einer Ware, aktiv nach dem Bestehen von (Hersteller-) Garantien für die angebotene Ware zu forschen, um seine Kunden sodann näher über diese Garantien informieren zu können. Die Informationspflicht des Verkäufers greift nach Wortlaut der vorgenannten Vorschriften, ihrem Sinn und Zweck unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens nicht nur dann ein, wenn das Warenangebot – wie im Entscheidungsfall des OLG Hamm – einen Hinweis (in welcher Form auch immer) auf das Bestehen einer Garantie enthält.

Anhaltende Unsicherheit und potenzielle Abmahnfallen

Es ist wichtig zu beachten, dass das Landgericht Hannover die Rechtslage vor Kurzem noch anders beurteilte. Diese unterschiedlichen richterlichen Auffassungen führen zu einer anhaltenden Unsicherheit bei Onlinehändlern.

Das Thema der Herstellergarantie war in der Vergangenheit bereits eine der größten Abmahnfallen. Mit der jüngsten Entscheidung des LG Bochum scheint diese Unsicherheit für Onlinehändler keineswegs beendet zu sein. Eine präzise und umfassende Informationspolitik bleibt daher unerlässlich.

Fazit

Die Entscheidung des LG Bochum unterstreicht die erweiterte Verantwortung von Onlinehändlern, ihre Kunden proaktiv über Herstellergarantien aufzuklären. Diese Nachforschungspflicht schafft Klarheit, aber auch neue Herausforderungen für den E-Commerce. Händler sollten ihre Prozesse überprüfen, um rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was besagt das Urteil des Landgerichts Bochum zur Herstellergarantie?
Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass Onlinehändler aktiv über bestehende Herstellergarantien informieren müssen, selbst wenn sie nicht explizit damit werben. Dies beinhaltet eine Nachforschungspflicht für die Händler.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Informationspflicht für Onlinehändler?
Die Entscheidung des LG Bochum stützt sich auf § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB, welche dem Verkäufer eine aktive Informationspflicht auferlegen.
Warum führt die Entscheidung des LG Bochum zu anhaltender Unsicherheit bei Onlinehändlern?
Die Unsicherheit resultiert aus der Tatsache, dass das Landgericht Hannover die Rechtslage zuvor anders beurteilte, was zu unterschiedlichen richterlichen Auffassungen und potenziellen Abmahnfallen führt.
Was ist die Konsequenz für Onlinehändler aus diesem Urteil?
Onlinehändler müssen ihre Prozesse überprüfen und eine präzise sowie umfassende Informationspolitik bezüglich Herstellergarantien sicherstellen, um rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden.