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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

27. Januar 2023
in Intern
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Recht ist bereits etabliert, jedoch wenig greifbar für viele Anwender.
  • Die Einführung von GPT-3 von OpenAI hat das Verständnis von KI im juristischen Bereich revolutioniert.
  • ChatGPT hat aufgrund seiner Leistungen sowohl kritische als auch positive Rückmeldungen erhalten.
  • Die Qualität juristischer Aufgaben bleibt fraglich, trotz beeindruckender sprachlicher Fähigkeiten der KI.
  • Die Erzeugte Sprache ist oft grammatikalisch korrekt, während die Inhalte nicht immer konkret korrekt sind.
  • Auf einer Veranstaltung von Weblaw.ch wurden Anwendungsbeispiele und bestehende Probleme präsentiert.
  • Ein Mitschnitt der Veranstaltung ist online verfügbar, um weitere Einblicke zu bieten.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Recht ist nicht neu, es gibt verschiedene sinnvolle Anwendungsbereiche. In der Praxis hat man davon bisher relativ wenig mitbekommen, KI in der juristischen Arbeit war für breitere Anwenderkreise wenig greifbar.

Dies hat sich mit der Freischaltung des Textgenerators GPT-3 (Generative Pretrained Transformer 3) der Firma OpenAI  grundlegend geändert. Insbesondere die Anwendung ChatGPT hat Aufmerksamkeit erregt. Es gibt bereits diverse Kurzstellungnahmen, die wie üblich von „überkritisch“ bis „übereuphorisch“ reichen. Im juristischen Umfeld steht natürlich die Frage im Vordergrund, wie gut die Anwendung juristische Aufgaben erledigen kann. Auch wenn die Datenbasis schon etwas veraltet ist (2021) und nicht speziell auf juristische Fragestellungen bzw. Daten trainiert wurde: Die Ergebnisse sind erstaunlich. Inhaltlich natürlich nicht immer korrekt, aber sprachlich und grammatikalisch ist die Anwendung auf der „Höhe“». Und hier liegt natürlich ein größeres Problem verborgen: Es wird stilistisch und sprachlich sauber argumentiert, in der Form stimmig, im Ergebnis nicht.

Vorgestern habe ich im Rahmen der Initialveranstaltung von Weblaw.ch teilgenommen und konnte ca. 180 Zuhörenden ein paar Anwendungsbeispiele im Rechtsanwaltsalltag, aber auch Probleme aufzeigen. Inzwischen gibt es auch den Mitschnitt, den man im folgenden findet:

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ChatChatGPTKILaw

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