• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Datenschutz: „Targeted Advertising“ durch „berechtigtes Interesse“ am Ende? EDPB vs. Meta

4. Januar 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
privacy policy 3583612 1920 1
Wichtigste Punkte
  • Die irische Datenschutzbehörde hat die Umgehung der DSGVO durch Meta abgelehnt.
  • Meta muss künftig eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung anbieten.
  • Sechs Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind in der DSGVO festgelegt.
  • Die Entscheidung zwingt Meta, eine Version der Apps ohne personenbezogene Daten bereitzustellen.
  • Eine 300-Millionen-Euro-Strafe wurde gegen Meta verhängt.
  • Nutzer können ihre Zustimmung jederzeit widerrufen ohne Einschränkungen im Dienst.
  • Rechtsdienstleister könnten möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen Meta unterstützen.

Gerade erst heute früh habe ich über die LG München Entscheidung zu Focus.de berichtet, da scheint durch eine eine weitere Entscheidung der datenschutzrechtliche Todesstoß dafür gekommen sein, um von Nutzern einer Plattform/Webseite die Genehmigung für „Targeted Advertising“ nur über Regelungen in AGB und nicht durch eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen.

Wie die irische Datenschutzbehörde bestätigt, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) die Umgehung der DSGVO/GDPR durch die irische Datenschutzbehörde und Meta auf der Grundlage von Beschwerden der Organisation „noyb“ gegen Facebook und Instagram abgelehnt. Meta, als Betreiberin von Facebook, Instagram und Whatsapp,  ist es nun untersagt, die DSGVO durch eine Klausel in den Geschäftsbedingungen zu umgehen. Meta muss die Zustimmung für personalisierte Werbung einholen und den Nutzern eine „Ja/Nein“-Option anbieten.

Die DSGVO kennt sechs Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Daten. Eine davon ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Die Abgrenzung der Möglichkeiten und wann welche Möglichkeit zulässig ist bzw. wie diese genau gestaltet werden müssen, ist nicht ganz eindeutig und immer wieder Grund für Kontroversen. Da Nutzer natürlich ungern klar und eindeutig zustimmen, auf einer Webseite zum Zwecke der Werbung wieder erkannt zu werden (und schon gar nicht über verschiede Dienste hinweg),  versuchte Meta das Erfordernis der Einwilligung für Tracking und Online-Werbung zu umgehen, indem es argumentierte, dass Anzeigen ein Teil des „Dienstes“ seien, den es den Nutzern vertraglich schuldet.

Diese sogenannte „vertragliche Notwendigkeit“ nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b wird in der Regel jedoch eng verstanden. Ein Beispiel wäre die Weitergabe von Adressdaten an einen Postdienstleister durch einen Onlineshop, um eine erfolgte Bestellung durchführen zu können. Meta vertrat die Auffassung, dass es dem Vertrag mit dem Nutzer einfach beliebige Elemente hinzufügen könne (wie personalisierte Werbung), um eine Ja/Nein-Einwilligungsoption für die Nutzer zu vermeiden.

Trotz vieler Versuche der irischen Datenschutzbehörde diese Praxis für Meta zu ermöglichen, lehnt der Europäische Datenschutzausschuss diese Praxis nun auch in der finalen Entscheidung ab.

Die Entscheidung führt dazu, dass Meta allen Nutzern innerhalb von drei Monaten eine Version aller Apps zur Verfügung stellen muss, die keine personenbezogenen Daten für Werbung verwendet. Die Entscheidung würde Meta weiterhin erlauben, nicht-personenbezogene Daten (wie den Inhalt einer Geschichte) zu verwenden, um Anzeigen zu personalisieren oder Nutzer über eine Ja/Nein-Option um Zustimmung zu Anzeigen zu bitten. Die Nutzer müssen in der Lage sein, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen, und Meta darf den Dienst nicht einschränken, wenn die Nutzer dies wünschen. Dies würde zwar die Gewinne von Meta in der EU drastisch einschränken, aber die Werbung nicht vollständig verbieten. Stattdessen wird Meta durch die Entscheidung auf die gleiche Stufe gestellt wie andere Websites oder Apps, die den Nutzern eine Ja/Nein-Option bieten müssen. Zusätzlich wurde eine 3stellige Millionenstrafe gegen Meta verhängt. Dem bereits rapide fallenden Aktienkurs dürfte dies nicht gut tun.

Spannend dürften neben einigen weiteren beim EuGH anhängigen Verfahren auch die Frage sein, ob Nutzern von Meta nun Schadensersatzansprüche gegen Meta zustehen, weil diese 4,5 Jahre rechtswidrig personenbezogene Daten genutzt haben. Eine weiteres Feld für Rechtsdienstleister?

Der Weg der Datenschutzbehörden und Datenschutzaktivisten sowie der Gerichte ist daher recht klar und Vermarktern und Dienstebetreibern ist dringend davon abzuraten, Daten von Nutzern ohne ausdrückliche Genehmigung zu verarbeiten und/oder an Dritte weiterzugeben, wenn dies nicht klar und eindeutig zur Erfüllung eines Vertrags, einer rechtlichen Verpflichtung, zu Sicherung lebenswichtiger Interessen oder zur Wahrnehmung eines  öffentlichen Interesse dient. Die Option „f“ in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO, das berechtigte Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten“ kann schnell ein gefährlich heißes, und wie man an Meta jetzt mitbekommt, teures Unterfangen sein.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AdvertisingAGBDatenschutzDatenschutzrechtFacebookInstagramKIPersonenbezogene DatenSchadensersatzWhatsApp

Weitere spannende Blogposts

Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Achtung vor Fake-Streamingangeboten
3. April 2019

Aktuell scheinen eine ganze Reihe von Fakefirmen die Gunst der Stunde zu der Urheberrechtsreform zu nutzen und Fake Streamingdienste ins...

Mehr lesenDetails

Links zu Amazon müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Prüfung Onlineshop
14. April 2020

Vom Landgericht Berlin gibt es eine neue Runde in Sachen Kennzeichnung von Werbung auf Webseiten. Im letzten Jahr gab es...

Mehr lesenDetails

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Mai 2019

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Stärkung eines faires Wettbewerbs eingebracht, der gerade kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch...

Mehr lesenDetails

Unberechtigte Kündigung und Schadensersatzanspruch bei Influencer-Agenturen

lawyer is providing information about the client s 2022 10 06 05 57 37 utc
19. August 2024

Unberechtigte Kündigung und Schadensersatzanspruch bei Influencer-Agenturen Der vorzeitige Wechsel von Influencern zu anderen Agenturen stellt für Influencer-Agenturen ein erhebliches Problem...

Mehr lesenDetails

Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Januar 2020

Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Auslistungsbegehren gegenüber Google

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. April 2023

Der u.a. für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über die Frage zu entscheiden, unter welchen...

Mehr lesenDetails

Videos von Youtube herunterladen = Urheberrechtsverletzung?

YouTuber/Influencer: Achtung bei Prank-Videos
27. Juni 2023

Einleitung In der schier unendlichen Weite der digitalen Welt sind wir ständig von einer Fülle an Inhalten umgeben. Eine der...

Mehr lesenDetails

Lasertag jugendgefährdend? Verwaltungsgericht entscheidet

Lasertag jugendgefährdend? Verwaltungsgericht entscheidet
21. März 2019

Ist Lasertag als Sport/Freizeitveranstaltung jugendgefährdend? Das ist eine mindestens genauso umstrittene Frage, wie die Frage der Jugendgefährdung von Computerspielen und...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen
12. Mai 2023

KI in der Software- und Spieleentwicklung: Potenzial und Fallstricke Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Software- und Spieleentwicklung...

Mehr lesenDetails
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups
Sonstiges

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Wer Software entwickelt, KI-Modelle trainiert oder ein Games-Projekt mit Milestones und Publisher-Abnahmen stemmt, braucht eine saubere Vertragsarchitektur. Der formale Unterschied...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung