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Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

15. Februar 2021
in Jugendschutzrecht, Recht und Esport
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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contract 4085336 1920

Das Esport-Team „Team 33“ hat jüngst bekannt gegeben, dass es einen der jüngsten eSports-Spieler der Welt, Joseph Deen (in der Gaming-Community als 33 Gosu bekannt), zu seinem Roster hinzugefügt hat. Als Teil der Unterzeichnung erhielt Joseph ein Weltklasse-Gaming-Setup im Wert von über $5000 und einen Unterzeichnungsbonus von $33.000.

Wichtigste Punkte
  • Team 33 hat den jungen Esport-Spieler Joseph Deen unter Vertrag genommen, bekannt als 33 Gosu.
  • Joseph Deen erhielt ein Gaming-Setup im Wert von über $5000 und einen Unterzeichnungsbonus von $33.000.
  • Er ist einer der jüngsten Spieler, die jemals bei einem professionellen Esport-Team unterschrieben haben.
  • In Deutschland sind solche Verträge für Minderjährige aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes problematisch.
  • Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter für Arbeitsverträge.
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz reguliert Arbeitszeiten und Bedingungen für Jugendliche.
  • In der Nacht von 20 Uhr bis 6 Uhr ist eine Beschäftigung nicht erlaubt.

Deen ist damit einer der jüngsten Spieler, die jemals bei einem professionellen Esport-Team unterschrieben haben und trainiert seit seinem 6. Lebensjahr mit Team 33.

Anders als hier in den USA, wäre ein solcher Vertrag in Deutschland kaum denkbar.

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags benötigt ein Minderjähriger in Deutschland die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, also meistens beide Elternteile. Gemäß § 5 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darf grundsätzlich mit Kindern unter 15 Jahren kein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Ausnahmen vom Verbot des § 5 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz  sind in § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 3, § 5 Abs. 4 sowie § 5 Abs. 5 Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Spätestens für Jugendliche unter 13 Jahren und erst recht in den typischen Esport-Zeiten zwischen 18 und 8 Uhr ist somit eigentlich nichts möglich. Und das aus gutem Grund wie ich finde.

Auch zwischen 15 Jahren und 18 Jahren führen Arbeitsverträge mit Esport-Teams zu einigen Herausforderungen in der juristischen Gestaltung. Denn in diesem Fall ist eben die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig. Zwar kann eine Ermächtigung der Eltern formfrei sein Es ist somit auch ein stillschweigende Duldung des Verhaltens des Minderjährigen möglich. Dies birgt für den Arbeitgeber jedoch Risiken. Gleiches gilt für „Vermarktungsverträge“, die in der Regel nicht rein rechtlich vorteilhaft für die Jugendlichen sind und somit ebenfalls der Zustimmung der Eltern unterliegen.

Liegt die Zustimmung oder Ermächtigung vor, so ist der Minderjährige für alle das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsgeschäfte (z.B. Entgegennahme des Entgeltes, Änderung der Arbeitsbedingungen, Beendigung des Vertragsverhältnisses) unbeschränkt geschäftsfähig. Trotzdem ist hier immer auch das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten, welche vor allem Zeiten und Menge der Arbeit sowie die Art und Weise reguliert.  In der Zeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist eine Beschäftigung nicht gestattet  ebenso wenig gestattet wie an Samstagen und Sonntagen oder an Feiertagen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ArbeitsverhältnisEsportEsportsGamingKITestVerträge

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Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

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