Das Wichtigste in Kürze
- Die salvatorische Klausel dient dazu, die Gültigkeit eines Vertrages zu erhalten, auch wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind.
- Ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit variieren stark je nach Rechtsordnung und Vertragsart, insbesondere im Bereich der AGB.
- Eine präzise Formulierung und die Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung sind essenziell.
Die salvatorische Klausel: Bedeutung und Anwendung in der Vertragsgestaltung
Die salvatorische Klausel, auch bekannt als „Erhaltungsklausel“, ist ein zentraler Bestandteil in der modernen Vertragsgestaltung. Ihre Funktion besteht darin, die rechtlichen Konsequenzen zu regeln, wenn einzelne Vertragsbestandteile unwirksam oder undurchführbar werden sollten.
Ziel ist es, den Vertrag – insbesondere dessen wirtschaftlichen Erfolg – so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, auch wenn Teile davon rechtlich nicht haltbar sind oder ursprüngliche Regelungslücken nachträglich offensichtlich werden.
Typische Formulierung einer salvatorischen Klausel
Eine gängige Formulierung für eine salvatorische Klausel könnte wie folgt lauten:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.“
Die salvatorische Klausel in der Praxis: Deutschland, Österreich und Schweiz
Es ist entscheidend zu verstehen, dass salvatorische Klauseln nicht in jedem Kontext gleichermaßen sinnvoll oder rechtlich wirksam sind.
Deutschland
In Deutschland sind salvatorische Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft überflüssig. Für AGB gilt bereits die gesetzliche Regelung, dass die Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des restlichen Vertrags nicht beeinträchtigt. Eine salvatorische Klausel, die von dieser Vorgabe abweicht, könnte ihrerseits unwirksam sein.
Österreich
Ähnliche Prinzipien gelten in Österreich, jedoch primär für Geschäfte zwischen Unternehmern. Im Bereich der Verbraucherverträge kann eine salvatorische Klausel, wenn sie nicht klar und verständlich formuliert ist, gegen das Transparenzgebot verstoßen und somit nichtig sein.
Schweiz
In der Schweiz ist eine salvatorische Klausel in der Regel unnötig. Das Regelungsziel einer solchen Klausel ist dort bereits in Art. 20 Abs. 2 des Obligationenrechts (OR) gesetzlich verankert.
Fazit
Die salvatorische Klausel ist ein nützliches Instrument, um die Gültigkeit von Verträgen zu sichern. Ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit variieren jedoch stark je nach Rechtsordnung und Vertragsart, insbesondere im Bereich der Vertragsgestaltung und bei AGB. Eine präzise Formulierung und die Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Gesetzgebung sind dabei essenziell.