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Home Recht im Internet

LG Köln bestätigt bisherige Influencer-Rechtsprechung

17. Oktober 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Köln hat sich der kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen.
  • Eine Kennzeichnungspflicht für Influencer wurde gefordert, unabhängig von erhaltenen Vorteilen.
  • Wichtig ist, dass Influencer bereits Geld verdienen oder dies anstreben.
  • Die Trennung von privaten und werblichen Inhalten wird als kaum möglich angesehen.
  • Die Mehrheit der Oberlandesgerichte in Deutschland unterstützt diese Rechtsprechung.
  • Professionelle Beratung kann Haftungsrisiken und andere Probleme minimieren.
  • Beratung durch einen Rechtsanwalt ist für Streamer und Influencer hilfreich.

Das Landgericht Köln hat sich in einem aktuellen Urteil der bisher sehr kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen und erneut dem VSW mit Sitz in Berlin recht gegeben.

Das Gericht verlangte ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht und entschied, dass es  nebensächlich sei, dass der Influencer weder Geld noch andere Vorteile, wie eine kostenfreie Überlassung von Gegenständen, von dem jeweiligen Hersteller erhalten habe.

Entscheidend sei vielmehr, dass ein Influencer mit seinen Inhalten entweder bereits Geld verdiene oder dies zum Ziel habe und dadurch eine Trennung von privaten Inhalten und werblichen Inhalten kaum möglich ist. Das Gericht schließt sich damit zahlreichen weiteren Gerichten in Deutschland an, die ich gar nicht alle einzeln hier in dem Post verlinken möchte. Auch die allermeisten Oberlandesgerichte haben sich dieser Rechtsprechung angeschlossen. Lediglich das Landgericht München ist abgewichen. Inzwischen findet man bei mir auf dem Blog in der Suche zum Stichwort Influencer mehr als 100 Beiträge zu dem Thema.

Ich rate dringend sich hier einmal schlau zu machen, um nicht in grobe Haftungsfallen zu geraten. Die richtige Beratung kann sowohl das Abmahnrisiko als auch sonstige Probleme mit Steuern, Gewerbeämtern oder Medienanstalten massiv verringern. Wer professionelle Beratung für Streamer sucht, kann mich jederzeit gerne über meinen Livechat oder mein Kontaktformular kontaktieren. Ich berate regelmäßig Streamer und Influencer sowie Influencer-Agenturen bei der Professionalisierung, bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei der Erstellung/Korrektur von Sponsoringverträgen und bei sonstigen Probleme. Eine kleine Zusammenfassung warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt hilfreich ist, findet man hier.

Tags: AgenturenBeratungBlogChatHaftungInfluencerLandgericht KölnRechtsprechungSponsorVerträge

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5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
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    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
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    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
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  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
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  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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