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LG Köln bestätigt bisherige Influencer-Rechtsprechung

17. Oktober 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Das Landgericht Köln hat sich in einem aktuellen Urteil der bisher sehr kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen und erneut dem VSW mit Sitz in Berlin recht gegeben.

Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Köln hat sich der kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen.
  • Eine Kennzeichnungspflicht für Influencer wurde gefordert, unabhängig von erhaltenen Vorteilen.
  • Wichtig ist, dass Influencer bereits Geld verdienen oder dies anstreben.
  • Die Trennung von privaten und werblichen Inhalten wird als kaum möglich angesehen.
  • Die Mehrheit der Oberlandesgerichte in Deutschland unterstützt diese Rechtsprechung.
  • Professionelle Beratung kann Haftungsrisiken und andere Probleme minimieren.
  • Beratung durch einen Rechtsanwalt ist für Streamer und Influencer hilfreich.

Das Gericht verlangte ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht und entschied, dass es  nebensächlich sei, dass der Influencer weder Geld noch andere Vorteile, wie eine kostenfreie Überlassung von Gegenständen, von dem jeweiligen Hersteller erhalten habe.

Entscheidend sei vielmehr, dass ein Influencer mit seinen Inhalten entweder bereits Geld verdiene oder dies zum Ziel habe und dadurch eine Trennung von privaten Inhalten und werblichen Inhalten kaum möglich ist. Das Gericht schließt sich damit zahlreichen weiteren Gerichten in Deutschland an, die ich gar nicht alle einzeln hier in dem Post verlinken möchte. Auch die allermeisten Oberlandesgerichte haben sich dieser Rechtsprechung angeschlossen. Lediglich das Landgericht München ist abgewichen. Inzwischen findet man bei mir auf dem Blog in der Suche zum Stichwort Influencer mehr als 100 Beiträge zu dem Thema.

Ich rate dringend sich hier einmal schlau zu machen, um nicht in grobe Haftungsfallen zu geraten. Die richtige Beratung kann sowohl das Abmahnrisiko als auch sonstige Probleme mit Steuern, Gewerbeämtern oder Medienanstalten massiv verringern. Wer professionelle Beratung für Streamer sucht, kann mich jederzeit gerne über meinen Livechat oder mein Kontaktformular kontaktieren. Ich berate regelmäßig Streamer und Influencer sowie Influencer-Agenturen bei der Professionalisierung, bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei der Erstellung/Korrektur von Sponsoringverträgen und bei sonstigen Probleme. Eine kleine Zusammenfassung warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt hilfreich ist, findet man hier.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBeratungBlogChatHaftungInfluencerLandgericht KölnRechtsprechungSponsorVerträge

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