Wettbewerbsverbot: Klauseln, Recht & Wirksamkeit | IT-Medienrecht

Erfahren Sie alles zum Wettbewerbsverbot: Klauseln im Arbeitsvertrag, nachvertragliche Regeln für Arbeitnehmer & Gründer. Sichern Sie sich rechtlich ab!

Wettbewerbsverbot: Rechtliche Grundlagen für Startups und Unternehmen

Ein Wettbewerbsverbot ist eine essenzielle Vertragsklausel, die darauf abzielt, Konkurrenzverhalten zu unterbinden. Es schützt Unternehmen davor, dass ehemalige Mitarbeiter oder Partner ihr erworbenes Wissen und ihre Kontakte zum Aufbau eines konkurrierenden Geschäfts nutzen. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie über das Wettbewerbsverbot wissen sollten:

Wettbewerbsverbot im Arbeitsverhältnis

Während einer Anstellung gilt kraft Gesetz eine Dienstpflicht. Der Arbeitnehmer darf keine konkurrierenden Tätigkeiten für sich oder Dritte ausüben, die den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufen. Dieses gesetzliche Wettbewerbsverbot während des Dienstverhältnisses ist im Handelsgesetzbuch (§ 60 HGB) für Handlungsgehilfen geregelt. Es wird allgemein auf alle Arbeitnehmer übertragen.

Konkret bedeutet dies: Der Arbeitnehmer darf während der Beschäftigung nicht für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten. Auch darf er kein eigenes Konkurrenzgeschäft betreiben. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber auf Unterlassung bestehen und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen oder eine fristlose Kündigung aussprechen.

Im Arbeitsvertrag kann dieses Verbot nochmals ausdrücklich erwähnt oder konkretisiert werden. Hierzu gehören beispielsweise Anzeigepflichten für Nebentätigkeiten. Diese sollen sicherstellen, dass keine konkurrierenden Nebenjobs angenommen werden. Für weitere Details zum Thema Personal in jungen Unternehmen, lesen Sie auch unseren Artikel Arbeitsrecht für Startups.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Möchte ein Arbeitgeber verhindern, dass ein Mitarbeiter unmittelbar nach dem Ausscheiden zum Wettbewerber geht oder selbst ein Konkurrenzunternehmen gründet, kann er ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren. Hierfür gelten strenge Voraussetzungen nach den §§ 74 ff. HGB:

Arbeitnehmer können trotz vereinbartem Verbot unter bestimmten Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt etwa, wenn der Arbeitgeber später auf die Einhaltung verzichtet oder die Entschädigung nicht zahlt.

Wettbewerbsverbote für Gründer und Gesellschafter

In Startups verpflichten sich die Gründer oft gegenüber dem Unternehmen und den Investoren. Sie versichern, keine Konkurrenz zu betreiben. Solche Klauseln finden sich im Gesellschaftsvertrag oder in separaten Gesellschaftervereinbarungen. Diese Regelungen sind entscheidend für die juristische Vorbereitung auf die erste Investmentrunde.

Im Gegensatz zum Arbeitsrecht gibt es hier keine gesetzliche Pflicht zur Entschädigung. Jedoch achten Gerichte auch bei Gesellschaftsvertrags-Klauseln auf Angemessenheit. Ein zu weit gefasstes Wettbewerbsverbot könnte als Verstoß gegen die Berufsfreiheit unwirksam sein. Deshalb werden Wettbewerbsverbote für Gründer meist auf das Kerngeschäftsfeld und eine moderate Dauer begrenzt. Manchmal wird dennoch eine Entschädigung vereinbart. Ein ausscheidender Gründer könnte für die Dauer des Verbots eine fortlaufende Zahlung erhalten. Es ist wichtig, die eigenen Geschäftsideen und -konzepte zu schützen, ohne dabei über das Ziel hinauszuschießen.

Durchsetzung und mögliche Vertragsstrafen

Zur Abschreckung enthält ein Wettbewerbsverbot häufig eine Vertragsstrafenklausel. Zum Beispiel hat der Mitarbeiter für jeden Fall der Zuwiderhandlung einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Oder einen Prozentsatz des letzten Jahresgehalts. Diese muss angemessen sein; überhöhte Strafen können von Gerichten reduziert werden.

Bei Verletzung kann der Geschädigte (Arbeitgeber oder Unternehmen) zudem regulären Schadensersatz verlangen. Dies gilt, wenn durch die Konkurrenztätigkeit nachweislich ein Schaden entstanden ist. Beispiele hierfür sind das Abwerben von Kunden oder Umsatzverluste. Oft ist die Vertragsstrafe jedoch so bemessen, dass sie den typischen Schaden pauschal abdeckt.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Wettbewerbsverbote sind ein sinnvolles Instrument, um ein Unternehmen vor illoyaler Konkurrenz zu schützen. Zugleich müssen sie fair bleiben, damit sie Bestand haben und akzeptiert werden. Startups sollten folgende Punkte beachten:

So bleibt der Know-how-Schutz gewahrt, ohne Talente unbillig zu beschränken. Der Schutz Ihres geistigen Eigentums und Ihrer Marke ist dabei von größter Bedeutung. Weitere Tipps dazu finden Sie in unserem Artikel Markenrecht für Startups.