Ablösesummen im Esport?

Bei der Erstellung von Spielerverträgen im Esport oder dem Beraten von Teams bekomme ich immer wieder die Frage nach Ablösesummen gestellt. Aber was sind…

Das Wichtigste in Kürze

  • Ablösesummen sind juristisch ein freiwilliger, vergüteter Verzicht auf Vertragsrechte, der durch einen Dritten bezahlt wird.
  • Sie sind nur relevant, wenn ein bindender und rechtlich einwandfreier Spielervertrag den Spieler über einen längeren Zeitraum an ein Team bindet.
  • Arbeitsverträge mit langen Laufzeiten und angemessener Gegenleistung sind am besten geeignet, Spieler langfristig zu binden.
  • Die Wirksamkeit von Verträgen hängt stark von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben ab, insbesondere bei Wettbewerbsausschlussklauseln.
  • Provisionen für Vermittler im Esport sind gesetzlich stark begrenzt, im Gegensatz zu denen im traditionellen Profisport.

Bei der Erstellung von Spielerverträgen im Esport oder dem Beraten von Teams bekomme ich immer wieder die Frage nach Ablösesummen gestellt. Aber was sind Ablösesummen überhaupt und welche Rechtsgrundlagen gelten für diese?

Bei Ablösesummen denken viele immer gleich an die Traum-Summen, die beispielsweise im professionellen Fußball gezahlt werden. Aber in Wirklichkeit, rein juristisch, sind Ablösesummen etwas sehr Langweiliges.

Eine Ablösesumme ist im Prinzip nichts anderes als ein freiwilliger Verzicht auf die Rechte aus einem Vertrag (egal ob Arbeitsvertrag oder Freelancer), wobei eben dieser Verzicht durch einen Dritten vergütet wird.

Hat Esport Team A also einen Spieler unter Vertrag und bindet ein solcher Vertrag den Spieler über einen längeren Zeitraum – wirksam – an das Team, kann der Spieler unter Umständen nicht einen gleichen Vertrag mit Team B abschließen und beispielsweise für diese spielen, als Manager oder Berater auftreten oder ähnliche Verpflichtungen eingehen. Da wir in der Bundesrepublik Deutschland und eigentlich in allen Ländern dieser Welt, Vertragsfreiheit haben, können Verträge natürlich ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden, wenn das Gesetz, oder der Vertrag, den Parteien dazu ein Recht einräumt. Fehlt dieses Recht, kann man sich als Vertragsparteien auf eine Vertragsauflösung einigen, die – unter bestimmten Bedingungen – die gegenseitigen Verpflichtungen beendet. Eben solche Vertragsauflösungsvereinbarungen enthalten oft Ablösesummen oder zumindest einen Bezug zu einer Ablösevereinbarung mit einem Dritten. Im Prinzip sind hier ja drei Parteien involviert und juristisch gilt es aufzupassen, dass keine Verträge zu „Lasten Dritter“ abgeschlossen werden.

  1. Der Spielervertrag muss sicher gestaltet sein und den Spieler über einen längeren Zeitraum binden.
  2. Meist kommen Arbeitsverträge mit langen Laufzeiten und/oder Kündigungsfristen infrage.
  3. Die Wirksamkeit und Bindungskraft der Verträge muss gegeben sein.
  4. Es muss eine angemessene Gegenleistung für den Spieler geben.
  5. Wettbewerbsausschlussklauseln müssen der umfassenden Rechtsprechung entsprechen.
  6. Rechtskenntnisse bei der Vertragserstellung sind unerlässlich.
  7. Die wirtschaftliche Situation muss eine regelmäßige Entlohnung ermöglichen.

In der Erstellung solcher Verträge sollte daher unbedingt jemand mit Rechtskenntnissen involviert sein. Zudem muss die wirtschaftliche Situation (Sponsoren, sonstigen Einnahmen) eine regelmäßige Entlohnung der Spieler, Manager etc. ermöglichen, da eine fehlen Entlohnung wiederum zu einer unangemessenen Beeinträchtigung und somit entfallen der Bindungswirkung oder zu einem Kündigungsrecht des Spielers führen würde.  Ist man nicht in der Lage, ein Team/Spieler langfristig zu entlohnen bzw. eine Gegenleistung zu bieten, muss man in aller Regel über Dinge wie Ablösesummen gar nicht erst nachdenken.

Auch im Esport sind Dinge wie Leistungszentren denkbar, die junge Spieler aufbauen und dann daran verdienen, dass große professionelle Teams diese Spieler gegen eine Ablösesumme übernehmen. Mit eine solchen Leistungszentrum könnten sich auch Startups, Teams oder sonstige Anbieter durchaus finanzieren. Aber auch gilt, auf eine genaue juristische Konstruktion zu achten. Tritt ein Leistungszentrum nämlich rein  als Vermittler auf, kann ein Spieler wahrscheinlich auch ohne jede Vergütung für das Leistungszentrum/Teams des aufnehmenden Teams wechseln. Provisionen durch den Spieler sind nur in sehr begrenzen Ausmaß möglich. Während bei Profisportler nämlich bis zu 14 % des Bruttojahresgehaltes als Provision vereinbart werden können, ist dies bei Esportlern nach § 296 Abs. 3 SGB III auf 2.000,00 Euro (bzw. 1.500 Euro) begrenzt. Hier spielt tatsächlich ebenso die Rollen, dass der DOSB den Esport nicht anerkennt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Ablösesumme im juristischen Sinne?
Eine Ablösesumme ist juristisch gesehen ein freiwilliger Verzicht auf Rechte aus einem Vertrag (Arbeitsvertrag oder Freelancer-Vertrag), wobei dieser Verzicht durch einen Dritten vergütet wird.
Wann ist eine Vertragsauflösung mit Ablösesumme im Esport notwendig?
Eine Vertragsauflösung mit Ablösesumme wird notwendig, wenn ein Spielervertrag den Spieler wirksam über einen längeren Zeitraum an ein Team bindet und der Spieler diesen Vertrag vorzeitig beenden möchte, um zu einem anderen Team zu wechseln.
Welche Vertragsarten eignen sich, um Esport-Spieler langfristig zu binden?
Meist kommen Arbeitsverträge mit entsprechend langen Laufzeiten und/oder Kündigungsfristen infrage. Theoretisch sind auch Dienstleisterverträge denkbar, hierbei müssen jedoch sozialversicherungsrechtliche Probleme beachtet werden.
Welche Rolle spielt die Gegenleistung bei der Bindungswirkung eines Vertrags?
Verträge, die Spieler ohne angemessene Gegenleistung binden, sind meist unzulässig und entfalten keine Bindungswirkung. Eine fehlende Entlohnung kann zudem zu einem Kündigungsrecht des Spielers führen.
Gibt es Begrenzungen für Provisionen von Vermittlern im Esport?
Ja, während bei Profisportlern bis zu 14 % des Bruttojahresgehaltes als Provision vereinbart werden können, ist dies bei Esportlern nach § 296 Abs. 3 SGB III auf 2.000,00 Euro (bzw. 1.500 Euro) begrenzt.