Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber können Homeoffice nicht einseitig anordnen, falls keine vertragliche Grundlage besteht.
- Eine Kündigung wegen Homeoffice-Verweigerung kann vom Arbeitsgericht als unwirksam eingestuft werden.
- Unternehmen, insbesondere Startups und Esport-Teams, sollten Homeoffice-Regelungen vertraglich klar festhalten.
Arbeitsrecht ist nicht wirklich mein Stammgebiet, auch wenn das jeder Rechtsanwalt in den Staatsexamen bearbeiten muss. Mir persönlich begegnet es eigentlich nur selber als Unternehmen und in Fragen von Spielerverträgen für Esport-Teams. Die vorliegende Entscheidung vom 10. Oktober, Az. 17 Sa 562/18) betrifft aber auch IT-Recht im weiteren Sinne.
Für Esport-Teams und andere kleinere Unternehmen, die viel mit Homeoffice oder Remote-Arbeitsplätzen arbeiten, könnte daher eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin relevant sein und unter Umständen Änderungen in den Spielerverträgen sinnvoll erscheinen lassen.
Dieses entschied, dass trotz der Tatsache, dass viele Arbeitnehmer sehr gerne Homeoffice wahrnehmen wollen, das Weisungsrecht eines Arbeitgebers nicht so weit gehen würde, dass ein Arbeitnehmer, in dessen Arbeitsvertrag keine besonderen Regelungen aufgeführt sind, zu Homeoffice gezwungen werden könnte.
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