Das Wichtigste in Kürze
- Das BMF hat einen Entwurf zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token (z.B. Bitcoin) erarbeitet.
- Der Entwurf wird aktuell mit relevanten Verbänden abgestimmt und soll nach deren Stellungnahmen finalisiert werden.
- Ziel des BMF-Schreibens ist die Bereitstellung eines Leitfadens für Verwaltung, Wirtschaft und Steuerpflichtige.
- Bei geschäftlichen Vorhaben sind neben dem Entwurf auch Unternehmensstrukturen, Token-Art und KWG-Vorgaben zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z. B. Bitcoin im Speziellen erarbeitet, zu dem derzeit die betroffenen Verbände angehört werden.
Nach Prüfung der Stellungnahmen der Verbände und erneuter Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das Bundesministerium der Finanzen die finale Fassung des BMF-Schreibens amtlich veröffentlichen. Damit soll den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft und dem einzelnen Steuerpflichtigen ein Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden.
- Unternehmensstrukturen
- Art und Weise der Tokens
- Eventuelle Vorgaben des Kreditwesengesetzes
- Weitere Aspekte