Cloudflare Haftung Urheberrecht OLG Köln | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie das OLG Köln Cloudflare zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen verpflichtet. Jetzt über die bahnbrechende Entscheidung informieren &…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das OLG Köln hat Cloudflare für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht.
  • Cloudflare muss gemeldete rechtsverletzende Inhalte sperren oder die gesamte Kunden-Website blockieren.
  • Das Urteil betrifft die Nutzung von Anonymisierungsdiensten zur Verschleierung von Urheberrechtsverletzungen.
  • Es ist das erste Mal, dass ein deutsches OLG eine solche einstweilige Verfügung gegen einen Anonymisierungsdienst bestätigt.
  • Die Entscheidung ist für Rechteinhaber von großer Bedeutung.

Dem hat das Oberlandesgericht Köln einen Riegel vorgeschoben: Es hat Cloudflare verpflichtet, bei ihren Kunden die Sperrung von Inhalten zu bewirken, die ihr von Rechteinhabern gemeldet wurden, oder ansonsten die gesamte Website des Kunden zu sperren. Das Oberlandesgericht hat damit das Urteil des LG Köln vom 30. Januar 2020 (14 O 171/19) bestätigt.

Der Verfügungsklägerin steht gegen die Verfügungsbeklagte aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 19a, 85 Abs. Abs. 1 S. 1 i.V.m. 31 Abs. 3 UrhG ein Anspruch auf Unterlassung zu, Dritten zu ermöglichen, über die im Tenor aufgeführte Domain ddl.music.to das streitgegenständliche Musikalbum öffentlich zugänglich zu machen, wie unter den im Tenor angegebenen URL geschehen (Antrag zu 1c), im Übrigen ist der Unterlassungsantrag zu 1a und b) unbegründet.

Die Entscheidung des OLG Köln ist insbesondere vor dem Hintergrund bemerkenswert, da erstmals ein deutsches Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen einen Anonymisierungsdienst bestätigt hat, die es untersagt, Dritten die Verbreitung illegaler Angebote zu ermöglichen und dabei die Identität der Server von rechtsverletzenden Webseiten zu verschleiern.

Die Entscheidung könnte somit für zahlreiche Rechteinhaber sehr interessant sein.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in dem Verfahren gegen Cloudflare vor dem OLG Köln?
Das Verfahren wurde von einem Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Musikindustrie eingeleitet, da Cloudflare trotz Hinweisen auf Rechtsverletzungen auf der Website ddl-music.to keine Inhalte gesperrt hatte.
Was war die zentrale Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln bezüglich Cloudflare?
Das OLG Köln hat Cloudflare verpflichtet, den Zugang zu gemeldeten rechtsverletzenden Inhalten ihrer Kunden zu sperren oder andernfalls die gesamte Website des Kunden zu blockieren.
Warum ist dieses Urteil des OLG Köln besonders bemerkenswert?
Es ist bemerkenswert, weil erstmals ein deutsches Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen einen Anonymisierungsdienst bestätigt hat, die es untersagt, die Verbreitung illegaler Angebote zu ermöglichen und dabei die Identität von Servern rechtsverletzender Webseiten zu verschleiern.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basierte der Unterlassungsanspruch?
Der Anspruch basierte auf dem Gesichtspunkt der Störerhaftung in Verbindung mit §§ 97 Abs. 1, 19a, 85 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 31 Abs. 3 UrhG.