Corona Social Distancing im Esport & Internet | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, welche neuen Corona Social Distancing Regeln für Webseiten, Apps und Esport gelten. Schützen Sie sich vor Bußgeldern und Abmahnungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Absurde, fiktive Corona-Maßnahmen für digitale Angebote wurden als Aprilscherz präsentiert.
  • Die „Regeln“ umfassten virtuelles Social Distancing und verpflichtende Antiviren-Software.
  • E-Sport-Titel mit mehr als zwei Spielern wären von den fiktiven Einschränkungen betroffen gewesen.
  • Der Artikel unterstreicht humorvoll die Komplexität und ständige Entwicklung des IT-Rechts.

Bundesregierung verkündet absurde Corona-Maßnahmen für digitale Angebote

Die Bundesregierung hat heute eine neue Verschärfung der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben, die bereits ab 15:00 Uhr für viele Betreiber von Webseiten, Mobile-Apps und E-Sport-Titeln gelten wird.

Einschränkungen für Online-Communities und Chat-Plattformen

Regelung zum virtuellen Social Distancing

Um das verordnete Social Distancing einzuhalten, müssen ab diesem Zeitpunkt unter anderem Betreiber von Onlineforen, Chats oder sonstigen Communities sicherstellen, dass nicht mehr als 15% der Nutzer gleichzeitig eine Webseite besuchen können. Diese Quote orientiert sich am durchschnittlichen Nutzeraufkommen seit dem 01. Januar 2020. Damit soll verhindert werden, dass sich die Nutzer auf den Webseiten zu nahe kommen und gegenseitig mit Viren anstecken können.

Pflicht zur Antiviren-Software

Darüber hinaus müssen Webseitenbetreiber eine Vorschaltseite anbieten. Auf dieser kann man zuvor ein Antiviren-Programm herunterladen und installieren. Die Installation dieser Software ist für Nutzer verpflichtend, um eine Community-Webseite überhaupt betreten zu können.

Drohende Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Verordnung Covid-04012029-WTF sieht bei Nichtbeachtung hohe Sanktionen vor. Es drohen Bußgelder von bis zu 80 Euro pro zu viel zugelassenem Nutzer. Zudem ist eine Abmahnung durch Wettbewerber beim Ignorieren der Verordnung ebenfalls denkbar.

Auswirkungen auf Gaming und E-Sport

Sonderregeln für Spiele-Apps und Multiplayer-Titel

Auch wenn es nicht direkt im Verordnungstext geschrieben steht, ergibt eine Auslegung, dass diese Regeln wohl auch für Spiele-Apps gelten. Dies betrifft insbesondere Titel, in denen mehr als zwei Personen gleichzeitig gegeneinander spielen. Ausgenommen sind voraussichtlich nur reine Solospiele.

Die Bundesregierung konkretisiert damit eine Aussage der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese hatte empfohlen, in Zeiten einer Covid-19-Isolation mehr Computerspiele zu spielen. Kritiker werfen der WHO jedoch vor, dass diese Aussage im Kontrast zu früheren Warnungen vor einem hohen Suchtrisiko bei Computerspielen steht. Einzelspielerspiele sollen demnach jedoch kein Suchtrisiko bergen.

Konsequenzen für populäre E-Sport-Titel

Betroffen sind damit auch alle E-Sport-Spiele, bei denen mehr als zwei Personen gleichzeitig auf einem Spielfeld agieren. Titel wie Counter-Strike: Global Offensive (CS:GO), League of Legends, Dota oder Call of Duty dürfen daher ab sofort in Deutschland nicht mehr gespielt werden. Möglich dürfte noch Hearthstone oder Clash Royale sein, da hier nur zwei Personen gegeneinander antreten. In Fortnite muss Epic Games wohl sicherstellen, dass die Spieler nur Waffen nutzen können, die aus mehr als 10 Metern Entfernung treffen.

Fazit

Dieser satirische Artikel präsentierte fiktive und absurde "Corona-Maßnahmen" für digitale Angebote, konzipiert als humorvoller Aprilscherz. Er soll daran erinnern, dass die tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Online-Sektor komplex sind und sich fortwährend entwickeln. Für ernsthafte Rechtsfragen im Bereich des IT-Rechts steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Welche fiktiven Corona-Maßnahmen für digitale Angebote werden im Artikel beschrieben?
Der Artikel beschreibt eine angebliche Regelung zum virtuellen Social Distancing, die besagt, dass nicht mehr als 15% der Nutzer gleichzeitig eine Webseite besuchen dürfen. Zudem wird eine Pflicht zur Installation von Antiviren-Software über eine Vorschaltseite genannt.
Welche Auswirkungen hätten die im Artikel genannten Maßnahmen auf Online-Spiele und E-Sport?
Laut dem satirischen Artikel wären Spiele, bei denen mehr als zwei Personen gleichzeitig agieren, wie Counter-Strike: Global Offensive oder League of Legends, in Deutschland nicht mehr spielbar. Einzelspieler- und 1v1-Spiele wie Hearthstone oder Clash Royale wären voraussichtlich ausgenommen.
Welche Sanktionen waren für die Nichteinhaltung der fiktiven Verordnung vorgesehen?
Die fiktive Verordnung Covid-04012029-WTF sah bei Nichtbeachtung hohe Bußgelder von bis zu 80 Euro pro zu viel zugelassenem Nutzer vor. Zusätzlich war eine Abmahnung durch Wettbewerber denkbar.
Was ist der eigentliche Zweck dieses Artikels?
Der Artikel ist ein humorvoller Aprilscherz, der fiktive und absurde "Corona-Maßnahmen" für digitale Angebote präsentiert. Er soll daran erinnern, dass die tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Online-Sektor komplex sind und sich stetig weiterentwickeln.