Das Wichtigste in Kürze
- Absurde, fiktive Corona-Maßnahmen für digitale Angebote wurden als Aprilscherz präsentiert.
- Die „Regeln“ umfassten virtuelles Social Distancing und verpflichtende Antiviren-Software.
- E-Sport-Titel mit mehr als zwei Spielern wären von den fiktiven Einschränkungen betroffen gewesen.
- Der Artikel unterstreicht humorvoll die Komplexität und ständige Entwicklung des IT-Rechts.
Bundesregierung verkündet absurde Corona-Maßnahmen für digitale Angebote
Die Bundesregierung hat heute eine neue Verschärfung der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben, die bereits ab 15:00 Uhr für viele Betreiber von Webseiten, Mobile-Apps und E-Sport-Titeln gelten wird.
Einschränkungen für Online-Communities und Chat-Plattformen
Regelung zum virtuellen Social Distancing
Um das verordnete Social Distancing einzuhalten, müssen ab diesem Zeitpunkt unter anderem Betreiber von Onlineforen, Chats oder sonstigen Communities sicherstellen, dass nicht mehr als 15% der Nutzer gleichzeitig eine Webseite besuchen können. Diese Quote orientiert sich am durchschnittlichen Nutzeraufkommen seit dem 01. Januar 2020. Damit soll verhindert werden, dass sich die Nutzer auf den Webseiten zu nahe kommen und gegenseitig mit Viren anstecken können.
Pflicht zur Antiviren-Software
Darüber hinaus müssen Webseitenbetreiber eine Vorschaltseite anbieten. Auf dieser kann man zuvor ein Antiviren-Programm herunterladen und installieren. Die Installation dieser Software ist für Nutzer verpflichtend, um eine Community-Webseite überhaupt betreten zu können.
Drohende Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Verordnung Covid-04012029-WTF sieht bei Nichtbeachtung hohe Sanktionen vor. Es drohen Bußgelder von bis zu 80 Euro pro zu viel zugelassenem Nutzer. Zudem ist eine Abmahnung durch Wettbewerber beim Ignorieren der Verordnung ebenfalls denkbar.
Auswirkungen auf Gaming und E-Sport
Sonderregeln für Spiele-Apps und Multiplayer-Titel
Auch wenn es nicht direkt im Verordnungstext geschrieben steht, ergibt eine Auslegung, dass diese Regeln wohl auch für Spiele-Apps gelten. Dies betrifft insbesondere Titel, in denen mehr als zwei Personen gleichzeitig gegeneinander spielen. Ausgenommen sind voraussichtlich nur reine Solospiele.
Die Bundesregierung konkretisiert damit eine Aussage der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese hatte empfohlen, in Zeiten einer Covid-19-Isolation mehr Computerspiele zu spielen. Kritiker werfen der WHO jedoch vor, dass diese Aussage im Kontrast zu früheren Warnungen vor einem hohen Suchtrisiko bei Computerspielen steht. Einzelspielerspiele sollen demnach jedoch kein Suchtrisiko bergen.
Konsequenzen für populäre E-Sport-Titel
Betroffen sind damit auch alle E-Sport-Spiele, bei denen mehr als zwei Personen gleichzeitig auf einem Spielfeld agieren. Titel wie Counter-Strike: Global Offensive (CS:GO), League of Legends, Dota oder Call of Duty dürfen daher ab sofort in Deutschland nicht mehr gespielt werden. Möglich dürfte noch Hearthstone oder Clash Royale sein, da hier nur zwei Personen gegeneinander antreten. In Fortnite muss Epic Games wohl sicherstellen, dass die Spieler nur Waffen nutzen können, die aus mehr als 10 Metern Entfernung treffen.
Fazit
Dieser satirische Artikel präsentierte fiktive und absurde "Corona-Maßnahmen" für digitale Angebote, konzipiert als humorvoller Aprilscherz. Er soll daran erinnern, dass die tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Online-Sektor komplex sind und sich fortwährend entwickeln. Für ernsthafte Rechtsfragen im Bereich des IT-Rechts steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit zur Verfügung.