E-Mail Einwilligung & Frequenz: Spam-Urteil | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie eine E-Mail Einwilligung für Newsletter rechtlich bindend ist. Das Kammergericht-Urteil zur Frequenz von Werbe-E-Mails & Spam erklärt.…

Das Wichtigste in Kürze

  • Einwilligungen für den E-Mail-Newsletter-Versand sind streng auszulegen und einzuhalten.
  • Eine erteilte Zustimmung für eine bestimmte Frequenz erlaubt keine höhere Versandfrequenz.
  • Zusätzliche E-Mails über das vereinbarte Maß hinaus stellen unzumutbare Belästigung und Spam dar.
  • Unternehmen sollten ihre Einwilligungstexte präzise formulieren und die Einhaltung der Frequenz genau überwachen.

Die Überschrift für diesen Blogpost klingt ein wenig nach Klick-Falle, oder? Es verbirgt sich dahinter aber ein lustiges Gerichtsverfahren, das es immerhin bis zum Oberlandesgericht (hier das Kammergericht) geschafft hat.

Aber in der Tat handelt es sich bei dem Urteil vom 22. November 2022 (5 U 1043/20) um einen bereits seit 3 Jahren schwelenden Streit in Berlin, den das Landgericht bereits 2020 zu Gunsten eines Rechtsanwalts entschieden hat, der mehrere Newsletter pro Woche erhalten hatte, obwohl er ursprünglich nur die Zustimmung zu einem Newslette 1x pro Woche gegeben hatte. Die Einwilligung der Beklagten Versenderin war jedoch so formuliert, dass ausdrücklich in den Erhalt eines wöchentlichen Newsletters eingewilligt wurde. Obwohl das werbende Unternehmen dagegen verstieß, wollte es vorgerichtlich keine  keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und wurde daher schließlich vom Landgericht Berlin zur Unterlassung verurteilt.

Das Kammergericht stellte nun zwei Jahre später klar, dass eine wirksame Einwilligung für einen wöchentlich versandten Newsletter vorgelegen hat. Diese Einwilligung aber dann nicht eine höhere Frequenz von E-Mails erlaubte. Die über das vereinbarte Maß hinausgehenden Newsletter stellten sodann eine unzumutbare Belästigung in Form von Spam dar. Da das Gericht ebenfalls klarmachte, dass natürlich auch Einwilligung für mehr Newsletter möglich gewesen wäre, kann der Rat an Mandanten nur lauten, seine Einwilligungen für den E-Mailversand genau zu überprüfen und sich an diese zu halten. Ein Spielraum oder eine „Auslegung“ von Einwilligungen verbieten sich, da diese bereits eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit sind.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in dem Gerichtsverfahren vor dem Kammergericht?
Das Verfahren betraf einen Rechtsanwalt, der mehr Newsletter erhielt, als er ursprünglich zugestimmt hatte. Die Einwilligung war für einen wöchentlichen Newsletter erteilt worden, der Versender schickte jedoch mehrere pro Woche.
Was entschied das Kammergericht bezüglich der E-Mail-Frequenz und Einwilligung?
Das Kammergericht stellte klar, dass eine wirksame Einwilligung für einen wöchentlichen Newsletter keine höhere Frequenz von E-Mails erlaubt. Über das vereinbarte Maß hinausgehende Newsletter stellen eine unzumutbare Belästigung in Form von Spam dar.
Welche Konsequenz hat das Urteil für Unternehmen, die Newsletter versenden?
Unternehmen müssen ihre Einwilligungen für den E-Mailversand genau überprüfen und sich strikt an die vereinbarte Frequenz halten. Ein Spielraum oder eine „Auslegung“ von Einwilligungen ist nicht zulässig, da diese bereits eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit darstellen.