Das Wichtigste in Kürze
- Das OLG Düsseldorf entschied, dass Facebook keine englische Übersetzung deutscher Gerichtsdokumente verlangen kann.
- Die Entscheidung stärkt die Position deutscher Nutzer gegenüber internationalen Online-Plattformen wie Facebook und Instagram.
- Das Gericht begründete die Entscheidung mit Facebooks umfassender Präsenz und Angebot in deutscher Sprache für Nutzer in Deutschland.
- Das Urteil reduziert das Kostenrisiko für Nutzer bei gerichtlichen Auseinandersetzungen erheblich.
- Es setzt ein wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz im digitalen Raum und vereinfacht gerichtliche Schritte für Betroffene in Deutschland.
OLG Düsseldorf: Facebook kann keine Übersetzung deutscher Schriftstücke erzwingen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Facebook in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem deutschen Nutzer nicht auf einer Übersetzung deutschsprachiger Schriftstücke in das Englische bestehen kann. Diese wegweisende Entscheidung (Aktenzeichen I-7 W 66/19) stärkt die Position deutscher Nutzer gegenüber internationalen Online-Plattformen.
Der Ausgangspunkt: Eine einstweilige Verfügung gegen Facebook
Düsseldorfer Nutzer erwirkt gerichtliche Anordnung
Im September 2018 erwirkte ein Mann aus Düsseldorf eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf. Diese untersagte dem Unternehmen Facebook mit Sitz in Irland, den Nutzer wegen eines bestimmten Beitrags zu sperren oder diesen Beitrag zu löschen.
Facebook fordert englische Übersetzung
Die einstweilige Verfügung wurde Facebook ohne englische Übersetzung zugestellt. Daraufhin machte das Unternehmen geltend, den Inhalt nicht zu verstehen. Es forderte daher eine englische Übersetzung der deutschsprachigen Schriftstücke.
Die wegweisende Entscheidung des OLG Düsseldorf
Klare Begründung des Gerichts
- Facebook verfügt in Deutschland über eine Vielzahl von Nutzern, denen die Plattform vollständig in deutscher Sprache angeboten wird.
- Die Plattform wird deutschen Nutzern komplett auf Deutsch zur Verfügung gestellt.
- Vertragliche Dokumente, wie die Nutzungsbedingungen, sind in deutscher Sprache verfasst.
- Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen zeugen von fundierten Kenntnissen des deutschen Rechts und der deutschen Sprache.
- Die Plattform wird deutschen Nutzern komplett auf Deutsch zur Verfügung gestellt.
- Vertragliche Dokumente, wie die Nutzungsbedingungen, sind in deutscher Sprache verfasst.
- Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen zeugen von fundierten Kenntnissen des deutschen Rechts und der deutschen Sprache.
Hintergrund der gerichtlichen Klärung
Der Senat musste sich mit dieser Frage befassen, da der Mann aus Düsseldorf die ihm entstandenen Kosten in Höhe von rund 730 Euro geltend machte. Hierfür war die Wirksamkeit der Zustellung der einstweiligen Verfügung entscheidend, welche der Senat zu klären hatte. Der Inhalt des betreffenden Beitrags war für die Entscheidung ohne Belang.
Praktische Auswirkungen für Nutzer und Plattformen
Geltungsbereich des Urteils: Auch Instagram betroffen
Das Urteil ist nicht nur für Facebook relevant, sondern auch auf andere Dienste des Meta-Konzerns, wie Instagram, übertragbar. Werden Nutzer dort unzulässigerweise gesperrt, können sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Reduziertes Kostenrisiko bei gerichtlichen Verfahren
Obwohl weiterhin ein Kostenrisiko besteht, wird dieses durch die Entscheidung erheblich abgemildert. Eine beglaubigte Übersetzung von Klage- oder Antragsschriften muss nicht mehr beauftragt werden. Dies erleichtert den Zugang zu rechtlichem Beistand für deutsche Nutzer.
Fazit
Das Urteil des OLG Düsseldorf setzt ein wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz im digitalen Raum. Es stellt klar, dass internationale Plattformen die lokalen Sprach- und Rechtsgegebenheiten ihrer Nutzer ernst nehmen müssen. Dies vereinfacht gerichtliche Schritte für Betroffene in Deutschland erheblich und reduziert finanzielle Hürden.