Das Wichtigste in Kürze
- Die 6. Satzungsversammlung hat am 26. November 2018 die Einführung des Fachanwalts für Sportrecht beschlossen.
- Das Inkrafttreten der Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) wird nicht vor dem 1. Juli 2019 erwartet.
- Die Einführung begründet sich in der Komplexität und Vielfalt rechtlicher Fragestellungen im Breiten- und Spitzensport.
- Esport wird voraussichtlich nicht vom neuen Fachanwaltstitel abgedeckt.
- Die Idee eines Fachanwalts für Verbraucherrecht wurde im Gegensatz dazu abgelehnt.
Der Fachanwalt für Sportrecht kommt: Die 6. Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer beschloss in ihrer 7. Sitzung am 26. November 2018 die 24. Fachanwaltschaft.
Die Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) wird vermutlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft treten, da der Beschluss erst ausgefertigt und zur Prüfung dem Bundesjustizministerium vorgelegt werden muss.
- Die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben.
- Der Rechtsberatungsbedarf beschränkt sich nicht auf Spitzensportler oder den Profisport, sondern umfasst auch eine Vielzahl von Rechtsfragen im Breitensport.
Allerdings ist die Meldung – für mich – eher ein Gag am Abend, denn Esport wird diese Änderungen wohl nicht umfassen.
Während der Fachanwalt für Sportrecht glatt durchging, löste die Idee eines Fachanwalts für Verbraucherrecht mehr Diskussion aus. Der Ausschuss 1 teilte mit, dass er sich mit dem Fachanwalt für Verbraucherrecht nicht weiter befassen wolle.