Falschzitat im Internet: 10.000 € Schadensersatz | IT-Medienrecht

So schützen Sie sich vor Falschzitaten im Internet. Erfahren Sie, wann Schadensersatz wegen einer falschen Aussage zusteht und wie hoch dieser ausfallen…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Persönlichkeitsrecht wird im digitalen Raum stark geschützt und seine Verletzung kann hohe Strafen nach sich ziehen.
  • Blog-Betreiber und Content-Ersteller tragen eine hohe Verantwortung für die Richtigkeit und den Kontext der von ihnen verbreiteten Inhalte.
  • Falschzitate und die Schaffung irreführender Eindrücke können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
  • Die korrekte Wiedergabe von Aussagen und die Beachtung des Kontextes sind essenziell, um Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu vermeiden.

Falschzitat Renate Künast: Landgericht Frankfurt schützt Persönlichkeitsrecht

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die das Persönlichkeitsrecht von Bundestagsabgeordneten schützt. Konkret ging es um ein Falschzitat, das Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, zugeschrieben wurde. Es wurde untersagt, den Eindruck zu erwecken, Frau Künast habe bestimmte Äußerungen getätigt.

Die beanstandeten Zitate lauteten:

„Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok.“

und

„K findet Kinderficken ok, solange keine Gewalt im Spiel ist“

Diese Aussagen sind nachweislich falsch und dürfen nicht in einem Blog-Beitrag verbreitet werden, wie das Gericht entschied.

Der Hintergrund des Falschzitats

Der Ursprung des gesamten Sachverhalts liegt in einem Zwischenruf aus dem Jahr 1986. Renate Künast war damals Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Während einer Debatte über Gewalt gegen Kinder in Familien äußerte sich eine andere Abgeordnete.

Ein CDU-Abgeordneter stellte daraufhin eine Zwischenfrage. Er erkundigte sich, wie die Abgeordnete zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, der eine Aufhebung der Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern vorsah. Laut Protokoll der Debatte tätigte Renate Künast daraufhin den Zwischenruf:

„Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“

Dieser verkürzte Zwischenruf wurde später aus dem Kontext gerissen und verfälscht.

Die juristische Auseinandersetzung

Der Blog-Beitrag und frühere Verfahren

Im Oktober 2016 veröffentlichte der Beklagte in seinem Blog einen Beitrag mit der Überschrift „K findet Kinderficken ok, solange keine Gewalt im Spiel ist“. Dazu zeigte er ein Bild von Renate Künast. Neben dem Bild wurde der Text eingefügt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“ Die Haftung für solche Online-Inhalte kann weitreichende Folgen haben.

Der Beklagte hatte Frau Künast bereits in einem späteren Facebook-Eintrag aus März 2019 falsch zitiert. Dieses Falschzitat war schon Gegenstand eines Eilverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Mit Urteil der Pressekammer vom 5. Dezember 2019 wurde es untersagt.

Entscheidung der Pressekammer

Zu dem Blog-Eintrag aus Oktober 2016 traf die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main am 30. Januar 2020 eine weitere Entscheidung. Sie urteilte, dass nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, Frau Künast habe die oben zitierten Äußerungen getätigt. Der Durchschnittsleser verstehe die neben dem Bildnis von Frau Künast abgebildete Aussage im Gesamtkontext so, als habe sie dies erklärt. Dieser vom Beklagten hervorgerufene Eindruck sei jedoch falsch.

Frau Künast hatte tatsächlich nicht gesagt „…ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“ Solche irreführenden Darstellungen können im Kontext von Rage Baiting in sozialen Medien erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das Gericht sah durch den Blog-Eintrag das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Renate Künast verletzt. Diese Verletzung des Persönlichkeitsrechts rechtfertigte die Zahlung einer Geldentschädigung von 10.000 €.

Fazit

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts im digitalen Raum und die Verantwortung von Blog-Betreibern für die Inhalte, die sie verbreiten. Falschzitate und die Schaffung irreführender Eindrücke können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, Aussagen korrekt wiederzugeben und den Kontext zu beachten.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es im Fall Renate Künast vor dem Landgericht Frankfurt?
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass es unzulässig ist, den Eindruck zu erwecken, Renate Künast habe bestimmte, ihr zugeschriebene Falschzitate getätigt, die ihr Persönlichkeitsrecht verletzen.
Welcher Betrag wurde Renate Künast als Schadensersatz zugesprochen?
Renate Künast wurde eine Geldentschädigung von 10.000 € zugesprochen, da ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht durch den Blog-Eintrag verletzt wurde.
Was war der Ursprung des Falschzitats?
Der Ursprung liegt in einem verkürzten Zwischenruf von Renate Künast aus dem Jahr 1986 während einer Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus, der später aus dem Kontext gerissen und verfälscht wurde.
Welche Konsequenzen können Falschzitate im Internet haben?
Falschzitate und irreführende Darstellungen im Internet können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.