Das Wichtigste in Kürze
- Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) als Reaktion auf das EuGH-Cookie-Urteil vor.
- Kernforderung ist die grundsätzliche Einwilligungspflicht für Cookies und die klare Definition von Ausnahmen für technisch erforderliche Cookies.
- Es sollen detaillierte Informationspflichten vor der Einwilligung sowie eine Anpassung der §§ 11 ff. TMG an die DSGVO eingeführt werden.
- Ziel ist die Erhöhung der Rechtssicherheit für Website-Betreiber und die Stärkung des Datenschutzes für Nutzer, basierend auf den Prinzipien von "Privacy by Design and Default".
FDP-Vorschläge zur Änderung des Telemediengesetzes nach EuGH-Cookie-Urteil
Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Damit soll auf das Cookie-Urteil des EuGH reagiert und das Telemediengesetz (TMG) angepasst werden.
Die Kernforderungen der FDP zur Cookie-Regulierung
- Eine Anpassung des Telemediengesetzes entsprechend dem EuGH-Urteil, die die grundsätzliche Einwilligungspflicht für das Setzen von Cookies festlegt.
- Die Klarstellung durch Regelbeispiele, in welchen Fällen eine Ausnahme für technisch erforderliche Cookies greift, wobei Cookies zur Profilbildung ausgeschlossen sind.
- Die genaue Definition der Informationen, die Nutzer vor einer Einwilligung erhalten müssen (z.B. Funktionsdauer, Zugriff Dritter).
- Die umgehende Anpassung der §§ 11 ff. TMG an die Vorgaben der DSGVO.
- Ein Einsatz bei den Verhandlungen zur Reform der Richtlinie 2002/58/EG, um eine Absenkung des Schutzniveaus zu verhindern.
- Die Erleichterung der Selbstbestimmung im Netz durch technische Vorgaben nach den Grundsätzen von Privacy by Design and Default.
- Eine Anpassung des Telemediengesetzes entsprechend dem EuGH-Urteil. Diese soll festlegen, dass das Setzen von Cookies grundsätzlich der Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer bedarf.
- Die Klarstellung durch Regelbeispiele, in welchen Fällen eine Ausnahme greift. Insbesondere soll definiert werden, wann ein Cookie für die Erbringung eines Internetdienstes, den der Nutzer ausdrücklich wünscht, technisch erforderlich ist.
Ein Beispiel hierfür wären Session-Cookies, die das Funktionieren eines Online-Shops über verschiedene geöffnete Fenster hinweg gewährleisten. Cookies, die der Profilbildung von Nutzerinnen und Nutzern dienen, sollen hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sein.
- Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll genau definiert werden, welche Informationen Nutzerinnen und Nutzer vor einer Einwilligung mindestens erhalten müssen. Dies umfasst beispielsweise Angaben zur Funktionsdauer eines Cookies oder zum Zugriff Dritter auf einen Cookie.
- Die §§ 11 ff. TMG sollen umgehend an die Vorgaben der DSGVO angepasst werden.
- Bei den Verhandlungen zur Reform der Richtlinie 2002/58/EG soll sich die FDP dafür einsetzen, dass es zu keiner Absenkung des Schutzniveaus kommt. Ziel ist es, die Souveränität der Nutzer bei der Kommunikation und beim Surfen im Internet weiterhin zu gewährleisten.
Entsprechend den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Design and Default) sollen technische Vorgaben die Ausübung der Selbstbestimmung im Netz im Alltag erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Standardeinstellungen von Internetbrowsern, eine Abfrage der Nutzerpräferenzen bei deren Installation oder mehr Transparenz über die Datenverwendung.
Fazit
Die vorgeschlagenen Änderungen der FDP zielen darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Website-Betreiber zu schaffen und gleichzeitig den Datenschutz für Nutzer im Hinblick auf Cookies und persönliche Daten zu stärken. Die Umsetzung dieser Forderungen würde die aktuelle Rechtslage maßgeblich prägen und eine klare Orientierung für die digitale Praxis bieten.