Das Wichtigste in Kürze
- Ein französisches Gerichtsurteil verpflichtet Steam, den Weiterverkauf digitaler Lizenzen zu ermöglichen.
- Das Urteil stützt sich auf das „First Sale“-Prinzip, dessen Anwendung auf digitale Produkte rechtlich umstritten ist.
- Die Entscheidung hat weitreichende europäische Dimensionen, insbesondere im Hinblick auf die Geoblocking-Verordnung.
- Valve hat Berufung angekündigt; die deutsche Rechtslage schließt den Erschöpfungsgrundsatz bei digitalen Produkten grundsätzlich aus.
- Eine europaweite Vereinheitlichung der Rechtslage bezüglich des Weiterverkaufs digitaler Produkte ist wünschenswert.
Französisches Gerichtsurteil: Steam soll Weiterverkauf digitaler Lizenzen ermöglichen
Aktuell stehen Steam und weitere Anbieter von Computerspiellizenzen in Europa unter Beobachtung, da sie möglicherweise gegen die Geoblocking-Verordnung verstoßen. Nun sorgt eine neue Entwicklung für Aufsehen: Ein französisches Gericht hat entschieden, dass Steam seinen Nutzern den Weiterverkauf von Lizenzen ermöglichen muss.
Dieses Urteil des Pariser Tribunal de Grande Instance vom 17. September gab der französischen Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir recht. Die Entscheidung stützt sich dabei maßgeblich auf das sogenannte „First Sale“-Prinzip, welches dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz entspricht.
Das First Sale-Prinzip und seine Bedeutung für digitale Produkte
Das „First Sale“-Prinzip besagt im Wesentlichen, dass das Recht des Urhebers, die Verbreitung eines Werkes zu kontrollieren, nach dem ersten Verkauf eines rechtmäßigen Exemplars erschöpft ist. Für physische Produkte bedeutet dies, dass ein Käufer das erworbene Gut nach Belieben weiterverkaufen kann.
Die Übertragung dieses Prinzips auf digitale Lizenzen ist jedoch komplex und rechtlich umstritten. Französische Gerichte sehen hier offenbar eine Gleichbehandlung mit physischen Gütern als geboten an.
Implikationen für Steam und den europäischen Markt
- Öffnung der Steam-Plattform für einen Drittmarkt zum Weiterverkauf von Lizenzen.
- Potenzieller Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung, falls der Weiterverkauf nur für französische Nutzer zugelassen wird (z.B. durch ein explizit französisches Steam).
Dies würde bedeuten, dass ein explizit französisches Steam, bei dem sich beispielsweise deutsche Nutzer nicht registrieren können, rechtlich problematisch wäre. Die Entscheidung hat somit weitreichende europäische Dimensionen.
Valves Reaktion und die deutsche Rechtslage
- Deutsche Gerichte schließen den Erschöpfungsgrundsatz bei digitalen Produkten grundsätzlich aus.
- Der BGH hat sich bereits zur Unverkäuflichkeit von Steam-Spielen positioniert.
- Der BGH fällte kürzlich eine weitere Entscheidung zum Thema Keyselling (nicht explizit Computerspiele betreffend).
Deutsche Gerichte schließen den Erschöpfungsgrundsatz bei digitalen Produkten grundsätzlich aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits zur Unverkäuflichkeit von Steam-Spielen positioniert. Zudem fällte der BGH erst kürzlich eine weitere Entscheidung zum Thema Keyselling, auch wenn diese nicht explizit Computerspiele betraf.
Fazit und Ausblick
Es bleibt abzuwarten, wie sich das französische Urteil entwickelt und ob es letztlich Bestand haben wird. Die Auswirkungen auf andere Anbieter digitaler Lizenzen hängen stark vom weiteren Verlauf des Rechtsstreits ab.
Eine europaweite Vereinheitlichung der Rechtslage bezüglich des Weiterverkaufs digitaler Produkte wäre wünschenswert, um Rechtssicherheit für Verbraucher und Anbieter zu schaffen. Bis dahin bleibt die Situation auf dem digitalen Lizenzmarkt weiterhin dynamisch und komplex.