Gerichtsprozess via Internet-Chat

Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit der Führung von Gerichtsprozessen via Internet-Chat eingeschränkt. Was zunächst abwegig klingt, kommt…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit von Gerichtsprozessen via Internet-Chat eingeschränkt, um die rechtsstaatlich unerlässlichen Prinzipien der Transparenz und Unmittelbarkeit zu wahren.
  • Gerichte müssen gesundheitliche Belange von Verfahrensbeteiligten berücksichtigen, jedoch nicht uneingeschränkt, wenn dies grundlegenden Verfassungsprinzipien widerspricht.
  • Anpassungen wie die Kommunikation im Gerichtssaal mittels Computer oder die Bestellung eines Bevollmächtigten/Beistands können einen Ausgleich zwischen den Rechten des Betroffenen und den Verfahrensprinzipien schaffen.
  • Die persönliche Anwesenheit in einer mündlichen Verhandlung bleibt für die korrekte Sachverhaltsermittlung von hoher Bedeutung.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit der Führung von Gerichtsprozessen via Internet-Chat eingeschränkt. Was zunächst abwegig klingt, kommt nicht so selten vor. Ich hatte selbst einmal einen Mandanten, der Autist war, jedoch gleichzeitig begnadeter Modder in GTA V. Das Gerichtsverfahren rund um eine Abmahnung durch den Take 2 war spannend und herausfordernd gleichzeitig. Der Grund lag auch in meinem Fall darin, dass der Mandant, trotz seiner enormen Intelligenz, nicht bereit war, mit dem Gericht zu sprechen. Er hätte jedoch keine Probleme gehabt, mit diesem beispielsweise über einen Chat zu unterhalten.

Im vorliegenden Fall des BVerfG, den das Gericht jedoch nicht zur Entscheidung angenommen hat, leidet der Beschwerdeführer am  Asperger-Syndrom. Aufgrund der Erkrankung begehrte er, über einen längeren Zeitraum von seinem heimischen Computer aus zu kommunizieren, statt bei der mündlichen Verhandlung unmittelbar anwesend zu sein. Dies lehnte das Landessozialgericht ab und bot dem Beschwerdeführer jedoch an, die mündliche Verhandlung durch Übersendung des schriftlichen Sachberichts vorab sowie durch Kommunikation im Gerichtssaal mittels Computer an seine Bedürfnisse anzupassen.

An dieser Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken. Das Begehren des Beschwerdeführers, die mündliche Verhandlung nach seinen Vorstellungen auszugestalten, wird von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG nicht getragen.

Gerichte haben das Verfahren stets nach pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG so zu führen, dass den gesundheitlichen Belangen der Verfahrensbeteiligen Rechnung getragen wird. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die durch eine mündliche Verhandlung geschaffene Transparenz und die Wahrung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes zur korrekten Ermittlung des Sachverhalts sind laut dem BVerfG rechtsstaatlich unerlässlich. Gemessen an diesen Maßstäben sah das Gericht keine zu beanstandende Ungleichbehandlung.  Die von dem Beschwerdeführer begehrte Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung würde sich zu den genannten Verfassungsprinzipien in Widerspruch setzen. Hingegen werden durch die mögliche Bestellung eines Bevollmächtigten beziehungsweise eines Beistands sowohl die Rechte des Beschwerdeführers als auch die dargestellten Prinzipien gewahrt und in einen schonenden Ausgleich gebracht.

So juristisch sauber, wie das Urteil scheinen mag, so wenig wird es der Realität gerecht. Mein Fall führte übrigens dazu, dass die Gegenseite, durch Vorwürfe, meinen Mandanten, übrigens ca. 130 Kilo, derart reizte, dass dieser unseren Tisch umwarf, zu den gegnerischen Anwälten rannte und diesen derart drohte, dass Justizwachangestellte den Mandanten abführen musste. Dies hatte nichts mit Gewaltbereitschaft zu tun, sondern mit dem Umstand, dass er sich, aufgrund seiner Krankheit, nicht verbal ausdrücken konnte.

Häufig gestellte Fragen

Hat das Bundesverfassungsgericht die Durchführung von Gerichtsprozessen via Internet-Chat grundsätzlich erlaubt?
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit der Führung von Gerichtsprozessen via Internet-Chat eingeschränkt. Es betonte die Wichtigkeit der Transparenz und des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bei mündlichen Verhandlungen.
Welche Rolle spielt der Unmittelbarkeitsgrundsatz bei mündlichen Verhandlungen?
Laut Bundesverfassungsgericht ist der Unmittelbarkeitsgrundsatz zusammen mit der Transparenz rechtsstaatlich unerlässlich für die korrekte Ermittlung des Sachverhalts in einer mündlichen Verhandlung.
Wie können Gerichte den gesundheitlichen Belangen von Verfahrensbeteiligten Rechnung tragen?
Gerichte müssen das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen so führen, dass gesundheitliche Belange berücksichtigt werden. Dies kann durch Anpassungen wie die vorherige Übersendung schriftlicher Sachberichte oder Kommunikation im Gerichtssaal mittels Computer geschehen. Die Bestellung eines Bevollmächtigten oder Beistands ist ebenfalls eine Möglichkeit.
Warum wurde dem Beschwerdeführer im vorliegenden Fall die Kommunikation von zu Hause aus via Chat verwehrt?
Das Bundesverfassungsgericht sah in der Ablehnung des Landessozialgerichts keine zu beanstandende Ungleichbehandlung. Die von dem Beschwerdeführer begehrte Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung hätte sich zu den Verfassungsprinzipien der Transparenz und des Unmittelbarkeitsgrundsatzes in Widerspruch gesetzt.