Digitaldienste Gesetz: Alle Infos zum DSA & DMA | IT-Medienrecht

Jetzt informieren: Das Digitaldienste Gesetz (DSA) und Digital Markets Act (DMA) treten in Kraft. Erfahren Sie, welche neuen Regeln für Online-Plattformen…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) sind neue EU-Gesetze zur Regulierung des digitalen Raums.
  • Das DSA schafft einheitliche Regeln für Vermittlungsdienste, Sorgfaltspflichten und die Entfernung illegaler Inhalte.
  • Der DMA zielt darauf ab, die Marktmacht großer Digitalkonzerne zu beschränken und fairen Wettbewerb zu fördern.
  • Beide Gesetze sollen ein sichereres und gerechteres Online-Umfeld in der EU gewährleisten.

Heute ist das Gesetz über digitale Dienste in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Der Digital Markets Act (DMA) wurde am 14. September 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Zum 1. November 2022 (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt) ist das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft getreten und gilt ab dem 2. Mai 2023.

Das Gesetz wird die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile von ihr aktualisieren. Es sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor und soll damit zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld und einem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste beitragen.

Dazu gehört auch, dass die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte künftig europaweit einheitlich ausgestaltet werden. Hinzu kommen zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen.

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) wiederum, ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne. Die EU-Kommission stellt darin einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen auf. Für zentrale Online-Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste gelten dann künftig strengere Regeln: So werden sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen.

Eine Zusammenfassung der Regelungen und Ziele gibt es direkt bei der EU unter diesem Link – allerdings in Englisch. Die deutsche Version findet man hier.

Häufig gestellte Fragen

Wann treten das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) in Kraft?
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) ist heute in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Der Digital Markets Act (DMA) ist zum 1. November 2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 2. Mai 2023.
Was sind die Hauptziele des Gesetzes über digitale Dienste (DSA)?
Das DSA zielt darauf ab, ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste zu gewährleisten. Es führt einheitliche Regeln für Sorgfaltspflichten und die Entfernung illegaler Inhalte ein.
Welche Auswirkungen hat der Digital Markets Act (DMA) auf große Digitalkonzerne?
Der DMA ergänzt das Wettbewerbsrecht, beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne und stellt einen Verhaltenskodex auf. Zentrale Online-Plattformen dürfen beispielsweise eigene Angebote im Ranking nicht mehr bevorzugen.