Influencer: Einfach jeden Post mit Werbung kennzeichnen?

Nach den aktuellen Urteilen rund um Influencer, die ich in diesem Beitrag einmal ein wenig zusammengefasst habe, erreichten mich ein paar Fragen und…

Das Wichtigste in Kürze

  • Pauschales Kennzeichnen aller Posts als Werbung ist rechtlich nicht empfehlenswert und kann Nutzer verwirren.
  • Die Kennzeichnung muss klar zwischen Werbung, privatem Inhalt und redaktioneller Berichterstattung unterscheiden.
  • Der Hashtag #ad allein kann unter Umständen als unzureichend angesehen werden.
  • Der Begriff "Dauerwerbesendung" aus dem Rundfunkrecht ist nicht auf Social Media übertragbar.
  • Trotz fehlender höchstrichterlicher Urteile besteht bei unklarer Kennzeichnung das Risiko von Abmahnungen.

Nach den aktuellen Urteilen rund um Influencer, die ich in diesem Beitrag einmal ein wenig zusammengefasst habe, erreichten mich ein paar Fragen und Anmerkungen, dass man dann doch schlicht einfach jeden Post als Werbung kennzeichnen würde und schon wäre man aus dem Schneider. Im Fernsehen gäbe es ja auch „Dauerwerbesendungen“.

Daher heute zum Thema einmal ein paar Ausführungen. Dabei muss man jedoch sagen, dass aktuell in dem Bereich nur Tendenzen in der Rechtsprechung zu erkennen sind. Ausführungen sind daher schwer und Entscheidungen des Bundesgerichtshof gibt es auch nicht.

Insgesamt kann man von dem durchgängigen und vollkommen unreflektierten Taggen nur abraten, wenn man juristisch eher auf der sicheren Seite sein will.

Auch der Verweis auf den Begriff „Dauerwerbesendung“ ist nicht zielführend. Insbesondere darf dies nicht mit Fernsehsendungen verwechselt werden, in denen der Begriff „ironisch“ verwendet wurde. Der Terminus stammt aus den Rundfunkrecht und ist nach den „Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen“ (mehr Informationen dazu in diesem Post) nämlich Fernsehsendungen mit einer Länge von mindestens 90 Sekunden, deren wesentlicher Bestandteil das Bewerben von Produkten ist, deren Präsentation aber redaktionell gestaltet ist. Das ist nicht ohne Weiteres auf Instagram- oder Twitter-Posts anwendbar.

Häufig gestellte Fragen

Sollten Influencer jeden Post pauschal als Werbung kennzeichnen?
Nein, der Artikel rät von einem durchgängigen und unreflektierten Taggen ab. Eine solche Praxis kann Nutzer verwirren und die Unterscheidung zwischen tatsächlicher Werbung, privatem Inhalt und redaktioneller Berichterstattung erschweren, was dem eigentlichen Zweck der Kennzeichnungspflicht widerspricht.
Reicht der Hashtag #ad aus, um Werbung zu kennzeichnen?
Das Landgericht Heilbronn hat entschieden, dass der Hashtag #ad eventuell nicht ausreicht. Es muss klar ersichtlich sein, welche Teile eines Posts Werbung sind und wie diese konkret aussieht. Eine pauschale Kennzeichnung ohne weitere Spezifizierung kann als unzureichend angesehen werden.
Was bedeutet der Begriff "Dauerwerbesendung" im rechtlichen Kontext und ist er auf Social Media anwendbar?
Der Terminus "Dauerwerbesendung" stammt aus dem Rundfunkrecht und bezeichnet Fernsehsendungen von mindestens 90 Sekunden Länge, deren wesentlicher Bestandteil die Bewerbung von Produkten ist, aber redaktionell gestaltet sind. Er ist nicht ohne Weiteres auf Instagram- oder Twitter-Posts anwendbar und sollte nicht mit ironischer Verwendung verwechselt werden.
Warum ist die klare Abgrenzung von Werbeinhalten wichtig?
Eine klare Abgrenzung ist entscheidend, um rechtliche Risiken wie Abmahnungen zu vermeiden. Sie hilft Nutzern, zwischen tatsächlicher Werbung, privaten Äußerungen und redaktioneller Berichterstattung zu unterscheiden, was den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht und Transparenz schafft.