Das Wichtigste in Kürze
- Der Deutsche Kulturrat fordert eine dringende Klärung und Regulierung des Urheberrechts im Kontext generativer KI.
- KI-generierte Inhalte sind ohne menschliche kreative Leistung nicht urheberrechtlich geschützt.
- Es werden Transparenzpflichten für KI-Entwickler und Kennzeichnungspflichten für KI-Erzeugnisse gefordert.
- Die Bundesregierung soll bestehende Schrankenregelungen prüfen und die Rechteinhaber bei der Nutzung von § 44b Abs. 3 UrhG unterstützen.
- Ziel ist es, die menschliche Autorschaft zu stärken und die Leistungsschutzrechte in der Kreativwirtschaft zu wahren.
Stellungnahme des Deutschen Kulturrats zu Urheberrecht und generativer Künstlicher Intelligenz
Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen auf nationaler und internationaler Ebene. Der Kulturrat setzt sich für die Förderung der Kultur und der Künste ein und nimmt zu wichtigen kulturpolitischen Fragen Stellung.
Heute hat der Deutsche Kulturrat eine umfassende Stellungnahme zum Thema Urheberrecht und generative Künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Darin werden die Herausforderungen und Fragen, die sich durch die Nutzung von KI ergeben, ausführlich diskutiert. Das Ergebnis passt weitestgehend zu den Informationen und Ausführungen, die ich selbst in meinen anderen Blogposts veröffentlicht habe.
Zentrale Fragen zur generativen KI und zum Urheberrecht
In seiner Stellungnahme beleuchtet der Deutsche Kulturrat zahlreiche urheberrechtliche Aspekte im Kontext generativer KI. Dabei stehen grundlegende Fragen im Mittelpunkt:
- Welche Konsequenzen ergeben sich für die tägliche Arbeit und die angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern?
- Was bedeuten die neuen Entwicklungen für die Lizenzierungspraxis sowie für die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt?
- Wie kann verhindert werden, dass die Verlässlichkeit von Informationen durch KI vollständig in Frage gestellt wird?
- Wer haftet für etwaige Rechtsverletzungen und Schäden, die durch KI ausgelöst werden? Für Haftungsfragen im KI-Kontext finden Sie hier weiterführende Informationen.
- Welche Bedeutung hat es, dass KI-Systeme vorrangig von wenigen großen IT-Giganten mit enormen Ressourcen entwickelt werden?
- Generell: Wie weit soll sich der Mensch bei bisher originär menschlichen Leistungen auf Erzeugnisse von Maschinen verlassen?
Der Kulturrat begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission, harmonisierte Vorschriften für Künstliche Intelligenz zu etablieren. Er betont die Notwendigkeit, die aktuellen Entwicklungen von KI in das anstehende Trilog-Verfahren von Parlament, Rat und Kommission einzubeziehen. Diesbezüglich sind die Regelungen des EU AI Act von besonderer Relevanz.
Die Stellungnahme konzentriert sich auf zwei zentrale Aspekte des KI-Einsatzes:
- die geschützten Werke, die für das Training von KI genutzt werden („Input“) und
- die Erzeugnisse, die von KI generiert werden („Output“).
Der „Input“: Trainingsdaten für KI-Systeme
- Prüfung, ob bestehende Schrankenregelungen für Text- und Data Mining ausreichend sind.
- Sicherstellung der Nutzung der Vorbehaltsmöglichkeit des § 44b Abs. 3 UrhG für Rechtsinhaber.
- Schaffung sinnvoller Transparenzpflichten für Entwickler von KI-Systemen.
Der „Output“: Von KI generierte Werke
- Urheberrechtlich geschützte Werke können ausschließlich durch Menschen geschaffen werden.
- Von KI erzeugte Produkte sind nicht als Werke im Sinne des § 2 UrhG anzusehen.
- Ein KI-Erzeugnis kann als Ausgangspunkt für menschliche kreative Leistungen dienen, die dann urheberrechtlich geschützt sein können.
- Prüfung von Kennzeichnungspflichten für Verwender von KI-Erzeugnissen.
- Klärung der einschlägigen Haftungsfragen im Zusammenhang mit KI-Anwendungen.
Der Kulturrat fordert die Bundesregierung weiterhin auf, Kennzeichnungspflichten für Verwender von KI-Erzeugnissen zu prüfen. Zudem sollten die einschlägigen Haftungsfragen im Zusammenhang mit KI-Anwendungen geklärt werden. Informationen zur rechtssicheren Veröffentlichung von KI-Bildern und Kennzeichnungspflichten bieten einen ersten Einblick in diese Thematik.
Abschließend betont der Kulturrat, dass der Einsatz von KI auch Chancen für Urheberinnen und Urheber sowie die gesamte Kreativwirtschaft bietet. Dennoch bedarf es dringend einer Klärung der offenen Fragen und einer schnellen Regulierung durch den Gesetzgeber.
Fazit
Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu KI und Urheberrecht ist ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Debatte über die Auswirkungen von KI auf Kultur und Kreativwirtschaft. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, urheberrechtliche Fragen gründlich zu prüfen und geeignete Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen. Ziel muss es stets sein, die menschliche Autorschaft zu stärken und die bestehenden Leistungsschutzrechte von Produzenten zu wahren.