Werbung Newsletter Trennung LG Berlin | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie das LG Berlin die Trennung von Werbung und Inhalten in Newslettern regelt. Schützen Sie sich vor Abmahnungen – alle Infos zur Werbung…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das LG Berlin hat das Trennungsgebot für Newsletter bestätigt.
  • Werbliche Inhalte müssen klar und deutlich als solche gekennzeichnet werden.
  • Nahezu identische Teaser für redaktionelle und werbliche Beiträge sind unzulässig, wenn die Kennzeichnung fehlt.
  • Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit der Transparenz in der Online-Werbung.

Es überrascht immer wieder, auf Urteile zu stoßen, die, basierend auf eigentlichen klar formulierten Gesetzen und einschlägiger Rechtsprechung, durch die Parteien provoziert werden.

So hat das Landgericht Berlin (WRP 2022, 1437-1440 (Urteil vom 28.06.2022, 102 O 61/22)) vor kurzem entschieden.

Werden in dem Newsletter einer Computerzeitschrift redaktionelle und werbliche Beiträge mit nahezu identisch gestalteten „Teasern“ angekündigt (jeweils mit einer Überschrift, einem Bild, einem kurzen Text und einem farblich hervorgehobenen Button mit der Aufschrift „Weiterlesen“) erfordert das Trennungsgebot einen deutlich ins Auge fallenden Hinweis auf den kommerziellen Charakter der Werbebeiträge. …

Was bei Influencern lange vermutet wurde (siehe die zahlreichen Blogbeiträge hier auf der Seite) und auch ansonsten in Druckschriften kaum bestritten wird, ergibt sich qua Sinnzusammenhang eigentlich auch für Newsletter. Aber das Landgericht Berlin bestätigte trotzdem diese nicht allzu überraschende Rechtsauffassung.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in dem Urteil des LG Berlin?
Das Landgericht Berlin entschied über die Notwendigkeit einer klaren Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten in Newslettern. Konkret ging es um einen Newsletter einer Computerzeitschrift, in dem werbliche und redaktionelle Beiträge mit nahezu identisch gestalteten Teasern angekündigt wurden.
Was bedeutet das Trennungsgebot für Newsletter?
Das Trennungsgebot erfordert, dass werbliche Beiträge in Newslettern deutlich und für den Empfänger sofort erkennbar als kommerzieller Inhalt gekennzeichnet werden. Dies soll verhindern, dass Werbung fälschlicherweise für redaktionellen Inhalt gehalten wird.
Welche Gestaltungselemente wurden im Newsletter beanstandet?
Beanstandet wurden Teaser, die jeweils eine Überschrift, ein Bild, einen kurzen Text und einen farblich hervorgehobenen Button mit der Aufschrift „Weiterlesen“ enthielten. Da diese für redaktionelle und werbliche Inhalte nahezu identisch gestaltet waren, fehlte eine ausreichende Kennzeichnung des kommerziellen Charakters.