Das Wichtigste in Kürze
- Das LG Stralsund verurteilte einen Täter zur Zahlung von 4.000 € Geldentschädigung wegen unerwünschter pornografischer Nachrichten (Sexting, Dickpics, Masturbationsvideo).
- Digitale sexuelle Belästigung kann erhebliche zivilrechtliche, strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen für Täter haben.
- Das Urteil stärkt den Schutz von Personen im digitalen Raum und sendet ein klares Signal gegen solche Übergriffe.
Landgericht Stralsund: Hoher Schadensersatz wegen unerwünschter pornografischer Nachrichten
Das Landgericht Stralsund hat mit Urteil vom 06.06.2024 eine wichtige Entscheidung zu den zivilrechtlichen Folgen des ungefragten Versands von Textnachrichten mit pornografischem Inhalt, Fotos eines männlichen Glieds sowie eines Masturbationsvideos getroffen. Dieses Urteil unterstreicht die ernsthaften Konsequenzen solcher digitaler Belästigungen.
Die Klägerin ist einer breiten Öffentlichkeit durch ihre Auftritte in einer Fernsehserie und ihre Präsenz auf verschiedenen Social-Media-Plattformen bekannt.
Der Fall: Digitale Belästigung einer Social-Media-Persönlichkeit
- Drei Textnachrichten mit den Wortlauten „Fick mich bby“, „Press dein arsch an mein Schwanz“ und „Zwischen deinen titten Spritzen“.
- Fünf Fotos eines entblößten Penis in verschiedenen Erektionsstadien.
- Ein Masturbationsvideo des Beklagten, kombiniert mit Bildern der Klägerin.
Details der Übergriffe
Zwei Monate nach diesen Textnachrichten schickte der Beklagte der Klägerin fünf Fotos. Diese zeigten einen entblößten Penis in verschiedenen Erektionsstadien. Wiederum zwei Monate später übersandte der Beklagte ein Video von etwas mehr als einer Minute Dauer. Dieses bestand aus einer Collage von Bildnissen der Klägerin, eigenen Penisfotos und einem Masturbationsvideo des Beklagten selbst. Zu keinem Zeitpunkt bestand ein persönlicher Kontakt zwischen Klägerin und Beklagtem.
Weitreichende rechtliche Konsequenzen für den Täter
Die Klägerin reichte Klage ein und forderte eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 €. Das Landgericht Stralsund sprach ihr daraufhin einen Betrag von 4.000,00 € zu. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Strafrechtliche und präventive Maßnahmen
- Ein rechtskräftiger Strafbefehl über 2.400,00 € durch das Amtsgericht Stralsund.
- Ein gerichtliches Verbot des Verhaltens unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Finanzielle Belastung des Beklagten
Als direkte Folge dieser Urteile muss der Beklagte auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Klägerin für die jeweiligen Verfahren tragen. Dieses weitreichende und gesellschaftlich relevante Verhalten kostete den Beklagten (nach derzeitigem Stand) somit mehr als 12.500,00 €.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Stralsund sendet ein klares Signal gegen digitale sexuelle Belästigung. Es zeigt, dass unerwünschte pornografische Nachrichten und ähnliche Handlungen nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche zivilrechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Täter haben können. Dieses Urteil stärkt den Schutz von Personen im digitalen Raum.