Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?

Das Landgericht Koblenz hat ein Urteil zu der Vermittlung von Lotto und ähnlichen Diensten in Deutschland gefällt. Wenn für eine solche Vermittlung keine…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das LG Koblenz hat entschieden, dass Glücksspielanbieter ohne deutsche Genehmigung sich nicht auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen können.
  • Diese Rechtsprechung betrifft alle Dienste unter § 4 Abs. 4 GlüStV, die nicht in Deutschland zugelassen sind, inklusive Casinos und potenziell Sportwetten.
  • Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit dient dem Jugendschutz und der Bekämpfung von Spielsucht und Kriminalität.
  • Anbietern ohne Lizenz drohen Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie Klagen von Wettbewerbern.

Das Landgericht Koblenz bejahte auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte, weswegen in Zukunft weitere Klagen von in Deutschland registrierten Anbietern gegen ausländische Wettbewerber möglich sein werden.

Für Anbieter dieser Dienste stehe ich für eine Beratung zur Verfügung. Es wird das eigene Geschäftsmodell, die Gesellschafterstruktur und die Genehmigungen zu prüfen sein. Anbietern könnten ansonsten schnell in das Visier derjenigen geraten, die sich den härteren Anforderungen einer Zulassung in Deutschland gestellt haben, im Wege einer einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen werden und durch Schadensersatz in Form des sogenannten Verletzer-Gewinnes massiv in Gefahr geraten.

Häufig gestellte Fragen

Was besagt das Urteil des Landgerichts Koblenz zur Lottovermittlung?
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Anbieter von Lotto und ähnlichen Diensten ohne deutsche Genehmigung sich nicht auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen können. Das Angebot stellt ein unerlaubtes Glücksspiel nach deutschem Recht dar.
Warum können sich Anbieter nicht mehr auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen?
Das Gericht folgte einer neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Diese besagt, dass die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn hochrangige Gemeinwohlziele wie Jugendschutz und die Bekämpfung von Spielsucht und Begleitkriminalität dies erfordern.
Welche Arten von Glücksspielen sind von dieser Rechtsprechung betroffen?
Betroffen sind alle Dienste, die unter § 4 Abs. 4 GlüStV fallen und nicht in Deutschland registriert und zugelassen sind, insbesondere Casinos. Auch Sportwetten, Esport-Wetten und Skin-Gambling könnten betroffen sein, da die Tendenz hier zum Glücksspiel geht.
Welche Konsequenzen drohen Anbietern ohne deutsche Genehmigung?
Anbietern drohen Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Sie könnten durch einstweilige Verfügungen in Anspruch genommen werden und durch Schadensersatz in Form des sogenannten Verletzer-Gewinnes massiv in Gefahr geraten.