Das Wichtigste in Kürze
- Das LG Koblenz hat entschieden, dass Glücksspielanbieter ohne deutsche Genehmigung sich nicht auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen können.
- Diese Rechtsprechung betrifft alle Dienste unter § 4 Abs. 4 GlüStV, die nicht in Deutschland zugelassen sind, inklusive Casinos und potenziell Sportwetten.
- Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit dient dem Jugendschutz und der Bekämpfung von Spielsucht und Kriminalität.
- Anbietern ohne Lizenz drohen Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie Klagen von Wettbewerbern.
- Jugendschutz
- Bekämpfung der Spielsucht
- Bekämpfung der Begleitkriminalität
- Malta
- Gibraltar
- Zypern
Das Landgericht Koblenz bejahte auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte, weswegen in Zukunft weitere Klagen von in Deutschland registrierten Anbietern gegen ausländische Wettbewerber möglich sein werden.
- Sportwetten
- Esport-Wetten
- Skin-Gambling
Für Anbieter dieser Dienste stehe ich für eine Beratung zur Verfügung. Es wird das eigene Geschäftsmodell, die Gesellschafterstruktur und die Genehmigungen zu prüfen sein. Anbietern könnten ansonsten schnell in das Visier derjenigen geraten, die sich den härteren Anforderungen einer Zulassung in Deutschland gestellt haben, im Wege einer einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen werden und durch Schadensersatz in Form des sogenannten Verletzer-Gewinnes massiv in Gefahr geraten.