Das Wichtigste in Kürze
- Italien hat ein neues staatliches Klassifizierungssystem für Videospiele (AGCOM) eingeführt, das seit 2019 gilt.
- Das AGCOM-System ist eine Alternative zum PEGI-System; bestehende PEGI-Ratings werden in der Regel anerkannt.
- Dienstleister, die Videospiele anbieten, tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Vorschriften.
- Die Zertifizierung erfolgt durch Selbstbewertung der Inhalte, wobei AGCOM die Richtigkeit überprüfen kann.
- Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder zwischen 25.000 und 350.000 Euro.
- Ein wesentlicher Unterschied zu PEGI ist die zusätzliche Altersklasse 4-6 Jahre im AGCOM-System.
Italien führt neues Klassifizierungssystem für Videospiele ein: Das müssen Anbieter wissen
Dieser Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und nach Absprache von uns hier auf dem Blog in Deutsch veröffentlicht.
Italien hat kürzlich sein erstes staatliches System zur Altersfreigabe und Klassifizierung von Inhalten, insbesondere für Videospiele, veröffentlicht. Am 12. April 2019 publizierte die italienische Regulierungsbehörde für Kommunikation (AGCOM) neue Verordnungen. Diese umfassen sowohl audiovisuelle Werke für den Online-Vertrieb als auch Videospiele.
Die Verordnungen traten am 13. April 2019 in Kraft. Sie legen den allgemeinen Rahmen des neuen Klassifizierungssystems fest. AGCOM ist beauftragt, weitere maßgeschneiderte Richtlinien für praktische, operative und andere wichtige Details zu regeln.
Am 1. August 2019 veröffentlichte AGCOM diese Leitlinien. Diese klären erfreulicherweise einige unklare Punkte im Text der Verordnungen und liefern notwendige operative Anweisungen für die Einhaltung und Durchsetzung.
Die Richtlinien sind seit dem 2. August 2019 gültig. Unternehmen haben jedoch bis zum 30. Oktober 2019 Zeit, um die neuen Regeln und das Klassifizierungssystem umzusetzen. Dies entspricht einer Frist von 90 Tagen ab Veröffentlichung der Leitlinien.
Geltungsbereich des neuen italienischen Klassifizierungssystems für Videospiele
Das neue Klassifizierungssystem gilt für Videospiele. Diese sind definiert als „Multimedia-Werke mit Spielecharakter, die über jedes Kommunikationsmedium zur Verfügung gestellt werden, das ihr Funktionieren ermöglicht“. Es umfasst auch Videospielinhalte.
Die Vorschriften und Richtlinien schweigen sich bisher jedoch über den geografischen Geltungsbereich des Systems aus. Nach Meinung unseres Kooperationspartners Andrea Rizzi sollte es für Videospiele gelten, die offline in Italien vertrieben oder den in Italien ansässigen Verbrauchern online zur Verfügung gestellt werden. Unser Kooperationspartner hofft, dass AGCOM diesen Punkt bald präzise klären wird.
Der rechtliche Rahmen für digitale Inhalte und Games entwickelt sich stetig weiter und betrifft zahlreiche Aspekte, von der Altersfreigabe bis hin zu Vertriebsmodellen. Die Definition von Multimedia-Werken und geistigem Eigentum ist dabei von zentraler Bedeutung, um die Anwendung solcher Systeme zu verstehen. Was genau eine IP in der Games-, Musik- und Film-Industrie bedeutet, ist für die Einordnung ebenfalls entscheidend.Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich?
Die Vorschriften besagen eindeutig, dass in erster Linie die Dienstleister für die Einhaltung der neuen Regeln und des Klassifizierungssystems verantwortlich sind. Hierbei handelt es sich um diejenigen, die der Öffentlichkeit Videospiele und Videospielinhalte zur Verfügung stellen.
Insbesondere werden in den Verordnungen „Online-Dienstleister“ (Bereitstellung von Videospielinhalten) definiert als:
- Dienstanbieter, die die redaktionelle Verantwortung für die Plattform tragen, auf der die Inhalte bereitgestellt werden, und
- Hosting-Anbieter im Sinne der E-Commerce-Richtlinie (d.h. der Richtlinie 2000/31/EG).
Was die Frage der Verantwortlichkeit betrifft, so ermöglichen die Leitlinien ein hohes Maß an Flexibilität. Die Parteien, also Inhaltsanbieter einerseits und Plattformen andererseits, können vertraglich vereinbaren, wer die Verantwortung gemäß den neuen Regeln trägt. Die Verantwortlichkeiten von Online-Dienstanbietern und Plattformbetreibern sind im digitalen Raum ein wiederkehrendes Thema.
Dies dürfte bedeuten, dass AGCOM die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigen muss, um den tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln. AGCOM kann sich somit nicht pauschal auf die gemeinsame und mehrfache Verantwortung sowohl des Inhaltsanbieters als auch der Plattform berufen.
Das neue System im Vergleich zu PEGI
Die Leitlinien haben bestätigt, wenn auch mit einem Wortlaut, der Unsicherheiten mit sich bringt, dass das neue AGCOM-Bewertungssystem nicht zusätzlich zum PEGI-Bewertungssystem, sondern lediglich eine Alternative dazu ist. Dies bedeutet, dass Videospiele und Videospielinhalte, die auf dem italienischen Markt angeboten werden, entweder mit PEGI oder mit dem neuen AGCOM-System übereinstimmen müssen.
Das neue AGCOM-Klassifizierungssystem wird somit nur relevant, wenn ein Videospiel, das für den Vertrieb in Italien bestimmt ist, kein PEGI-Rating besitzt.
Dazu die Leitlinien:
- Videospiele, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften (d.h. am 13. April 2019) bereits ein PEGI-Rating erhalten oder beantragt haben, gelten als konform mit den neuen Vorschriften. Sie können wie gewohnt auf dem italienischen Markt legal vertrieben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie bereits in Italien vermarktet werden oder erst nach Inkrafttreten der Vorschriften in den italienischen Markt gebracht werden.
- Videospiele, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen noch nicht in den PEGI-Klassifizierungsprozess eingetreten sind, sollten mit Wirkung zum 30. Oktober 2019 die angemessene Alterseinstufung anzeigen. Diese basiert auf der den Leitlinien beigefügten Tabelle, die sowohl (und nur) die PEGI- als auch die italienischen/AGCOM-Altersgruppen und Inhaltsdeskriptoren enthält.
Unser Kooperationspartner weist jedoch darauf hin, dass der Wortlaut der Leitlinien noch etwas unklar ist. Es bleibt offen, wie die neuen Regeln auf Videospiele anzuwenden sind, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen noch nicht am PEGI-Klassifizierungsprozess teilgenommen haben. In Anbetracht des Grundsatzes der Gleichwertigkeit zwischen PEGI und AGCOM-Bewertungssystemen, wie in Artikel 11.2 der Vorschriften dargelegt und in Abschnitt 2 der Leitlinien zum Ausdruck gebracht, sollte es seiner Meinung nach jedoch keinen Zweifel daran geben, dass ein Videospiel legal auf dem italienischen Markt vertrieben werden darf, sofern es eine PEGI-Bewertung hat (unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung oder Erteilung) oder alternativ die AGCOM-Bewertung anzeigt.
Der italienische Zertifizierungsprozess im AGCOM-System
Das italienische Klassifizierungssystem für Videospiele basiert auf dem Konzept der Selbstzertifizierung. Die Parteien, die die Last und Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften tragen, müssen Art und Inhalt bewerten. Sie legen die geeignete Alterseinstufung basierend auf den Angaben in der Tabelle im Anhang der AGCOM-Richtlinien und den für jede der italienischen/AGCOM-Altersgruppen geltenden Beschränkungen fest.
AGCOM ist berechtigt, im Rahmen ihrer Überwachungs- und Durchsetzungsaktivitäten die verantwortliche Partei aufzufordern, Informationen und zugehörige Unterlagen vorzulegen. Dies ermöglicht AGCOM die Überprüfung der Richtigkeit der vorgenommenen Alterseinstufung.
Diese Informationen und Unterlagen sollten Folgendes umfassen:
- Den Titel des Videospiels, die der Öffentlichkeit zugängliche Version der Software und alle anderen Informationen, die es ermöglichen, die beteiligten Parteien zu identifizieren. Dazu gehören auch Angaben zur Überprüfung des Falles durch AGCOM (z.B. Informationen über den Entwickler, den Herausgeber, die Plattform, das Veröffentlichungsdatum).
- Die Angabe aller kritischen Inhalte, auf die sich die Alterseinstufung stützt (z.B. schlechte Sprache, Diskriminierung und Hassreden, Drogen, Angst, Glücksspiel, Sex, Gewalt sowie In-App-Käufe).
- Inhaltsmaterial (Bilder und/oder Videomaterial) zur Erläuterung und Unterstützung der von der Partei vorgenommenen Alterseinstufung.
Grundlegende Unterschiede zwischen AGCOM und PEGI
Die beiden Systeme weisen signifikante Ähnlichkeiten auf. Zum Beispiel sind die Kriterien zur Bestimmung der für ein Spiel geeigneten Altersklasse und die zu verwendenden relevanten Deskriptoren nahezu identisch. Der Schutz von Spielern und die Regulierung spezifischer Spielelemente sind auch in anderen Ländern ein wichtiges Thema.
Der Hauptunterschied zwischen den Systemen besteht darin, dass das italienische System eine zusätzliche Altersklasse für Kinder zwischen 4 und 6 Jahren beinhaltet. Diese Altersklasse existiert bei PEGI nicht. Ansonsten sind die Altersklassen, Piktogrammfarben und Inhaltsbeschreibungen mit PEGI identisch.
Diese Klasse wurde – soweit unser Kooperationspartner beurteilen kann – gegen die Empfehlung von PEGI/ISFE und der italienischen Publisher and Developer Association (AESVI) hinzugefügt. Ziel war es, den Schutz der jüngsten Spieler zu erhöhen, da Computerspiele eine deutlich höhere Interaktivität aufweisen.
Auch die von AGCOM in den Leitlinien gegebenen praktischen/operativen Anweisungen bestätigen, dass das AGCOM-System im Wesentlichen auf das PEGI-System ausgerichtet ist. Diese Leitlinien befassen sich damit, wo und wie die Piktogramme und Deskriptoren bei physischen und digitalen Produkten angezeigt werden sollen, was natürlich auch E-Sports sowie die Werbung und den Online-Vertrieb betrifft.
Insbesondere gilt:
- Wann immer das Videospiel nach PEGI bewertet wird, sollte die Einhaltung der neuesten Version des PEGI-Verhaltenskodex in Bezug auf Kennzeichnung, Werbung und Verkaufsförderung für die Einhaltung der neuen italienischen Vorschriften ausreichen.
- Wann immer das Videospiel nach dem italienischen/AGCOM-Klassifizierungssystem bewertet wird, stellen die Leitlinien klar, dass in Bezug auf die Kennzeichnung einige spezifische – aber nicht besonders belastende – Kennzeichnungsvorschriften (z.B. spezifische Piktogrammgröße) eingehalten werden sollten. Diese ähneln denen, die bereits für PEGI gelten. In Bezug auf Werbung und Verkaufsförderung wird auf die relevanten Abschnitte des jüngsten Verhaltenskodex der PEGI verwiesen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Drohen Bußgelder?
Im Falle einer Nichteinhaltung kann AGCOM den Verletzer innerhalb von 10 Tagen benachrichtigen. Der Betroffene hat dann die Möglichkeit, sich zur Verteidigung zu äußern. Anschließend entscheidet AGCOM, ob eine oder mehrere Bußgelder in Höhe von 25.000 bis 350.000 Euro verhängt werden sollen. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung solcher Vorschriften und die potenziell hohen rechtlichen Folgen und Bußgelder bei Nichteinhaltung.
Fazit
Das neue italienische Klassifizierungssystem für Videospiele stellt einen wichtigen Schritt zur Regulierung digitaler Inhalte dar. Während es Ähnlichkeiten mit dem etablierten PEGI-System aufweist, bringt es spezifische Anforderungen und Verantwortlichkeiten für Online-Dienstleister mit sich. Unternehmen, die auf dem italienischen Markt agieren, sollten die neuen Vorgaben genau prüfen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.