Affiliate-Links Kenntlichmachung: OLG Köln Urteil | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie Affiliate-Links laut OLG Köln korrekt gekennzeichnet werden müssen. Schützen Sie sich vor Abmahnungen – alle Pflichten & Details zum…

Das Wichtigste in Kürze

  • Affiliate-Links müssen auf Webseiten klar und deutlich als kommerziell gekennzeichnet werden.
  • Ein allgemeines Hinweisbanner oder Einkaufswagen-Symbole reichen für eine ausreichende Kennzeichnung oft nicht aus.
  • Der Maßstab für die Erkennbarkeit ist der durchschnittlich informierte und aufmerksame Verbraucher.
  • Das Anklicken eines Affiliate-Links gilt als geschäftliche Handlung.
  • Transparenz über kommerzielle Interessen ist entscheidend für die informierte Entscheidungsfindung der Verbraucher.

Diese Tendenz bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Köln. Ein Webseiten-Betreiber muss die Platzierung von Affiliate-Links hinreichend deutlich und klar kenntlich machen (OLG Köln, Beschl. v. 16.12.2020 – Az.: 6 W 102/20).

Im vorliegenden Fall drehte sich das Problem um ein redaktionelles Technik- und Verbraucherportal, das Umsätze auch durch das Setzen von Affiliate-Links generierte.

Ein einem dieser Artikel wurde über die Ergebnisse eines Matratzen-Tests der Stiftung Warentest berichtet und dabei auch Affiliates verlinkt, ohne dies deutlich erkennbar zu machen.

Das Portal verwies darauf, dass vor jedem Artikel ein Hinweisbanner platziert sei, der über die Affiliate-Vergütung informiere und dass vor jedem Link ein grafisches Einkaufswagen-Symbol positioniert sei.

Diese Argumentation überzeugte das OLG jedoch nicht.

Ein Nichtkenntlichmachen des kommerziellen Zwecks liege vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass der Verbraucher ihren kommerziellen Zweck nicht klar und eindeutig erkennen kann. Maßstab sei insoweit die Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks für einen durchschnittlich informierten, verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher.  Der kommerzielle Charakter von Affiliate-Links in einem Beitrag sei jedoch nicht hinreichend kenntlich gemacht, wenn die Erläuterung der Links in Form von Einkaufswagen-Symbolen oberhalb der Überschrift des Beitrags in einem optisch abgetrennten Bereich erfolge.

Auch interessant die folgende Prämisse des Gerichts.

Das Lesen eines (redaktionellen) Beitrags und die Entscheidung, durch Anklicken eines Affiliate-Links den Online-Shop des (verlinkten) jeweiligen Händlers (Advertisers) aufzurufen, stellt eine geschäftliche Handlung dar, denn das Aufrufen des Online-Shops entspricht im Bereich des Online-Handels dem Betreten eines Geschäfts. Die Nichtkenntlichmachung von Vergütungsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem Setzen der Affiliate-Links ist geeignet, den Verbraucher in dieser geschäftlichen Entscheidung zu beeinflussen; bereits das Bestehen solcher Vereinbarungen ist eine für den Verbraucher relevante Information. Nur in Kenntnis des kommerziellen Interesses an der Vorstellung bestimmter Produkte in dem betreffenden Beitrag kann der Verbraucher eine informierte Entscheidung darüber treffen, ob er den Angaben im Beitrag vertraut oder ob er andere oder weitere Informationsquellen heranziehen möchte.

Häufig gestellte Fragen

Was besagt das Urteil des OLG Köln zur Kenntlichmachung von Affiliate-Links?
Das OLG Köln hat entschieden, dass Webseiten-Betreiber die Platzierung von Affiliate-Links hinreichend deutlich und klar kenntlich machen müssen, damit der kommerzielle Zweck für den Verbraucher eindeutig erkennbar ist.
Warum reichten die Kennzeichnungsmethoden des Portals im vorliegenden Fall nicht aus?
Das OLG Köln befand, dass ein Hinweisbanner vor jedem Artikel und ein grafisches Einkaufswagen-Symbol vor jedem Link nicht ausreichten, da der kommerzielle Charakter der Links in einem optisch abgetrennten Bereich oberhalb der Überschrift platziert war und somit nicht hinreichend deutlich war.
Welcher Maßstab gilt für die Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks von Affiliate-Links?
Maßstab ist die Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks für einen durchschnittlich informierten, verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher.
Warum ist die Kenntlichmachung von Vergütungsvereinbarungen bei Affiliate-Links wichtig für Verbraucher?
Die Nichtkenntlichmachung kann den Verbraucher in seiner geschäftlichen Entscheidung beeinflussen. Nur mit Kenntnis des kommerziellen Interesses kann der Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen, ob er den Angaben im Beitrag vertraut oder weitere Informationsquellen heranzieht.