Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung

Aktuell scheint es wohl wieder eine neue Runde von Abmahnungen zu geben, wenn im Falle von Online-Händlern, in den AGB, nicht auf die gesetzliche…

Das Wichtigste in Kürze

  • Online-Händler erhalten Abmahnungen wegen fehlendem Hinweis auf gesetzliche Mängelgewährleistungsrechte in den AGB.
  • Die Informationspflicht basiert auf § 312 d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB.
  • Der IDO Interessenverband ist der bekannte Abmahner in diesen Fällen.
  • Weitere Abmahngründe des IDO umfassen Formulierungen wie „Versicherter Versand“ und „Alle Angebote sind freibleibend.“.

Aktuell scheint es wohl wieder eine neue Runde von Abmahnungen zu geben, wenn im Falle von Online-Händlern, in den AGB, nicht auf die gesetzliche Mängelgewährleistungsrechte von Verbrauchern hingewiesen wird.

Juristisch handelt es sich dabei um die fehlende Erfüllung von vorvertraglichen Informationspflichten nach § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB, wonach, neben zahlreichen weiteren Aufklärungspflichten, ein Händler den Verbraucher darüber informieren muss, dass in Bezug auf Waren ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht bestehe.

Obwohl diese Aufklärungspflicht eigentlich ein alter Hut ist, gestern Abmahnungen zu diesem Thema immer wieder durch die juristische Landschaft.

Aktuelle ist der Betrieb von Onlineshops wirklich ein Haifischbecken 😉

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es bei den aktuellen Abmahnungen für Online-Händler?
Online-Händler werden aktuell abgemahnt, wenn sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht explizit auf die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte von Verbrauchern hinweisen. Dies wird als Nichterfüllung vorvertraglicher Informationspflichten angesehen.
Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Informationspflicht zur Mängelgewährleistung relevant?
Die rechtlichen Grundlagen für diese Informationspflichten finden sich in § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB. Diese Paragraphen schreiben vor, dass Händler Verbraucher über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht informieren müssen.
Welcher Verband ist aktuell für diese Abmahnungen bekannt?
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist der Verband, der aktuell wiederholt Abmahnungen zu diesem Thema ausspricht und bereits für ähnliche Aktionen bekannt ist.
Welche weiteren Abmahngründe werden vom IDO Interessenverband genannt?
Neben dem Hinweis auf Mängelgewährleistung mahnt der IDO Interessenverband auch andere Punkte ab, wie den Hinweis auf „Versicherter Versand“, die Verwendung von „Alle Angebote sind freibleibend.“ bei Ebay-Sofortverkäufen, den fehlenden Hinweis auf die Speichermöglichkeit von AGB und die Formulierung „In der Regel“ bei Lieferfristen.