Das Wichtigste in Kürze
- Der BFH hat entschieden, dass Turnierbridge auch ohne Anerkennung als Sport nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO steuerbegünstigt sein kann, indem er die Generalklausel des § 52 Abs. 1 AO und den Vergleich mit Schach nutzte.
- Diese Entscheidung könnte einen Weg aufzeigen, wie Esport ebenfalls eine Gemeinnützigkeit erlangen könnte, selbst wenn er nicht formell als Sport anerkannt wird.
- Die Finanzverwaltung hat eine andere Auffassung und sieht Bridge nicht als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts.
- Der EuGH hat Bridge mangels körperlicher Ertüchtigung nicht als Sport für umsatzsteuerliche Zwecke anerkannt, was zur Umsatzsteuerpflicht auf Eintrittskarten führt.
Zu der Diskussion rund um Esport und den Begrifflichkeiten wird ja gerade schon durch den ESBD viel gesagt, geschrieben und noch mehr gefordert. Ebenso findet man bei mir auf dem Blog mehr als genug Beiträge dazu, ob die Diskussion notwendig ist oder ob juristische Gleichstellung auch anders hinzubekommen ist.
Da ich gestern dazu eine Diskussion hatte, möchte ich auf ein ca. 2 Jahre alte Urteil des Bundesfinanzhofs hinweisen, welches durchaus ein wenig mehr Licht darauf wirft, ob für eine Gemeinnützigkeit der Esport wirklich als Sport anerkannt werden muss.
Der BFH hat sich nämlich bereits in zwei Urteilen vom 09.02.2017 (V R 69/14 und V R 70/14) mit Turnierbridge auseinandergesetzt und dabei dessen Förderung als möglichen steuerbegünstigten Zweck anerkannt. Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass Turnierbridge zwar kein Sport i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO (Abgabenordnung) sei und auch keine privilegierte Freizeitbeschäftigung i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO. Trotzdem erkannte das Gericht, dass die Förderung des Turnierbridge ein steuerbegünstigter Zweck sei.. Dies folgerte der BFH aus der Generalklausel des § 52 Abs. 1 AO und einem Vergleich mit dem in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO genannten Katalogzweck „Schach“.
- Skat
- Gospiel
- Gotcha
- Paintball
- IPSC-Schießen
- Tipp-Kick
Nun ist dieses Urteil zudem schon zwei Jahre alt, die Gesellschaft verändert sich und auch Gerichtsentscheidungen können sich anpassen. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten und sei es in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung, eine Gemeinnützigkeit hinzubekommen, auch wenn Esport nicht als Sport als solches anerkannt wird.