Das Wichtigste in Kürze
- Die italienische AGCM hat den Verbraucherschutz in der Videospielindustrie durch mehrere Entscheidungen gestärkt.
- Fälle betrafen unlautere Geschäftspraktiken bei In-App-Käufen und missbräuchliche Klauseln in EULAs/ToS.
- Unternehmen wie Gameloft und Niantic mussten ihre Praktiken bzw. Vertragsbedingungen anpassen.
- Sony Interactive Entertainment wurde wegen mangelnder Transparenz bei kostenpflichtigen Abonnements mit einer Geldstrafe belegt.
- Die Entscheidungen der AGCM setzen wichtige Standards für Unternehmen im dynamischen Videospielmarkt.
Dieser Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von uns in deutscher und angepasster Version veröffentlicht.
Verbraucherschutz in der Videospielindustrie: AGCM-Entscheidungen im Überblick
Die italienische Kartell- und Verbraucherbehörde (AGCM) hat sich in den letzten Jahren verstärkt dem Thema Verbraucherschutz in der Videospielindustrie gewidmet. Mit der Ernennung der ehemaligen IP-Richterin Gabriella Muscolo zur AGCM-Beauftragten im Jahr 2014 wuchs das Bewusstsein der Behörde für diese spezifische Branche stetig. Dies führte zu einer Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen gemäß dem italienischen Verbraucherkodex.
Obwohl die Zahl der Fälle, die Akteure der Videospielindustrie betreffen, noch überschaubar ist, decken sie ein breites Spektrum ab. Die Entscheidungen der AGCM bieten wichtige, oft sehr klare Hinweise auf die Vorgehensweise und die Erwartungen der Behörde bezüglich der von ihr behandelten Themen. Dies betrifft Aspekte von unlauteren Geschäftspraktiken bis hin zu missbräuchlichen Klauseln in Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA) oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ToS) zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
Fokus auf Lootboxes und Monetarisierungsmodelle
Aktuell prüft die AGCM Lootboxes und weitere neue Monetarisierungsmodelle. Öffentliche Informationen oder Aufzeichnungen zu diesen laufenden Verfahren sind jedoch bisher nicht verfügbar. Bislang existiert lediglich eine spezifische AGCM-Entscheidung, die sich mit In-Game-Mikrotransaktionen auseinandersetzt.
Der Fall Gameloft: „Littlest Pet Shop“
Dieser Fall betraf das Gameloft-Spiel „Littlest Pet Shop“, das in den App Stores von Google, Apple und Amazon vertrieben wurde. Das Durchsetzungsverfahren endete mit der Annahme von Zusagen seitens aller beteiligten Parteien durch die AGCM. Diese Zusagen zielten auf einen verbesserten Verbraucherschutz ab.
Konkret umfassten die Vereinbarungen folgende Punkte:
- Der Begriff „kostenlos“ sollte nicht mehr im Zusammenhang mit Spielen verwendet werden, die In-App-Käufe anbieten.
- Direkte Werbung, die Kinder zu In-Game-Käufen drängt, sollte vermieden werden.
- Mehrfachkäufe mit derselben Passworteingabe wurden unterbunden.
- Es mussten umfassendere Informationen über die Monetarisierungsmodelle bereitgestellt werden, sowohl für dieses Spiel als auch für alle anderen Videospiele mit der Altersfreigabe PEGI 3.
Missbräuchliche Klauseln in Pokémon GO ToS
Im August 2017 gab es eine weitere bedeutende Entscheidung, diesmal bezüglich Pokémon GO und der Verwendung von missbräuchlichen Klauseln. Das Verfahren wurde durch einen Bericht einer Verbraucheraufsichtsbehörde initiiert, der auf problematische Klauseln hinwies. Die AGCM stellte fest, dass mehrere Bestimmungen in der EULA gegen den italienischen Verbraucherkodex verstießen.
Zu den beanstandeten Klauseln gehörten:
- Allgemeine Haftungsbeschränkungen und Garantieausschlüsse.
- Das Recht von Niantic, seine Dienste nach eigenem Ermessen zu unterbrechen oder einzustellen.
- Die Schiedsklausel, die Verbraucherrechte einschränken könnte.
Die AGCM befand diese Klauseln als missbräuchlich und ordnete deren Änderung an, um die Einhaltung des Verbraucherkodex zu gewährleisten. Zusätzlich musste die Entscheidung der AGCM über den missbräuchlichen Charakter der EULA-Bedingungen von Niantic für 30 aufeinanderfolgende Tage auf der Homepage von Pokémon GO veröffentlicht werden. Eine Geldbuße wurde in diesem Fall nicht verhängt, da der italienische Verbraucherkodex derartige Verstöße nicht direkt sanktioniert, sondern erst die Nichtbefolgung einer Änderungsanordnung zu Strafen führen würde.
Unlautere Geschäftspraktiken bei Xbox Live Gold und Playstation Plus
Schließlich gab es im September und November desselben Jahres eine Entscheidung zu Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus. Auch hier ging es um die Verwendung unlauterer Geschäftspraktiken. Die AGCM erließ zwei Entscheidungen gegen Microsoft und Sony Interactive Entertainment.
Die Behörde stellte fest, dass die Verbrauchern vor dem Kauf eines Spiels zur Verfügung gestellten Informationen über die Notwendigkeit eines kostenpflichtigen Abonnementdienstes (Xbox Live Gold oder Sony Playstation Plus) unzureichend waren. Diese Dienste sind jedoch zwingend erforderlich, um die Online-Komponente von Videospielen spielen zu können. Dies galt sowohl für Online-Produkte als auch für physische Spieleverpackungen (On-Back-of-Box-Produkte).
Das Verfahren gegen Microsoft endete ohne Geldbuße, da die AGCM die von Microsoft angebotenen Zusagen annahm. Sony Interactive Entertainment hingegen war nicht bereit, die Argumente der AGCM zu akzeptieren oder akzeptable Zusagen zu machen. Das Verfahren gegen Sony endete daher mit einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro.
Fazit
Die AGCM hat durch ihre Entscheidungen im Bereich der Videospielindustrie wichtige Standards für den Verbraucherschutz gesetzt. Diese Fälle zeigen die wachsende Bedeutung regulatorischer Aufsicht in einem dynamischen Markt. Unternehmen sind angehalten, ihre Geschäftspraktiken und Vertragsbedingungen kontinuierlich auf Konformität mit dem Verbraucherrecht zu prüfen, um Sanktionen zu vermeiden.