Verträge im IT Recht – alles immer schriftlich

Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig klingen,…

Das Wichtigste in Kürze

  • Im IT-Recht ist es essenziell, alle Vereinbarungen, die Rechteübertragungen oder Geldzahlungen betreffen, schriftlich festzuhalten.
  • Auch informelle Kommunikationsmittel wie E-Mails oder WhatsApp können ausreichen, wenn sie die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthalten.
  • Mangelnde schriftliche Verträge können zu schwerwiegenden Problemen wie PR-Desastern, Einnahmeverlusten und Rechtsstreitigkeiten führen.
  • Verträge dienen dazu, Vertrauen abzusichern und spätere Konflikte zu vermeiden – nicht am falschen Ende sparen.

Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig klingen, aber gerade als Rechtsanwalt kann ich immer wieder nur empfehlen, alle Dinge, die irgendwie mit der Übertragung von Rechten oder dem Zahlen von Geld zu tun haben, schriftlich festzuhalten.

Das muss nicht immer ein von einem Anwalt ausformulierter Vertrag sein, sondern im Zweifel reicht auch eine Whatsapp/Email in denen die sogenannten essentialia negotii, die wesentlichen Vertragsbestandteile, festgehalten sind. Wie hat schon mein Professor im ersten Semester an der FU-Berlin formuliert: „Verträge sind zum Vertragen da“. Der Spruch ist einfach wahrer als es gerade viele junge Startups, Influencer, Freelancer oder beispielsweise Esport-Teams/Spieler ahnen.

Auch eine Frau Sahra Wagenknecht hätte aktuelle weniger Probleme

Angeblich hätten zwei Geschäftsführer des Unternehmens, das die Webseite und Domain erstellte, in der Gründungsphase der Sammlungsbewegung ehrenamtlich für Aufstehen gearbeitet. Erst im Nachhinein hätten diese eine hohe Rechnung präsentiert. Die Agentur Dreiwerk wiederum behauptet, dass vorab alles geklärt worden sein.

Als Rechtsanwalt frage ich mich da doch, wie eine professionelle Agentur und eine politische Vereinigung, als durchaus Profis, für etwas, wie das Aushängeschild einer Vereinigung, keine Verträge machen können, wodurch es am Ende im besten Falle zu einem PR-Desaster und – in anderen Situationen, Einnahmeverlusten kommt, im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit.

Besser nicht am falschen Ende sparen!

Häufig gestellte Fragen

Warum sind schriftliche Verträge im IT-Recht so wichtig?
Schriftliche Verträge sind im IT-Recht unerlässlich, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, insbesondere wenn es um die Übertragung von Rechten oder Geldzahlungen geht. Sie dienen der Absicherung aller Beteiligten.
Muss ein Vertrag immer von einem Anwalt ausformuliert sein?
Nein, nicht zwingend. Auch eine WhatsApp-Nachricht oder E-Mail kann ausreichen, solange die sogenannten „essentialia negotii“, also die wesentlichen Vertragsbestandteile, klar festgehalten sind.
Was sind die „essentialia negotii“?
Die „essentialia negotii“ sind die wesentlichen Vertragsbestandteile. Dies sind die Kernpunkte einer Vereinbarung, die für das Zustandekommen und die Gültigkeit eines Vertrages unerlässlich sind, wie z.B. Leistung, Gegenleistung und Vertragspartner.
Welche Risiken bestehen, wenn man auf schriftliche Verträge verzichtet?
Ohne klare schriftliche Verträge drohen im besten Fall PR-Desaster und Einnahmeverluste, im schlimmsten Fall langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten, wie das Beispiel der „Aufstehen“-Bewegung zeigt.