Videoaufnahmen Arbeitszeitbetrug – Hürden | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, welche hohen Hürden bei Videoaufnahmen als Beweis für Arbeitszeitbetrug gelten. Das Landesarbeitsgericht setzt strenge Grenzen. Jetzt…

Das Wichtigste in Kürze

  • Videoaufnahmen allein reichen nicht als Beweis für Arbeitszeitbetrug.
  • Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat eine auf Videoaufnahmen gestützte Kündigung kassiert.
  • Hohe Hürden und strenge Regeln (Speicherdauer, Betriebsvereinbarungen) müssen bei der Nutzung von Videoüberwachung beachtet werden.
  • Alte Aufnahmen oder vertraglich ausgeschlossene Auswertungen sind unzulässig und können eine Kündigung unwirksam machen.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass durch Videoaufnahmen kein Arbeitszeitbetrug bewiesen werden können. Eine entsprechende Kündigung wäre in diesem Fall unzulässig und wurde durch das Gericht kassiert.

Auch wenn die Möglichkeit konkret vorhanden ist, sind die Hürden hoch und auch die sonstigen Anforderungen an einen korrekten Umgang mit den Videoaufnahmen zu beachten. Im vorliegenden Fall wurde ein Mitarbeiter gekündigt. Der Grund hierfür war, unter anderem Auswertungen von Video­aufzeichnungen vor dem Werks­gelände, die ein falsches Einstempeln am dortigen Kartenlese­gerät für Kollegen und ein früheres Verlassen des Arbeits­platzes gezeigt haben sollten.

Häufig gestellte Fragen

Können Videoaufnahmen allein Arbeitszeitbetrug beweisen?
Nein, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass Videoaufnahmen allein nicht ausreichen, um Arbeitszeitbetrug zu beweisen. Eine darauf basierende Kündigung kann unzulässig sein und wurde in einem konkreten Fall kassiert.
Welche Fehler machte der Arbeitgeber im genannten Fall bei der Nutzung der Videoaufnahmen?
Der Arbeitgeber nutzte über ein Jahr alte Videoaufzeichnungen, obwohl er sich zur Speicherung von nur 96 Stunden verpflichtet hatte. Zudem war eine personenbezogene Auswertung der Daten des Kartenlesegeräts durch eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen.
Welche Hürden müssen Arbeitgeber bei der Nutzung von Videoüberwachung beachten?
Arbeitgeber müssen hohe Hürden beachten, wie die Einhaltung von Speicherfristen, die Aktualität der Aufnahmen und die Berücksichtigung von Betriebsvereinbarungen, die die Datenauswertung einschränken können.