Das Wichtigste in Kürze
- Die juristische Definition von NFTs ist noch stark umstritten und nicht eindeutig geklärt.
- Es gibt bisher kaum Rechtsprechung zu NFTs, was die Rechtsunsicherheit erhöht.
- Die herrschende Meinung sieht NFTs als gesetzlich ungeregelte Inhaberschuldverschreibungen.
- Die rechtliche Einordnung eines NFT hängt entscheidend davon ab, welche Inhalte oder Rechte im Token/Smart Contract hinterlegt sind.
- Die Flexibilität der Distributed Ledger Technologie (DLT) bei der Speicherung von Inhalten stellt eine große Herausforderung für Juristen dar.
Was genau NFT (oder Digital Assets) sind, darüber streiten Juristen noch sehr. Und es scheint manchmal, als wenn nicht nur die jeweilige Rechtsfrage umstritten ist, sondern es auch ein Problem in der Kommunikation ist. So wie Nichtjuristen oft „Firma“ mit „Unternehmen“ gleichsetzen, was juristisch natürlich Humbug ist, denn die Firma ist „der Name des Kaufmanns“ (Firmenname ist daher ein besondere tolle Konstruktion 🙂 ), werden NFT auch oft verschieden benutzt.
- die auf einer Blockchain gespeicherten Inhalte?
- der zugrundeliegende Smart Contract?
- der kleine Eintrag als solches?
Ein Richtig oder Falsch gibt es hier kaum, denn Rechtsprechung zu dem Thema gibt es quasi noch keine. Die aber wohl herrschende Meinung sieht NFT als gesetzlich noch nicht geregelte Inhaberschuldverschreibungen. NFT sind somit eigenltich „Nichts“, nur Token mit einem entsprechenden Speichervolumen von vielleicht 3kB. Die rechtliche Handhabe der NFT hängt daher maßgeblich davon ab, WAS genau in dem Token/Smart Contract gespeichert wird.

Wie man sehen kann, könnte theoretisch in NFT alles gespeichert werden, von den bekannten „Rauchenden Affen“ bis hin zum Eigentum an Grundstücken. Das ist die Stärke an der Distributed Ledger Technologie, wird aber zugleich auch die große Herausforderung für Juristen werden.